Wer haftet bei Unfall, Versicherungsnehmer oder der Fahrzeughalter bzw. Fahrer?

11 Antworten

Natürlich tritt die Versicherung für den Schaden ein - deshalb gibt es ja gerade die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fremdschäden!

Eigenschäden sind über die Vollkaskoversicherung abgedeckt, falls eine solche abgeschlossen wurde ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Verkehrsrechtlich / Strafrechtlich der Fahrer , Versicherungstechnisch der Versicherungsnehmer wobei der Vertrag als Zweitfahrzeug eigenständig betrachtet wird. Es wird nur der Zweitvertrag hochgestuft..

Der Fahrer ( Sohn ) muß als Mitnutzer auch beim Versicherer eingetragen sein.. Bezahlt wird nur der Fremdschaden von der Haftpflicht , bei kasko muß man die individuelle Situation sehen..

Von welchen Konsequenzen redest du? Den Schaden des Unfallgegners zahlt die Versicherung. Die Versicherung wird teurer, da das Fahzeug in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft wird. Wer die Versicherung letztendlich zahlt, hängt davon ab, was Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter abgemacht haben. Der Vater kann Versicherungsnehmer sein, den Beitrag kann aber der Fahrzeughalter zahlen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug wird wohl auch der zahlen, der möchte, dass das Auto repariert wird.

Mimps  14.07.2019, 22:53

Nur die des Fahrzeugs, mit dem der Unfall verursacht wurde

Mercedesaa 
Beitragsersteller
 14.07.2019, 22:29

steigt die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers insgesamt oder betrifft es nur dieses beschädigte Fahrzeug?

Hallo,

der Fahrer haftet für den von ihm verursachten Schaden.

Entweder bezahlt er diesen selbst oder die KFZ-Haftpflichtversicherung bezahlt ihn.

Die Versicherungsprämie des Versicherungsnehmers kann dadurch steigen.

Wenn es dir um die Versicherungsprämie ging, warum, fragst du dann nicht auch danach?

Viele Grüße

Michael

Mercedesaa 
Beitragsersteller
 14.07.2019, 22:25

steigt die gesamte Versicherungsprämie des Versicherungsnehmers oder steigt lediglich der Versicherungsbeitrag für das betroffene Fahrzeug?

19Michael69  14.07.2019, 22:41
@Mercedesaa

Immer nur für diesen Vertrag bzw. das betroffene Fahrzeug.

Gruß Michael

siola55  15.07.2019, 00:20
@Mercedesaa

Nur die Vertragsart bzw. der Kfz-Vertragsteil wird zum nächsten 1.1. schlechtergestuft, welcher den Schaden betrifft: beim Fremdschaden die Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Eigenschaden die Vollkaskoversicherung und bei Schäden in der Teilkaskoversicherung wie Wildschaden, Glasbruch, Diebstahl, Naturgewalten usw. wird nie gestuft, da hier immer 100%-Beiträge fällig sind ;-)

... aber so eine Variante ist doch meist teurer, warum spielt denn Papi nicht auch Halter?

Zudem, der Marktführer fragt gar nicht, ob und wieviele km schon die Fahrer bzw. der VN oder Halter gefahren sind.

Zuständig für eine Versicherung ist in Deutschland der Halter und wen der sich dafür leistet, ist der Zulassungsstelle egal.

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