Haftung bei Beschädigung des Dienst/Privat-wagens bei Minijob?
Hallo , eine Bekannte von mir arbeitet in einem Privathaushalt als alltägliche Hilfskraft (einkaufen , Arztbesuche ,putzen...). Sie ist im Rahmen eines Minijobs angemeldet. Um ihre Aufgaben zu erledigen benutzt sie auch den Privatwagen des Chefs. Jetzt hat sie beim Einparken in die Garage den Wagen nicht unerheblich beschädigt (Beifahrerseite zerkratzt). Der Chef(Senior) liegt gerade im Krankenhaus und hat davon noch nichts mitbekommen ,aber der Sohn des Chefs hat es mitbekommen und meinte ,daß sei nicht so schlimm. Meine Bekannte hat große Sorge der Reaktion des Seniors gegenüber. Der Wagen ist sein Liebling(alter MB). Die Frage lautet : Wer ist juristisch gesehen haftbar , Bekannte oder Chef (hat den Fahrauftrag erteilt) , welche Versicherung tritt in Kraft. Muß Sie den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden ?
6 Antworten
Wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit mit dem Wagen fahren muss, liegt das Risiko beim Arbeitgeber. Nur bei GROBER Fahrlässigkeit, die kaum je zu belegen ist, wäre sie selbst haftbar zu machen.
Ihr PRIVATE Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur private Risiken deckt.
Hier wäre nur eine Vollkaskoversicherung involviert. Mit entsprechender Selbstbeteiligung des VN
WITZIG
Vielen Dank , das klingt beruhigend...
Die Meldung an eine Privathaftpflichtversicherung macht keinen Sinn, da diese keine Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kfz übernimmt. Hier käme einzig und allein eine (eventuell vorhandene) Vollkasko auf.
Es war sicher keine Absicht, somit ist es Sache des Arbeitgebers.
Ich würde mal sagen, das erstmal die Versicherung des Chefs zahlt da ja das Fahrzeug versichert ist. Sollte sie aber nicht als Fahrerin gemeldet sein wird es wohl Regressforderungen geben.
ein arbeitnehmer, der im zuge seiner tätigkeit dienstlich mit einem fahrzeug des arbeitgebers unterwegs ist, haftet nur bei vorsatz und grober fahrlässigkeit für schäden. einfache fahrlässigkeit muss der arbeitgeber tragen
und das ist hier die erste vollkommen richtige Antwort
Eigenartig - also zahlt bei Vorsatz auch der Arbeitgeber ???