Kann man ein Gewerbe problemlos in Freiberuflichkeit umwandeln, wenn es die Tätigkeit zulässt?

7 Antworten

Du musst schon uns und am Ende des Tages auch dem Gewerbe- bzw. Finanzamt konkret sagen, was du machst. Du hälst dich hier sehr allgemein.

Mal ganz grob und grundsätzlich: Alles was du im Auftrag für jemand anderen durchführst, egal wie künstlerich dies ist, ist IMMER gewerblich.

laserata 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 12:03

Es geht um die Vermarktung eigener Fotografien (nur eigener). Das Gewerbeamt selbst hat mir in einem Gespräch gesagt, sie gehen eher davon aus, dass die Tätigkeit künstlerisch ist und eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist.

kevin1905  06.10.2016, 12:44
@laserata

Wäre natürlich schön wenn das Gewerbeamt dir dies per Bescheid mitgeteilt hätte.

Aber in dem Fall musst du auch kein Gewerbe anmelden, wenn ein Freiberuf i.S.v. § 18 EStG vorliegt. Dieser wird einfach dem Finanzamt schriftlich angezeigt und du erhälst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

laserata 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 14:12
@kevin1905

Wie ist eigentlich folgender Fall: Ich zeige dem Finanzamt die freiberufliche Tätigkeit an, erhalte den Fragebogen und werde dann  dort erfasst. 1 Jahr später meldet sich irgendeine Behörde und sagt, meine Tätigkeit erfordere eine Gewerbeanmeldung, was ich fälschlicherweise unterlassen hätte. Kann ich mich dann auf das "grüne Licht" des Finanzamts berufen?

kevin1905  06.10.2016, 15:03
@laserata

Auf Verwaltungsakte gibt es Rechtmittel (Einspruch oder Widerspruch).

Als Selbständiger solltest du grundsätzlich entsprechenden Rechtsschutz abschließen.

Finanzamt und Gewerbeamt sind sich nicht immer einig, daher würde ich mich nicht drauf verlassen. Schau lieber zu, dass du vom Gewerbeamt einen Bescheid bekommst, dass du nicht gewerblich tätig bist.

Geochelone  06.10.2016, 20:17
@laserata

Kann ich mich dann auf das "grüne Licht" des Finanzamts berufen?

Nein. Es interessiert das Gewerbeamt nicht, was das Finanzamt sagt. Auch nicht, was der Bundesfinanzhof sagt... Deshalb sollte man zu Fragen der Gewerbeanmeldung immer das Gewerbeamt fragen, denn es gibt viele Berufe, die in den beiden Rechtsgebieten (Steuerrecht + Gewerberecht) völlig gegensätzliche Bewertungen haben.

laserata 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 11:54

Das mit dem Auftrag ist gut gesagt. Ich werde nämlich keinerlei Aufträge durchführen. 

Du solltest ganz vorsichtig damit umgehen, denn es gibt den Begriff der gewerblichen Infizierung: https://www.freiberufler-blog.de/grenzbereiche-zwischen-freiberuflichkeit-und-gewerbe/

"Steuerberater warnen oft vor einer „gewerblichen Infizierung“. Was ist darunter zu verstehen?

Wie bereits erwähnt, hat es Vorteile, freiberufliche statt gewerbliche
Einkünfte zu erzielen. Viele Freiberufler erzielen jedoch beide Arten
von Einkünften. Dies trifft z.B. für einen Hautarzt zu, der neben seiner
ärztlichen Praxis noch ein Kosmetik-Institut betreibt. Handelt es sich
um eine Einzelpraxis, darf der Arzt beide Bereiche getrennt abrechnen
und zahlt dann nur für Einnahmen aus dem gewerblichen Institut
Gewerbesteuer."

Wenn schon deine jetzige Tätigkeit grenzwertig ist, dann sei vorsichtig. Denn das Finanzamt entscheidet letztlich darüber, nicht du, siehe auch https://www.gulp.de/knowledge-base/recht-und-steuern/teure-nebeneinkuenfte-vom-freiberufler-zum-gewerbe-wider-willen.html

laserata 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 11:52

Danke für die Infos. Meine jetzige Tätigkeit ist nicht grenzwertig, sondern ganz eindeutig freiberuflich. Und hat mit der geplanten nichts zu tun.

SirKermit  06.10.2016, 11:58
@laserata

Wenn du beide sauber trennen kannst (auch inhaltlich), dann sehe ich keine nennenswerten Probleme.

Du hast aber folgendes geschrieben: "Wenn ich nun das Gewerbe starte und z.B. in einem halben Jahr denke, es wäre doch besser für mich, die Sache freiberuflich zu betreiben, ". Das klingt für mich danach, als ob du die gleiche Tätigkeit mal so oder mal anders betreiben möchtest. Daher mein Einwand.

Wenn es ein Gewerbe ist, muss es als Gewerbe angemeldet werden. Wenn es eine freiberufliche Tätigkeit ist, muss es als Freiberufler geführt werden. Es kommt drauf an, was man macht, nicht auf das, was man anmeldet.

Die Gewerbeanmeldung unterliegt dem Gewerberecht. Das kann in einzelnen Fällen zu anderen Ergebnisse als das Steuerrecht, wo man Einkünfte aus Gewerbetätigkeit erzielt.

Die Unterscheidung Freiberuflichkeit/Gewerbe ist nicht immer eindeutig möglich; alleine aus diesem grund kann es schon Probleme geben.

Frag doch mal (d)einen Steuerberater dazu - was da auch sinnvoller wäre, unabhängig davon was alles möglich wäre

kein Problem, du kannst das Gewerbe ja jederzeit abmelden,