Haftung sachlich richtig bei Rechnungen?

2 Antworten

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Rechnerisch richtig: Wie das Wort sagt, reines Prüfen der Summe, einschließlich Anwendung der richtigen Gebührenverzeichnisse, .....

Sachlich richtig: wird schon schwieriger, bei einer Bestellung sollte dir dann zumindest jemand den Lieferschein als abgezählt und angenommen quittiert haben. Die sachliche Richtigkeit könnte zB sein einen Bestellung für 1 Schrank, einen quittierten Lieferschein für 1 Schrank, eine Rechnung für 1 Schrank.

Ob der 1 Schrank erforderlich war, bei der richtigen Firma bestellt wurde usw. , kann in der Verantwortung von jemand anderem liegen.

Hängt aber alles mit der Organisation zusammen und solltest du dir vom Vorgesetzten oder von der Buchhaltung erklären lassen.

Eigentlich der Besteller.

Es sei denn, du musst überprüfen, ob die Bestellung an sich richtig ist, also ob das bestellt werden durfte und zu dem Preis und bei dem Lieferanten.

Hohenstaffing 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 19:17

ErsterSchnee ... mein Chef hält sich raus.....

ErsterSchnee  30.03.2018, 19:18
@Hohenstaffing

Und wieso lässt du dir das gefallen? Wenn er erwartet, dass du deine Arbeit richtig machst, dann soll er dir auch erklären, was alles dazugehört.

Hohenstaffing 
Beitragsersteller
 29.03.2018, 17:45

ErsterSchnee

das ist ja der Knackpunkt...der Besteller unterschreibt nicht....und ich soll es sachlich und rechnerisch prüfen und unterzeichnen....

ErsterSchnee  29.03.2018, 17:47
@Hohenstaffing

Dann klär das mit deinem Vorgesetzten und nicht im Internet...