Hallo, Nachbar hat Palisaden entlang Grenze aufgestellt Höhe 2 m unterbrochen v on Garage
Hallo unser Nachbar hat vor ca. 2 Jahren von unserer Garage aus in Richtung Garten uns seine Garage so vor die Nase gesetzt, das uns diese Garage Sonne am Nachmittag nimmt, vor 6 Monaten gleich im Anschluß an seiner Garage eine Palisade in Höhe von ca 2 m weitergebaut, die von einem Gewächshaus unterbrochen wird und zusätzlich uns die Sicht einengt. Den Boden aus dem Faß schlägt aber eine vor 3 Tagen errichteten Palisade zur Straßenseite aus. Diese ist an seine Garage angebaut und verschandelt die ganze Straßenseite und behindert auch die Sicht bei der Ausfahrt. Wo kann ich mich weiter informieren und wie sieht der ganze Sachverhalt grundsätzlich aus. Kann oder muß vielleicht das Bauamt einschreitten. Das ganze ist in Bayern passiert. Gruß Martin
5 Antworten
- Info's gibt es beim Bauamt über Grenzabstände, Nahbaurecht und Max.Höhen
- Könnte auch ein Architakt oder Bauingenieur wissen
Achtung: es gibt auch sowas wie Gewohnheitsrecht
Würde dem Nachbarn sagen, dass Du das nicht gut findest. Würde ihm sagen, dass Du keinen Streit willst. Und dass Du Dich jetzt entsprechend informieren wirst, was erlaubt ist, was eingehalten werden muss. Sag' ihm, dass Du nicht weisst, werim Recht ist, und dass Du Dich jetzt informieren wirst.
Ein Sternchen :-) Dankeschön
Bist Du Eigentümer ? Dann schaue mal in die 'Teilungserklärung' (Anhang des Kaufvertrages). Ansonsten würde ich mich erstmal an den Vermieter wenden. Es wird sicherlich eine Klausel darüber in den Kaufunterlagen stehen, und diese ist u.U. maßgebend. ;-)
Wenn er sich an die geltenden Bestimmungen hält ist das kein Problem und sein gutes Recht!
Ich bin was das angeht nur Laie! Allerdings weiß ich dass die Verwaltung bestimmte Zäune und soweiter nicht gestattet (z.B. Jägerzaun), aber das musst du individuell beim Rathaus erfragen. Und sollte die Garage eine Baugenehmigung haben sind deine Möglichkeiten beschränkt.
Wenn ein Bebauungsplan existiert, dann werf mal einen Blick da hinein, insbesondere zu den Angaben zu den Einfriedungen. Außerdem lohnt sich auch ein Blick in das bayrische Nachbarschaftsrechtsgesetz.
Anwalt nehmen, verklagen!