Haftung des Gastwirtes
Gibt es irgendwo im Internet (ich finde gerade nix) was geschriebenes rechtliches, wofür man einen Gastwirt rechtlich zur Verantwortung ziehen kann. Interessiert bin ich insbesondere daran, ob ein Gastwirt rechtlich in die Verpflichtung genommen werden kann, einen alkoholisierten Gast vom etwaigen Führens eines Kraftfahrzeugs abzuhalten.
6 Antworten
Grundsätzlich könnte man einen Gastwirt schon in die Verantwortung ziehen, wenn er einen betrunkenen Gast Auto fahren lässt. Nur....Wenn der besoffene Autofahrer den Wirt mit ins Boot holen will bei einer eventuellen Strafzumessung....Da wird der Wirt immer sagen können, das er ein volles Haus hatte und nicht auf jeden Gast gleichermaßen achten konnte. Dem Wirt hier grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen dürfte also rech schwer sein. Und wenn der einen guten Anwalt hat ist fast unmöglich. Im Zweifen für den Angeklagten.......und Zweifel kann der Wirt recht schnell erzeugen.
Ich will das einfach mal sicher ausgeschlossen wissen
Es kommt immer auf den Einzelfall an!
Ein alkoholisierter Gast der sich verabschiedet und äußert, dass er das Fahrzeug stehen lässt und dennoch damit los braust, ist nicht zu helfen. In dem Fall dürfte ein fahrlässiges Verhalten des Gastwirtes wohl zunächst nicht vorliegen. Allerdings wenn ein solches bereits häufiger vorkam, dann muss sich der Gastwirt schon verantworten.
Der Gastwirt, darf die Autoschlüssel. Und soll auch die Autoschlüssel dem betrunkenen Gast abnehmen. Nur ob es wircklich so durchzusetzen ist, dass man Ihn darauf verklagen kann bezweifel ich. (Er kann es nicht 100% überwachen sprich wird nur zu Treffen wenn man beweisen kann, dass er es gesehen und mit Vorsatz nichts dagegen unternommen hat.)
Ja, diese Frage habe ich mir auch so manches mal gestellt. Meineserachtens grenzt dieses schon an eine Straftat, wenn irgendeine Person es mitbekommt, das sich jemand völlig betrunken hinter das Steuer eines Autos setzt. Und besonders auffallen müsste es ja jedem Gastwirt. Leider wissen so viele Betrunkene in diesem Zustand nicht mehr, was sie tun. Wenn darauf viel mehr geachtet werden würde, dann würde sicher auch weniger passieren. Nur, wenn jemand in einer vollen Disko betrunken ist, kann da ein Wirt sicher nicht darauf achten, wenn z.B. hunderte Leute die Disko besuchen und sie teilweise ihr Auto hunderte Meter von der Disco ihr Fahrzeug abstellen müssen
Hallo Sieglinde181
zunächst beinhalten die Gaststättengesetze der Bundesländer das Verbot, alkoholische Getränke an erkennbar betrunkene Personen abzugeben.
Der Gastwirt hat auf der einen Seite ein Interesse am Verkauf von Alkohol und Spirituosen und auf der anderen Seite auch eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Gästen. Wenn der Gastwirt erkennt, dass ein Betrunkener Gast mit dem Fahrzeug sich entfernen beabsichtigt, dann muss sich darum kümmern und ihn daran hindern.
Sei es;
- auf ihn einreden damit er von Angehörigen abgeholt werden kann
- ihn in die Taxi verfrachten
- sowie im schlimmsten Falle, die Polizei rufen
in der verpflichtung ist er nur wenn er genau weiss das der gast noch fahrn will. das kann er aber nicht wissen. wenn das auto nicht auf dem gelände des gastwirtes steht hat er die selbe pflicht wie jeder andere der sieht das ein angetrunkener fahren will.
Ich denke auch mal an die Folgen des Fahrens in Trunkenheit mit Unfall etc. Könnte also ein Gastwirt in Form einer Nebenklage z. B.(Aufsichtspflichtverletzung ) zur Rechenschaft gezogen werden oder haftbar gemacht werden. Ich will das einfach mal sicher ausgeschlossen wissen :).