Wer zahlt Krankenversicherung wen ich nicht mehr Hartz 4 bekomme?

9 Antworten

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SGB II § 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen:

"Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden."

Mit Minijob oder mit Wohngeld oder mit beidem könnte diese Lösung in Frage kommen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du nicht mehr im Leistungsbezug stehst und auch keine Pflichtversicherung vorliegt (Dazu musst du mehr als 450,- € im Monat verdienen), so musst du dich selbst freiwillig versichern für 152,- € im Monat.

Die Kinder wären kostenlos bei dir mitversichert.

aylin78 
Beitragsersteller
 10.07.2013, 03:00

und wenn ich unter 450 € liege könnte ich trotzdem Wohngeld beantragen ? Soviel ich weiss muss doch jeder Pflichtversichert sein oder ? Mir geh es darum ob ich es selbst zahlen muss oder ob ich dann nur den KV beantrage vom Amt , eigentlich will ich ganz weg vom Amt aber bis ich ein Teilzeit Arbeit finde muss ich mich halt drum kümmern das ich und meine Kinder KV sind .Es ist für mich beim Amt sehr ernidringend schon wie mann behandelt wird und bevormundet wird , Seelisch halte ich das nicht mehr aus

kevin1905  10.07.2013, 10:17
@aylin78

Die allgemeine Pflicht krankenversichert zu sein ist nicht das gleiche wie in der GKV versicherungspflichtig zu sein.

Ich z.B. bin als Selbständiger nicht verpflichtet mich in der GKV zu versichern. Bin es auch nicht, ABER ich muss dennoch eine Krankenversicherung haben.


Ein Monat nachdem kein Hartz-IV mehr bezogen wird, endet die Versicherung über das Jobcenter und entweder verdienst du dann mehr als 450,- € im Monat und bist versicherungspflichtig beschäftigt. Oder du musst selbst die o.g. Kosten für eine freiwillige Mitgliedschaft aufbringen.

Alternativ könntest du dich wenn du weniger als 450,- € verdienst privat krankenversichern. Davon rate ich dir aber (ohne deinen Gesundheitsstatus und damit deine Versicherbarkeit zu kennen) kategorisch ab. In der PKV müssten deine Kinder nämlich dann auch kostenpflichtig versichert werden.

aylin78 
Beitragsersteller
 11.07.2013, 00:45
@kevin1905

Vielen dank für die ausfürliche auskunft

Das Amt wird dir deine KV - Beiträge nicht zahlen,sie werden nur von deinem Einkommen abgezogen !!! Da man für den Bezug von Wohngeld ein Mindesteinkommen haben muss,wirst du keinen Anspruch auf Wohngeld haben.Du musst min. soviel Einkommen haben,wie der Grundanspruch für euch bei ALG - 2 Bezug ist.Da die 370 € wegfallen würden und das Kindergeld nicht als Einkommen gezählt wird,würdest du selbst mit einem Minijob unter der Grenze liegen und keinen Anspruch auf Wohngeld haben.Dir bleibt also nichts weiter,als die Zuschüsse vom Jobcenter weiter in Anspruch zu nehmen.

aylin78 
Beitragsersteller
 10.07.2013, 10:57

danke

Hallo,

wenn das Arbeitslosengeld II vom Jobcenter eingestellt wird, kostet eine frewillige Krankenversicherung 152,27 Euro monatlich. Die Krankenkasse schickt die Beitragsrechnung immer an den Versicherten.

mögliche Einnahmen:

  • Wohngeld vom Wohnungsamt (die genauen Regelungen kenne ich leider nicht)

  • ggf. Unterhaltsvorschuss für die Kinder vom Jugendamt

Alternativen:

  • Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 450 Euro brutto

  • betriebliche Berufsausbildung (ggf. Teilzeitausbildung)

  • FSJ, Bundesfreiwilligendienst etc.

  • Heirat und kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten

Gruß

RHW

wenn du selber zahlen musst und dadurch wieder unter die hartz4 grenze fällst dann bist du auch wieder berechtigt, den vollen satz nach zahlung der kv-beiträge zu beziehen

aylin78 
Beitragsersteller
 10.07.2013, 01:19

danke