Haftung bei Beschädigung des Dienst/Privat-wagens bei Minijob?

6 Antworten

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Wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit mit dem Wagen fahren muss, liegt das Risiko beim Arbeitgeber. Nur bei GROBER Fahrlässigkeit, die kaum je zu belegen ist, wäre sie selbst haftbar zu machen.

Ihr PRIVATE Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur private Risiken deckt.

Hier wäre nur eine Vollkaskoversicherung involviert. Mit entsprechender Selbstbeteiligung des VN

Apolon  29.03.2016, 17:51

 Nur bei GROBER Fahrlässigkeit, die kaum je zu belegen ist, wäre sie selbst haftbar zu machen.

Eigenartig - also zahlt bei Vorsatz auch der Arbeitgeber ???

GermanPilot 
Beitragsersteller
 26.03.2016, 18:35

Vielen Dank , das klingt beruhigend...

Die Meldung an eine Privathaftpflichtversicherung macht keinen Sinn, da diese keine Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kfz übernimmt. Hier käme einzig und allein eine (eventuell vorhandene) Vollkasko auf.

Es war sicher keine Absicht, somit ist es Sache des Arbeitgebers.

Ich würde mal sagen, das erstmal die Versicherung des Chefs zahlt da ja das Fahrzeug versichert ist. Sollte sie aber nicht als Fahrerin gemeldet sein wird es wohl Regressforderungen geben.


ein arbeitnehmer, der im zuge seiner tätigkeit dienstlich mit einem fahrzeug des arbeitgebers unterwegs ist, haftet nur bei vorsatz und grober fahrlässigkeit für schäden. einfache fahrlässigkeit muss der arbeitgeber tragen

KfzSVnrw  26.03.2016, 20:04

und das ist hier die erste vollkommen richtige Antwort