Angenommen, ich belege ein Amt in einem Verein, dessen Amtszeit 2 Jahre beträgt. Was passiert, wenn ich davor austreten würde?
Müsste ich dann trotz Austritt aus dem Verein das Amt innehalten?
Oder ist mir das Recht auf Austritt dann verwehrt?
5 Antworten
- In der Regel wird bei vereinsinternen Ämtern auch immer ein Stellvertreter benannt, so dass dieser dann, wenn aus welchen Gründen auch immer der eigentliche Amtsinhaber die Brocken hinschmeißt, ohne weiteres übernehmen kann.
- Der Austritt wird dir in diesem Fall sicherlich nicht verwehrt. Ob du aber als ehemaliger Funktionsträger des Vereins auf der nächsten Mitgliederversammlung, die für die Entlastung und Neuwahl der Funktionsträger verantwortlich ist, dann auch entlastet* wirst, ist eine andere Frage.
*Entlastung bedeutet, dass die Mitgliederversammlung nach vorangegangener Prüfung beschließt , dass der Funktionsträger die von ihm auf Zeit übernommene Funktion ordnungsgemäß ausgeführt hat und der Verein an der Art der Amtsführung nichts zu beanstanden hat, noch den ehemaligen Amtsinhaber dafür zu belangen gedenkt, was im Besonderen bei solchen Vereinsämtern wichtig ist, die mit der Verwaltung des Vereinsvermögens zu tun haben.
Wenn du aus dem Verein austrittst, erlischt auch deine Funktion im Vorstand, Beirat oder sonst einem Amt. Achtung: Für den Austritt kann es Fristen geben, z. B. nur zum Jahresende mit drei Monaten vorher Kündigung o. ä. Das legt die Satzung individuell fest.
Nach dem Austritt hast du keine Pflichten mehr aus deinem Amt, außer einer Auskunftspflicht über deine Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Amt.
Ob nach deinem Austritt der Verein das vakante Amt sofort durch eine Nachwahl wieder besetzen muss, oder ob anders verfahren werden kann, regelt die Satzung des Vereins. Das ist dann aber schon nicht mehr dein Problem.
Wenn du aus dem Verein austrittst, erlischt auch deine Funktion im Vorstand, Beirat oder sonst einem Amt.
Das kommt auf die Regelungen in der Satzung an - ein Vorstandsmitglied muß nicht zwingend auch Vereinsmitglied sein - gesetzlich gibt es dahingehend keine Vorschriften.
Schau in der Vereinssatzung nach, was die für solch einen Fall sagt.
Abgesehen davon, wenn du nicht mehr in dem Verein bist, wie willst du dann in dem Verein ein Amt innehaben? Du bist doch nicht mehr drin.
Du kannst jederzeit zurück treten. Mit dem Verlassen des Vereins gehst du auch des Amtes verlustig.
Dann wäe das Amt per du, also erledigt.
Der Verein würde einen anderen wählen.