Wer haftet bei Unfällen bei Gartenarbeit?
Wenn Hilfskräfte (auf Rechnung) Gartenarbeiten durchführen (Rasen mähen, Unkraut jäten, usw.), sich sich aber verletzen, trägt der Grundstückseigentümer die volle Haftung? Oder muss man sich einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen?
8 Antworten
Wenn diese Hilfkräfte dem Gartenbesitzer eine Rechnung stellen, dann sind sie angemeldet und vermutlich privat versichert. Wenn es sich hierbei um einen Einsatz nach arbeitsrechtlichen Vorschriften handelt, wird die BG eingeschaltet, diese prüft die Haftung, bzw bekommt das Protokoll der Polizei, die nach Arbeitsrecht eingeschaltet werden muss. Wenn sich der Arbeiter am Rasenmäher verletzt muss die Frage geprüft werden, ob er mit seinem Gerät, oder dem Gerät des Kunden falsch umgegangen ist, oder ob das Gerät des Kunden Fehlfunktionen hatte. Deshalb bringt der Gewerbetreibende auch sein Arbeitsgerät mit. Wenn er sich beim Unkraut jäten den Finger abhackt, dann ist genauso vorzugehen. Wenn er sich nur einen Dorn vom Rosenbusch einfängt, ist davon auszugehen, dass es keine größere Sache ist.
Das wissen wir ja nicht, deswegen gilt ja die Vermutung
Wenn Hilfskräfte (auf Rechnung) Gartenarbeiten durchführen...
Ich vermute inzwischen, dass der/die FragestellerIn selbst diese Hilfskräfte angeheuert hat und demzufolge selbst verantwortlich ist für die richtige Anmeldung laut der minijob-zentrale.de:
Die An- und Abmeldung der Haushaltshilfe erfolgt im Haushaltsscheck-Verfahren, einem vereinfachten Melde- und Beitragsverfahren zwischen Privathaushalt und Minijob-Zentrale. Der "Haushaltsscheck" ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern und dient zugleich als SEPA-Basislastschriftmandat für die Abbuchung der fälligen Abgaben. Die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung übernimmt dabei die Minijob-Zentrale.
Die unterlassene Anmeldung eines Beschäftigten zur gesetzlichen Unfallversicherung kann bei einem Arbeits- / Wegeunfall dazu führen, dass der Arbeitgeber für die Behandlungskosten in Regress genommen wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Minijobs in Privathaushalten -> An- und Abmeldung bzw. hier in dem Link: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/08_an_und_abmeldung/node.html
Gruß siola55
Hallo liebe/r GuckstDuHier,
falls es sich hier um Minijobs in Privathaushalten geht, dann schau mal in der minijob-zentrale.de unter Minijobs in Privathaushalten -> Unfallversicherung
bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/12_unfallversicherung/node.html
wie z.B.: Haftet der Arbeitgeber für Arbeitsunfälle, die der Minijobber erleidet?
Durch die gesetzliche Unfallversicherung wird der Arbeitgeber vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Unfalles geschützt. Der Arbeitgeber selbst haftet nur bei einem vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Unfall.
Gruß siola55
Der Arbeitnehmer ist über die BG abgesichert, dies sollte außer Frage stehen. (auch: Praktikanten, Ferienjobber, Menschen in Einarbeitung usw.)
Doch wie sieht es mit Arbeitern aus, die aus dem Freundeskreis, Bekanntenkreis, oder sonstige sind. Sprich Leute, die für dich regelmäßig gegen Entgelt arbeiten sollen, ohne dass bisher ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist?
Nehmen wir den Rentner, der sich durch Gartenarbeit ein paar Euro dazuverdienen möchte, oder Nachbarstochter, die ein paar Stunden die Woche auf ein Kind aufpasst ....
Selbst hier wäre die BG verantwortlich, obwohl noch keine Anmeldung erfolgte. Selbst bei Schwarzarbeit!
Das sich die BG den Schadenhergang genauer anschaut (Haftungsfrage) um evtl. Regressansprüche zu stellen, oder den Verantwortlichen für den Hergang zu ermitteln, ist ein andere Thema. Jeder der schon mal einen Schaden bei der BG angezeigt hat, dürfte wissen welch ein „harter Knochen“ dieser Laden ist.
Man sollte die BG nur als Grundsicherung ansehen.
Handelt es sich um einen Minijob und des AG ist ein Privathaushalt. Ergibt sich für mich aus der Frage.
Dann den AN bei der Minijobzentrale mittels Haushaltsscheck anmelden. Damit ist er automatisch in der Unfallkasse versichert und die übernimmt dann die Heilkosten.
Wenn sie auf Rechnung arbeiten, ist es der Arbeitgeber bzw dessen Unfallversicherung, ( Berufsgenossenschaft), das ist gesetzlich geregelt.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Falsch. Denn es kommt auf die art des Unfalls an und was die Ursache des Unfalles war.
Wenn diese Hilfskräfte über den Arbeitgeber angemeldet sind, dann sind sie automatisch über die zuständige Berufsgenossenschaft versichert!