Freiberuflich & Gewerblich als Physiotherapeut arbeiten

6 Antworten

gewerblich und freiberuflich.

Du solltest dann auf eine Trennung achten, denn wenn Deine Gewinne über 24.500,- gehen, würde unnötiger Weise Gewerbesteuer auf freiberufliche Gewinne erhoben, wenn Du es nciht getrennt führst.

Also 2 Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnungen.

Um welche freiberufliche Tätigkeit geht es denn? Und um welche gewerbliche?

In den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" trägst Du dann beide Dinge ein.

Umsatzsteuerlich ist es aber nur ein Unternehmen. Da werden in der Erklärung die Beträge gemeinsam erfasst.

PhysioMoment 
Beitragsersteller
 28.07.2016, 16:52

Vielen Dank das sind schonmal wichtige Hinweise.

Es geht um eine mobile Pivate Physiotherapeutische tätigkeit in beiden Fällen, daher hat sich daraus die frage erstellt wo mach ich unterschiede ?

wfwbinder  28.07.2016, 17:00
@PhysioMoment

Na Du schreibst gewerblich und freiberuflich.

Physiotherapeuthische Behandlungen fällt unter freiberuflich, da sehe ich keine gewerbliche Tätigkeit.

Die Trennung erfolgt so, wie Du das geschrieben hast. Wellness ist gewerblich. Das braucht aber nicht auf der Rechnung zu stehen, sondern da reicht dann die Abrechnung von Wellness-Massage.

Wichtig ist auch die Sache mit der Umsatzsteuer und die Aufteilung der Betriebsausgaben.

Ich meine Dich so verstanden zu haben, dass Du das mobil betreiben willst. Wie teilt man Kosten für den Besuch von drei Patienten/Kunden? In einer Praxis könnte man unterschiedliche Behandlungsräume ausstatten.

Da wäre dann die tatsächliche Zuordnung möglich. Muss natürlich auch Sinn machen. Gerade wenn die Räume eigentlich identisch sind...

Daher gibt es da Methoden der Schätzung bzw. Zurechnung.

Auf Rechnungen ist auf Steuerfreiheit ebenfalls hin zu weisen.

Mit diesem ganzen Kram solltest Du Dich nicht selber befassen. Da sind wirklich sehr viele Stolperfallen. Und was unter dem Strich sinnvoll ist, dass man so ohnehin nicht ableiten.

Mein Rat ist der Gang zu einem Steuerberater. Der kennt die Wahlrechte und die Anwendung. Kann Dich nach Einzelheiten Deiner Planung befragen. Im Ergebnis auch das richtige Vorgehen mit Dir entscheiden.

Wichtig ist, dass wenn Änderungen kommen - Du vielleicht eine Praxis haben möchtest - dann noch einmal zu fragen, wie denn jetzt verfahren werden soll. Also das gilt für alle wesentlichen Veränderungen.

Denn steuerliche Auswirkungen sind ja nicht so, dass sie Leben oder Tod entscheiden, aber sie können sich bemerkbar machen. Darum solltest Du da auch nichts anbrennen lassen. Und wenn Du Dich z.B. aus versehen bei einem Wahlrecht falsch entscheidest ist das auch nicht witzig, gerade wenn daraus eine Bindungsfrist entsteht.

Da gibt es so viel zu beachten das man es hier nicht in 2 Zeilen erklären kann.

Wenn Du vor hast dich selbstständig zu machen solltest Du ein Existenzgründungsseminar besuchen, da werden dir die gröbsten Infos gegeben.

PhysioMoment 
Beitragsersteller
 28.07.2016, 16:53

Danke das habe ich bereits in zwei Kursen

Messkreisfehler  28.07.2016, 16:54
@PhysioMoment

Dann sollte das mit der Rechnung eigentlich klar sein...

PhysioMoment 
Beitragsersteller
 28.07.2016, 16:59
@Messkreisfehler

Dann hätte ich die Frage nicht gestellt, es geht um zwei tätigkeiten und deren Rechnung da es in der Physiotherapie wohl dahingehend eine erhebliche Benennungs unterschiede geben soll !

mit welcher Qualifikation machst du dich selbständig, wenn du die einfachsten Dinge nicht weißt ?

PhysioMoment 
Beitragsersteller
 28.07.2016, 16:44

sinnloses kommentar. kannst dir deine Energie sparen !

Barolo88  28.07.2016, 16:47
@PhysioMoment

die Frage ist aber berechtigt,  um sich selbständig zu machen, muss man eine Menge Dinge können und wissen, und wenn du schon an den einfachsten Sachen scheiterst, dann seh ich schwarz für dich.  Allein deine Fragestellung:  was muss ich beachten vorallem bei Rechnung, lässt schon böses erahnen

PhysioMoment 
Beitragsersteller
 28.07.2016, 16:57
@Barolo88

Leider denkst du zu einfch ! aber auch einfache Menschen soll es geben.

Meine Frage sollte dahingehend für allgemeine Informatioinen bzw. dienliche Hinweise stehen.

Wenn du Klugmeier nichts konstruktives zusagen hast bitte suche dir eine andere beschäftigung !!!!

Barolo88  28.07.2016, 17:02
@PhysioMoment

wenn du Massagen anbietest, hast du doch sicher den Beruf erlernt, (sicher, sonst dürftest du da ja auch gar nicht) dann hast du doch auch sicher gelernt was man beachten muss, oder hast du nicht aufgepasst

PhysioMoment 
Beitragsersteller
 28.07.2016, 17:07
@Barolo88

genau wegen solchen wie dir machen solche foren echt spaß !!!

also Herr Neunmalklug, es geht um die verschiedenen bezeichnungen die man in der Rechnung angeben muss und da komm ich an meine grenzen da es nichts darüber gibt

für ganz blonde : die freiberufliche rehnung kann gegebenfalls von der privatkasse übernommen werden.

die gewerblich dahingegen nicht !

ich denke ich frage mal bei den Kassen !

Barolo88  28.07.2016, 17:12
@PhysioMoment

das ist eine gute Idee.  Und nächstes Mal formuliere deine Frage gleich so, dass auch blonde Frauen sie verstehen.Mittlerweile hast du das ja auch selber schon eingesehen und abgeändert. Glückwunsch

Worauf willst du hinaus?

PhysioMoment 
Beitragsersteller
 28.07.2016, 16:50

Ich habe von vielen meiner Kollegen gehört, dass man die Rechnung unterscheidlich erstellt im bezug auf die Maßnahmen.

z.b. im Gewerblichen ist es eine Wellnessmassage und im freiberuflichen ist es eine klassische medizinische Massage ...

MicaelJaeger  28.07.2016, 16:51
@PhysioMoment

Ich denke du schaust die mal die anderen Antworten an.