Polizei befragt Nachbarn?

8 Antworten

Hallo DomiDeluxe,

die Bußgeldstelle darf nur gegen denjenigen einen Bußgeldbescheid erlassen, der die Tat auch begangen hat.

Gibt der Halter im Anhörungsbogen an nicht gefahren zu sein, wird versucht zu ermitteln, wer denn der Fahrer war der die Tat begangen hat.

Unter anderem gehört zu den Ermittlungen der Bußgeldstelle, dass sie die Polizei um Amtshilfe bei der Ermittlung ersucht. Die Polizei sucht dann mit dem Beweisfoto den Halter auf und vergleicht das Beweisfoto mit dem Gesicht des Halters. Wird der nicht angetroffen,  werden wie in Deinem Fall andere Personen die Sachdienliche Hinweise zu der Person auf dem Beweisfoto geben können, das Beweisfoto vorlegt und zu der Person auf dem Bild befragt.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich glaube, dass Landkreise / Städte schon "riechen" können, wer einen berechtigten Widerspruch einlegt und wer sich nur vor der Strafe drücken will.

Die Polizei hat sicherlich mittlerweile ihre Routine in solchen Angelegenheiten und klärt viele "Einwände" schnell auf.

Nachbarn sind immer eine gute Adresse in solchen Sachen.

Die einen decken Dich .."weiß nicht, irgendwie undeutlich und dunkel...",

andere können Dich nicht so gut leiden und warten quasi nur darauf, Dir einen einzuschenken.

Klar, dass die Polizei dort gerne mal nachfragt.

Liegt es daran das ich einen Widerspruch eingelegt habe weil man auf dem Blitzerfoto kaum was erkennt?

Ja natürlich liegt es daran. Du selbst sagst, Du würdest Dich nicht erkennen. Wenn es aber ein halbes Dutzend anderer Leute tut, die Dich täglich sehen, dann ist das Problem doch gelöst.

Sowas macht die Polizei nicht, das wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Schniggi89  05.09.2017, 11:04

Doch, genau das macht die Polizei, das haben sie bei mir auch gemacht als ich Einspruch eingelegt habe.

Apolon  05.09.2017, 11:15

Sorry - aber was hat dies mit dem Bundesdatenschutzgesetz zu tun?

Mojoi  05.09.2017, 11:08

Das sind völlig banale Ermittlungen.

 

Die Polizei wertet diese Fotos aus und wenn Du Widerspruch eingelegt hast, kann es schon sein, dass die so seltsame Umfragen machen. Habe ich zwar noch nie gehört, aber sei´s drum.

Wird sich im Sand verlaufen oder Du musst künftig ein Nachweisheft führen, wer diesen Pkw benutzt.

lg Lilo

Tuehpi  05.09.2017, 11:21

der Du musst künftig ein Nachweisheft führen, wer diesen Pkw benutzt.

Ach iwo, doch nicht beim ersten Mal. 

Schniggi89  05.09.2017, 11:23
@Tuehpi

Das wird glaube ich auch eher Fallbezogen entschieden. Bei einem nicht ganz so drastischen Delikt gehe ich jetzt auch nicht gleich von einem Fahrtenbuch aus.

Aber als Wiederholungstäter kann das schon durchaus passieren.