Youtube Einnahmen Trotz Harz 4?

5 Antworten

Er soll mal bitte Googlen wie es sich mit gewerblichen Einkünften bei SGB II Bezug verhält.

Habe diese Frage nämlich in der letzten Woche bereits 3 mal beantwortet.

Fakt: Wenn er seine Einkünfte nicht erklärt und diese dem Jobcenter vorenthält macht er sich strafbar wegen Betrugs und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden.

was bekommt er denn nun Arbeitslosengeld (ALG 1) oder Harz IV (Also ALG 2)?

Die Einnahmen muß er beim Arbeitsamt angeben. Diese werden bei AKLG2 angerechnet.

*Sätestens beim Vorlegen der Kontoauszüge wird das für´s Amt sichtbar.

* Und ein neues fremdes Konto zu eröffnen ist auch nicht sehr sinnvoll, weil das Amt hin und wieder überprüft ob es noch Konten gibt, die beim Amt nicht angegeben wurde. (Die sind beim Arbeisamt ja auch nicht auf den Kopf gefallen.)

* YouTube meldet die "Ausgaben für die YouTuber" sicher dem Finanzamt. Das Finanzamt überprüft, ob diese Einnahmen beim Finanzamt angemeldet wurden. Zudem weiß auch das Finanzamt, das der YouTuber "X" Leistung vom Jobcenter erhält.

 Und somit schließt sich dann letztendlich der Kreis.

Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch bei einem Leistungsbetrug erwischt zu werden.

Dein Freund wird die Einnahmen nicht abgeben müssen, sondern Teile seines Regelsatzes einbüßen, wenn das JC erfährt, dass da Gelder auf sein Konto fließen und das wird passieren, spätestens wenn er die Kontoauszüge der letzten drei Monate für einen WBA vorlegt ... sofern das Geld dann natürlich auch da landet.


PicaPica  12.06.2017, 12:35

Was ja auch verständlich ist, da er die volle Unterstützung dann ja nicht mehr braucht.

Er könnte sich al erkundigen, was es für Hilfen vom Amt gibt, um sich erfolgreich selbstständig zu machen, denn evtl. kann er ja sogar irgendwann davon leben, was ja ganz toll wäre, sowohl für ihn, als auch für´s Amt, weil sie ihm dann gar nix mehr zahlen müssten, LG.

DerHans  12.06.2017, 13:42
@PicaPica

Unterstützung vom Amt mit aufstockender Hilfe, erhält er, wenn er ein tragfähiges Konzept für eine Selbständigkeit vorlegt. 

Indem er bereits generierte Umsätze verschweigt, erreicht er erst einmal nur die Einstellung seines Leistungsbezugs.

Gondidge 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 12:33

Sein Bankkonto wurde noch nicht mit Google Adsense verknüpft

Almorgea  12.06.2017, 12:36
@Gondidge

Mit dem Google- und Youtube-Kram kenne ich mich nicht aus. Ich kann dir nur sagen, dass der Leistungsträger es nicht gern sieht, wenn sich Einnahmen, die nicht vom JC selbst kommen, auf einem Konto anhäufen. Dein Freund ist außerdem dazu verpflichtet über Änderungen, die seine finanzielle Lage betreffen, Auskunft beim JC zu erteilen.

Tut er das nicht und die kommen dahinter... wünsche ich viel Spaß :/ Das ist dann Sozialbetrug

Grundsätzlich ist er verpflichtet, JEDE Veränderung unaufgefordert selbst anzuzeigen.

Dass er Einnahmen hat und sie verschweigt, erfüllt bereits den Tatbestand des Leistungsbetrugs.

Ja, es wird verrechnet, denn immerhin hat er Einnahmen, für die der Staat nicht mehr aufkommen muss. Es ist nun mal so in der Wirtschaft, dass man etwas tut, um Einnahmen zu haben. Das nennt sich Arbeit, falls euch dieses Prinzip unbekannt sein sollte.

Einen gewissen Betrag kann er dazuverdienen ohne dass etwas gekürzt wird.

Gondidge 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 12:34

was wäre denn dieser betrag? vielleicht hat er diesen betrag erzielt

DerHans  12.06.2017, 12:37
@Gondidge

Er darf zwar 100 € dazu verdienen plus 20 % vom Mehreinkommen.

Dafür muss er diese Einnahmen aber bereits vom ersten € an angeben. Außerdem wird er ein Gewerbe anmelden müssen.

Uneternal  12.06.2017, 12:43
@DerHans

Wo kein Kläger, da kein Richter. Man kann halt so doof sein und das angeben, dann kriegt er bei 400€ noch 120 Euronen raus und der Rest wird abgezogen.

kevin1905  14.06.2017, 17:02
@Uneternal

Und wenn das Jobcenter quartalsweise abfragt u.a. beim Finanzamt und das rauskommt, muss er

  • Gelder die ihm nicht zustehen zurückzahlen.
  • sich mit dem Staatsanwalt auseinandersetzen, denn das Strafverfahren wegen Betrugs wird in so einem Fall IMMER eingeleitet.
  • Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe ist die Not groß, woher die Kohle nehmen. Klappt wohl nicht, dann hat er die wahl zwischen freier Arbeit (6 Stunden pro Tagessatz) oder 1 Tag einknasten lassen pro Tagessatz.
  • Wer nicht ehrlich ist, hat im Geschäftsleben nichts verloren und wird langfristig ohnehin nicht erfolgreich.