Hallo zusammen, wie lange hat man das Recht Einspruch einzulegen, gegen die Wahl des Vorstandes eines Vereines?

3 Antworten

Das sollte in Eurer Vereinssatzung stehen

"Anfechtbare Beschlüsse

Damit der betreffende Beschluss unwirksam wird, muss er von irgendeinem Mitglied gerügt werden. 

 

Fehlerhafter Beschluss muss gerügt werden

Die Rüge eines fehlerhaften Beschlusses muss in der jeweiligen Mitgliederversammlung oder Sitzung erfolgen. Lässt der Teilnehmer den Beschluss fassen, ohne ihn zu rügen, handelt er treuwidrig. Er kann aber den Beschluss später rügen, wenn er den Mangel zunächst nicht erkannt hatte oder an der Versammlung nicht teilgenommen hatte.  

 

Im Gesetz ist keine konkrete Frist festgelegt, bis zu der die Rüge erfolgen muss. Sie kann aber in der Satzung vorgesehen werden. Auf jeden Fall muss die Rüge innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Was unter einer angemessenen Frist zu verstehen ist, wird unterschiedlich beurteilt. Eine Rüge, die erst nach sechs Monaten eingelegt wird, kann als verwirkt angesehen werden. Die Rüge sollte somit so schnell wie möglich eingelegt werden. 

 

Anfechtungsrecht ist Mitgliedern vorbehalten

Anfechtungsberechtigt sind nur Vereinsmitglieder. Wurde die Mitgliedschaft beendet, muss sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestanden haben. Ist die Rüge ordnungsgemäß erhoben worden und auch sachlich begründet, ist der beanstandete Beschluss als von Anfang an ungültig zu behandeln.  "

aus: IWW Praxiswissen für den Vorstand

Ihr Frage kann man also nicht so einfach beantworten, wenn man nicht weiß, warum die Wahl angefochten werden soll. Wenn ein Verstoß gegen die Satzung bzw. des BGB vorliegen sollte, dann wäre die Wahl nichtig.

 

Ich kannn dir leider nicht sagen, ob es dafür eine Frist gibt. Aber wenn es Gründe gibt, die Wahl anzufechten, warum sollte man dann warten?

Es muss ja rechtliche und nachweisbare Gründe gegen, warum man das Ergebnis anfechten will. Und die müssen ja schon von Anfang an da gewesen sein.