Möblierte Untermiete - wer haftet für die Möbel?

3 Antworten

Du kannst in einem Vertrag grundsätzlich alles ein- bzw. ausschließen. Alles ist Verhandlungssache und es kommt darauf an, womit der Untermieter einverstanden ist oder eben auch nicht.

cng2015 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 13:14

Ich denke schon, dass er einverstanden ist, denn die Bedingungen hier sind schon sehr fair. Ich will mich nicht bereichern. Wie wäre denn eine Formulierung dazu? danke :) 

Realisti  05.12.2015, 13:17
@cng2015

Maschinen sind aber so eine Sache. Die haben eine Lebensdauer oder können falsch bedient werden. Es sollte schon klar sein, was bei Verschleiß oder Schäden passiert. Nachher mußt du eine Neue hinstellen, wenn die Alte kaputt ist, weil sie im Vertrag steht.

cng2015 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 13:22
@Realisti

Ja genau, das ist meine Sorge. Da ich momentan noch studiere, hätte ich jetzt eine Kohle, um eine neue hinzustellen. Hast Du eine Idee, wie so eine Regelung aussehen könnte?

wenn du 50 euro nimmst, damit der zwischenmieter die sachen nutzen darf, dann hast du dich auch verpflichtet, die sachen zur verfügung zu stellen. es zahlt doch keiner 50 euro, um eine wohnung mit wama zu haben und muss dann irgendwann in den waschsalon gehen.

cng2015 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 13:49

Das stimmt, da gebe ich Dir recht. Allerdings funktionieren meine Sachen ja alle einwandfrei. Ich stelle hier ja kein Mist hin... Ich frage mich halt nur, was passiert, wenn bspw. die Waschmaschine o.ä. kaputt geht.

Schokolinda  05.12.2015, 13:58
@cng2015

dann hast du dafür zu sorgen, dass der mieter wieder zu einer waschmaschine kommt- denn du hast ihm eine vermietet. wenn du dich sorgst, dass etwas kaputt gehen könnte, dann nimm lieber eine kaution; schreib in den mietvertrag, dass sich die miete auf den wohnraum beschränkt- ob das rechtlich in ordnung ist, weiß ich nicht. du brauchst noch eine inventarliste, damit du schäden/ fehlende gegenstände nachweisen kannst.

cng2015 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 14:31
@Schokolinda

das mit der Kaution ist eine super Idee :) dank dir auch für den Tipp mit der Inventarliste

Für solche Fälle schließt man normalerweise eine Haftpflichtversicherung ab. Also der Mieter für den Fall, dass er was kaputt macht.

cng2015 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 13:13

Dann würde die Haftpflicht meines Untermieters greifen, oder? Sind gemietete Dinge nicht bei der Haftplficht ausgeschlossen? Danke und liebe Grüße

Realisti  05.12.2015, 13:15
@cng2015

Das kommt auf den Haftpflichtvertrag an, den man abschließt. Desto mehr die Versicherung erfaßt umso höher sind die Beiträge. In meiner ist z.B. auch drin, wenn ich beim Gießen der Blumen des Nachbarn was kaputt mache, zahlt sie auch.