Möblierte Untermiete - wer haftet für die Möbel?
Hallo zusammen,
ich vermiete meine Wohnung unter. Da ich meine Möbel drin stehen lasse, nehme ich eine Pauschale von 50€ im Monat für die Nutzung der Möbel (lasse alles da auch Waschmaschine etc.). Damit möchte ich mich auch absichern.
Kann ich die Haftung meinerseits für Schäden ausschließen?
Also Beispiel: Meine Waschmaschine geht kaputt. Da mir der Mieter ja ein Mietentgelt extra für die Möbel zahlt, würde ich denke, dass ich die Maschine ersetzen muss.
Ich bin aber Studentin und habe aus dem Ausland kein Geld, um Dinge in der Wohnung zu ersetzen.
Kann ich eine solche Pflicht, Dinge zu ersetzen im Mietvertrag ausschließen?
Vielen Dank und liebe Grüße
3 Antworten
Du kannst in einem Vertrag grundsätzlich alles ein- bzw. ausschließen. Alles ist Verhandlungssache und es kommt darauf an, womit der Untermieter einverstanden ist oder eben auch nicht.
Maschinen sind aber so eine Sache. Die haben eine Lebensdauer oder können falsch bedient werden. Es sollte schon klar sein, was bei Verschleiß oder Schäden passiert. Nachher mußt du eine Neue hinstellen, wenn die Alte kaputt ist, weil sie im Vertrag steht.
Ja genau, das ist meine Sorge. Da ich momentan noch studiere, hätte ich jetzt eine Kohle, um eine neue hinzustellen. Hast Du eine Idee, wie so eine Regelung aussehen könnte?
wenn du 50 euro nimmst, damit der zwischenmieter die sachen nutzen darf, dann hast du dich auch verpflichtet, die sachen zur verfügung zu stellen. es zahlt doch keiner 50 euro, um eine wohnung mit wama zu haben und muss dann irgendwann in den waschsalon gehen.
Das stimmt, da gebe ich Dir recht. Allerdings funktionieren meine Sachen ja alle einwandfrei. Ich stelle hier ja kein Mist hin... Ich frage mich halt nur, was passiert, wenn bspw. die Waschmaschine o.ä. kaputt geht.
dann hast du dafür zu sorgen, dass der mieter wieder zu einer waschmaschine kommt- denn du hast ihm eine vermietet. wenn du dich sorgst, dass etwas kaputt gehen könnte, dann nimm lieber eine kaution; schreib in den mietvertrag, dass sich die miete auf den wohnraum beschränkt- ob das rechtlich in ordnung ist, weiß ich nicht. du brauchst noch eine inventarliste, damit du schäden/ fehlende gegenstände nachweisen kannst.
das mit der Kaution ist eine super Idee :) dank dir auch für den Tipp mit der Inventarliste
Für solche Fälle schließt man normalerweise eine Haftpflichtversicherung ab. Also der Mieter für den Fall, dass er was kaputt macht.
Dann würde die Haftpflicht meines Untermieters greifen, oder? Sind gemietete Dinge nicht bei der Haftplficht ausgeschlossen? Danke und liebe Grüße
Das kommt auf den Haftpflichtvertrag an, den man abschließt. Desto mehr die Versicherung erfaßt umso höher sind die Beiträge. In meiner ist z.B. auch drin, wenn ich beim Gießen der Blumen des Nachbarn was kaputt mache, zahlt sie auch.
Ich denke schon, dass er einverstanden ist, denn die Bedingungen hier sind schon sehr fair. Ich will mich nicht bereichern. Wie wäre denn eine Formulierung dazu? danke :)