Haftung sachlich richtig bei Rechnungen?
Hallo,
was ist der Unterschied zwischen sachlich und rechnerisch richtig bei Rechnungen?
Ich arbeite als Sekretärin und muss Rechnungen buchen, bis 250 Euro. Rechnungen mit Beträgen darüber gehen zur Anlagenbuchhaltung, ABER ich muss die Rechnung unterschreiben mit rechnerisch und sachlich richtig. Ich bestelle duese Anschaffungen aber nicht...Muss nun der Besteller unterschreiben, dass die Angaben sachlich richtig sind, oder ich?
Danke für die Info
2 Antworten
Rechnerisch richtig: Wie das Wort sagt, reines Prüfen der Summe, einschließlich Anwendung der richtigen Gebührenverzeichnisse, .....
Sachlich richtig: wird schon schwieriger, bei einer Bestellung sollte dir dann zumindest jemand den Lieferschein als abgezählt und angenommen quittiert haben. Die sachliche Richtigkeit könnte zB sein einen Bestellung für 1 Schrank, einen quittierten Lieferschein für 1 Schrank, eine Rechnung für 1 Schrank.
Ob der 1 Schrank erforderlich war, bei der richtigen Firma bestellt wurde usw. , kann in der Verantwortung von jemand anderem liegen.
Hängt aber alles mit der Organisation zusammen und solltest du dir vom Vorgesetzten oder von der Buchhaltung erklären lassen.
Eigentlich der Besteller.
Es sei denn, du musst überprüfen, ob die Bestellung an sich richtig ist, also ob das bestellt werden durfte und zu dem Preis und bei dem Lieferanten.
Und wieso lässt du dir das gefallen? Wenn er erwartet, dass du deine Arbeit richtig machst, dann soll er dir auch erklären, was alles dazugehört.
das ist ja der Knackpunkt...der Besteller unterschreibt nicht....und ich soll es sachlich und rechnerisch prüfen und unterzeichnen....
Dann klär das mit deinem Vorgesetzten und nicht im Internet...
ErsterSchnee ... mein Chef hält sich raus.....