Besteht für Vermieter irgendein Risiko, wenn ein Mieter die Wohnung teilweise gewerblich nutzt?

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Vorsicht! Das riecht nach einem anderen Gewerbe. Das Finanzamt interessiert nur, was deine Mieter verdienen bei diesem Gewerbe. Du bist für die Nutzung zuständig, da könnte es allerdings Probleme bei der Gemeinde geben. Ich würde diesen Vertrag nicht abschließen, denn Geschäftskunden bringen mehr Unruhe ins Haus, belasten Mitmieter, benutzen z. B. Toiletten etc. mit, so dass der Wasserverbrauch steigt etc. Wie willst du das umlegen? Generell sieht mir das nicht seriös aus.

Aber muss ein Vermieter sich beim Finanzamt oder sonstwo melden, wenn eine teilweise gewerbliche Nutzung vorliegt? Sie würde kein Schild an der Klingel oder an der Hauswand hängen

Nein, das muss der Vermieter nicht.

Meint ihr, dass ich dadurch in irgendeiner Hinsicht in gefährliche Fahrwasser kommen könnte? Habe das Mehrfamilienhaus erst neulich erworben und neu renoviert.

Im Normalfall dürfte es keine Probleme geben, sollte die Dame jedoch auch noch einem gewissen Gewerbe nachgehen und zwielichtige Personen das Haus betreten, lann es Ärger mit den anderen Mietern geben.

Da kannst bei der Stadt nachfragen, die geben Dir ganz genau Auskunft oder auch beim Finanzamt. Denn da ändert sich steuerlich was für Dich. Aber mal ganz ehrlich: Komnt Dir das nicht ein bisschen merkwürdig vor? 2 - 3 Massagen die Woche und kein Schild an der Tür usw. ??? Mein Gefühl sagt: Finger weg!!!

MosqitoKiller  08.12.2013, 12:49

Denn da ändert sich steuerlich was für Dich.

Was denn? Ist das Geld für gewerbliche Miete anderes als für private?

Natürlich ist das problemlos möglich, auch in Wohngebieten. Entgegen der gängigen Auffassen darf man nämlich natürlich auch in "reinen" Wohngbieten ein Gewerbe betreiben - sofern es ohne Lärmbeslästigung betreibbar ist. Und das ist bei einem Massagepraxis mit drei Kunden am Tag wohl definitiv der Fall.

Was vermutlich passieren wird, sind Anpassungen der Gebäudeversicherung und der Grundsteuern, wenn im Haus ein Gewerbe angemeldet wird. Die Gebäudeversicherung solltest du natürlich selbst informieren, was die Grundsteuern angeht, da kriegst du einen gesonderten Bescheid. Es wird bei gewerblicher Nutzung ein anderer Grundsteuersatz fällig als bei reinem Wohnraum. Diese Mehrkosten stellst du aber natürlich deinem Mieter zusammen mit der Nebenkostenabrechnung in Rechnung, so dass für dich daraus keine Nachteile bestehen. Steuerlich wird das auf deiner Seite behandelt wie sonst auch - da du privater Vermieter bist zahlst du selbstverständlich keine Umsatzsteuer.

Was die "Belästigung" anderer Mieter durch das Klingeln der drei Kunden täglich angeht - wie kleinkariert kann man bitteschön sein, dass dreimal Klingeln an einem Tag als Belästigung aufgefasst wird? Das ist lächerlich.

MosqitoKiller  08.12.2013, 12:48

Was vermutlich passieren wird, sind Anpassungen der Gebäudeversicherung und der Grundsteuern, wenn im Haus ein Gewerbe angemeldet wird.

Nein, nicht bei einer Massage-Praxis in der eigenen Wohnung. Bei einem Restaurant oder Supermarkt vielleicht...

"Sie würde kein Schild an der Klingel oder an der Hauswand hängen.

Sie macht u.a. Rückenmassagen und hätte 2-3 Besuche am Tag unter der Woche.

Nur diese selbstständige Tätigkeit ist mir ein Dorn im Auge."

Das wäre sie mir auch ;-)