Hallo, nach meinem Auszug Ende Juni aus meiner alten Wohnung erhielt ich Post, dass es nach dem Ausbau der Küche zu einem Wasserschaden gekommen sei.Wer zahlt?

7 Antworten

Du hast vor Ablauf der Kündigungsfrist deine EBK aus-und abgebaut, dabei die beiden Eckventile geschlossen. Es war kein Schaden aus der Vergangenheit festzustellen. Das wurde dir mit der mangelfreien und protokollierten Wohnungsrückgabe zum Ende der Mietzeit so bestätigt. Jetzt nach über einem Monat will der Vermieter plötzlich Geld wegen Wasserschäden von dir ohne zuvor dir Mitteilung gemacht zu haben und ohne dich aufzufordern, den Schaden innert einer bestimmten Frist zu beheben. Vielmehr hat er selbst reparieren lassen. Schon allein dieser Fakt führt dazu, dass du nix zahlen musst. Er müsste auch Beweis antreten, wann überhaupt und wodurch welcher konkrete Schaden entstanden sein soll.

Ich sehe hier den Versuch, eine Renovierung auf deine Kosten vorgenommen zu haben, das ohne Grundlage. Weise deshalb die Forderung rigoros zurück.

Es könnte durchaus sein, dass hier ein Schaden bewusst herbeigeführt wurde, oder versehentlich, vom Vermieter oder einem Wohnungsbewerber bei Besichtigung. Das muss dann aber nach der Wohnungsrückgabe passiert sein. Dafür haftest dann du nicht.

Es handelt sich um einen verdeckten Mangel. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Mieter diesen Schaden zu verantworten hat. Ein Leitungswasserschaden ist in erster Linie eine Versicherungsangelegenheit. Darum muss der Gebäudeeigentümer sich kümmern. War die eingebaute Küche mit vermietet fällt sie ebenfalls in die Zuständigkeit der Gebäudeversicherung.

Wird eine Forderung an dich gestellt, leitest du sie weiter an deine private Haftpflichtversicherung. Diese prüft die Rechtslage und weist eine unberechtigte Forderung (auch vor Gericht) zurück.

kommt drauf an wann dein Mietvertrag ausgelaufen ist. Wenn der Schaden kurz nach dem Ausbau der Küche entstand deutet es darauf hin, dass du den Schaden verursacht hast. 

LucnS 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 06:50

Was heißt kurz? der Mietvertrag endete Ende Juni, der Schaden wurde mir gestern gemeldet. Wann der genau festgestellt wurde kann ich nicht sagen (ich vermute aber mal, dass es vor kurzem gewesen sein muss - warum hätte man sonst so lange gewartet es mir mitzuteilen?)

pPeter1958xxx  07.08.2015, 06:51
@LucnS

 warum hätte man sonst so lange gewartet es mir mitzuteilen? Ei weil das typisch deutsch ist, da dauert vieles sehr, super sehr langsam. Die behaupten du warst das, du behauptest das Gegenteil, beide rennen zum Anwalt, schon funzt das System. 

imager761  07.08.2015, 07:20
@LucnS

Tatsächlich verjähren "Ersatzansprüche des Vermieters wegen (...) Verschlechterungen der Mietsache" erst sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache, § 548 I BGB :-O

Ob er von dem Schaden durchfeuchteten Mauerwerks oder aufgeqollenen Bodens eines undichten oder falsch angeschlossenen Schlauches erst bei einer anschliessenden Renovierung, gar durch den Nachmieter erfuhr, spielt für seinen Schadensersatzanspruch also keine Rolle.

Und man kann (gutachterlich) durchaus festellen, ob das Schadensbild erst 4 Wochen oder bereits Monate alt ist.

G imager761

Es ist so gewesen, dass ich meine Küche verkauft und deshalb ausgebaut habe. Dazu habe ich den Wasserzufluss abgestellt. Das war einfach und es gab keine Probleme (kein Wasser trat aus, etc).

Das war Ende Juni. Jetzt erhielt ich Post von der Vermietung/deren Versicherung, dass es aufgrund meines fehlerhaften Abbaus zu einem Wasserschaden gekommen sei. Maßnahmen seien dann eine Trocknung und Malerarbeiten gewesen.

Beim Übergabeprotokoll ist jedoch nichts festgestellt worden, ebenso wenig bei den Terminen, zu denen ich  mich noch in der Wohnung aufgehalten habe.

Der Wasserzufluss hatte zwei Zuflüsse, die beide leicht zugedreht warden konnten, so dass ich mir auch gar keine Fahrlässigkeit erklären kann und vorstellen kann.

DerHans  07.08.2015, 13:09

Der Eigentümer durfte keineswegs die Handwerker einfach bestellen und dir anschließend die Rechnung präsentieren. Wie will man denn jetzt NACH der Reparatur noch feststellen, wer für den Schaden verantwortlich ist?

Er hätte dir bzw, deinem Haftpflichtversicherer Gelegenheit geben müssen, das Ausmaß und die Ursache des Schadens zu prüfen.

imager761  07.08.2015, 07:26

Beim Übergabeprotokoll ist jedoch nichts festgestellt worden,

Meint was? Ist mängelfreie Übergabe nun unterschrieben oder nicht? Im ersten Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen, im zweiten eben nicht.

Der Wasserzufluss hatte zwei Zuflüsse, die beide leicht zugedreht warden konnten, so dass ich mir auch gar keine Fahrlässigkeit erklären kann und vorstellen kann.

Das schliesst nun nicht aus, dass der Ventilsitz nicht ganz abdichtet und du monatelang tröfchenweise unbemerkt Boden und Wand durchnässt hast. Das trocknete leicht und durchfeuchte weiter und wird eben erst sichtbar, wenn man Bodenbelag oder Tapete entfernt.

dass es nach dem Ausbau der Küche zu einem Wasserschaden gekommen sei.Wer zahlt?

Kommt darauf an: Wurde anlässlich des von dir geschuldeten, aber nach fruchtloser Aufforderung in Ersatzvornahme vorgenommenem Rückbaus der Küche festgestellt, dass ein Wasserschaden vorliegt, haftest du für dessen Beseitigung auch noch nach Rückgabe der Mietsache, sofern ein verdeckter (Allmählichkeits-)Schaden ursächlich in deine Mietzeit fällt und Schadensersatz fristwahrend innerhalb von 6 Monaten gestellt wäre.

Es sei den, der Vermieter hätte voreilig eine mängelfreie Übergabe durch Übergabeprotokoll ausdrücklich bescheinigt.

Das der Vermieter oder Eigentümer dir mitteilt, dass der vom ihm beauftragte Monteur einen Schlauch oder ein Ventil abriss und dadurch die Küche überflutete, kann ich mir hingegen kaum vorstellen: Logischerweise haftet (seine Betriebeshaftpflichtvericherung bzw.) er für diesen von ihm angerichteten Schaden.

G imager761