Wohltätigkeitsbasar für guten Zweck mit Selbstgebasteltem - Steuerrechtlich illegal?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man im Steuerrecht die Augen schweifen lässt, dann darf man gar nichts.

Verkauft man einen Gegenstand des täglichen Bedarf, welchen man nicht länger als ein Jahr hatte und macht einen Gewinn sind wir in der Steuerpflicht.

Wie wir bestimmt alle schon vermutet haben: Der Staat sieht schon wo er bleibt. Doch was ist bei einer "Vermittlungsgebühr"? Also Verein nimmt die Sachen entgegen und verkauft so teuer wie möglich damit eine Provision raus springt? Ändert nichts, nur das die Vermittlungsgebühr vom Verkaufspreis abgezogen werden kann.

Natürlich darf ein Verein die Sachen auch ganzjährig anbieten. Da wäre der Flohmarkt vielleicht ein soziales Highlight, weil Aktive und Förderer einen Tag haben wo sie sich einfach mal treffen können.

Für den Verein stellt es ein geringes Problem dar. Ein Verein ist in unterschiedlichen Bereich eingeteilt. Da ist erst der ideelle Bereich. Normale Vereinstätigkeiten für den Vereinszweck, bezahlt durch Beiträge, Spenden oder den Freikauf von Pflichtstunden.

Zum ideellen Bereich gehört auch die Verpachtung und Zinsen.

Dann kommen wir zum Zweckbetrieb als drittem Standbein. Darunter fallen auch kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen usw. Wenn die inklusive USt unter 35.000 Euro im Jahr an Einnahmen bleiben.

Bisher also nur ggf. Umsatzsteuer. Gewerbe- oder Körperschaftssteuer nicht.

Kommen wir zum gewerblichen Geschäftsbetrieb und Zäumen das mal von hinten auf. Auf solche Dinge wie die Sportveranstaltung mit bezahlten Profiteilnehmern, über 35.000 Euro inklusive der USt fallen in die KSt und die Gewerbesteuer. Das gilt auch für andere Dinge, wie die Vereinsgaststätte. Ist der Gewinn unter 5.000 Euro fällt keine KSt an.

Da sollte man natürlich Nachweise führen. UND das nicht ohne Beratung so ein Veranstaltungsjahr machen. Dann kommt irgendwie was um die Ecke und die Grenze ist doch überschritten.

Grundsätzlich, ein Flohmarkt mit 10 oder 20 Verkäufern, was kann der überhaupt an Einnahmen bringen? Die in einem solchen Fall ohnehin fast schon Gewinn wären.

Da gibt es noch Luft für Standgebühren, für Leute die zwar eben einen Stand machen wollen aber nicht alles abgeben. Und die Werbung kann von den Einnahmen abgezogen werden, um aus der Veranstaltung den Gewinn zu errechnen.

Ich würde hier selber den Weg laufen, von dem das Gesetz ausgeht. Da stecken die wenigsten Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung drin. Man kann es logisch und nachvollziehbar darstellen.

Und wer später neben der Standgebühr noch einmal spenden will, das ist doch kein Problem mehr. Die Leute, die für den Verein ihre Sachen verkaufen wollen, die können das auch tun...

Viel Erfolg bei den Mobilisierung!

Selbstgebasteltes von Privatleuten verkauft wird, und der Erlös direkt an einen Verein fließt - ist das dann trotzdem eigentlich zu versteuerndes Geld?

Ja leider, denn erst wenn man das Einkommen versteuert hat, kann man mit dem Rest machen, was man will...

Wenn die Sachen gegen freie Spende (direkt in einen Spendentopf) abgegeben werden, ändert sich dann etwas an der Situation?

Wenn du die Dinge gegen eine Spende an den gemeinnützigen Verein abgibst, schon, denn Du erzielst keine Einnahmen.

Wie verhält es sich in dem Fall, wenn der Verein selbst die Veranstaltung organisiert hat und man dort seine selbst gebastelten Sachen zur Verfügung stellt und sich als Vereinsmitglied zum direkten "Verkaufspersonal" für die Veranstaltung zur Verfügung stellt?

Ja, dann ist es Sache des Vereins...

Darf ich die gebastelten Sachen gegen ("freiwillige") Spende im Internet anbieten, wenn die Leute das Geld direkt an den Verein überweisen?

Nur, wenn du ein Gewerbe dafür anmeldest und die Einnahmen in der Steuererklärung angibst, denn bei dieser Variante bleibst du Verkäufer, Vertragspartner und damit "Herr" über die Einnahmen. Die Kunden könnten ja (weil Fernabsatz) vom Vertrag zurücktreten. Dann müsstest du das Geld auch zurückzahlen...

Welchen Umfang wird das denn haben?

mehr als 17.500,- im Jahr? wenn nein entfällt umsatzsteuer.

Und wenn alle Erträge in die gemeinnützige Arbeit fließen auch die Körperschaftsteuer.

Also Entspannung.

Nisistopper 
Beitragsersteller
 05.02.2014, 18:40

Nein, es geht um Kleinstbeträge um die 50-100 Euro im jahr

wfwbinder  06.02.2014, 14:40
@Nisistopper

Da wird sich keiner drum kümmern.