Muss ich ans Telefon wenn mein Arbeitgeber mich nach Feierabend anruft?
Hey. Ich mache gerade neben meinem Studium einen minijob. Heute war gerade mal mein 2. Arbeitstag und schon ruft mich um 3 Uhr nachmittags mein Chef an. Ich habe es nicht mitbekommen da ich unterwegs war. Bin ich dazu verpflichtet jetzt noch zurück zu rufen oder kann ich es einfach ignorieren?
10 Antworten
Du hast doch wohl keine Rufbereitschaft, oder? Diese heutige Vorstellung und Anforderung der ständigen Erreichbarkeit in der Arbeitswelt ist ein Unding.
Wenn Du keine Bereitschaft hast, musst Du nicht ans Telefon gehen und auch nicht zurückrufen.
Verpflichtet bist Du zu nichts!, aber:
Nicht nur, weil es ein neuer Job ist sondern auch, weil es eine Sache der Höflichkeit und des Anstands ist, solltest Du zurückrufen.
Es macht auch einfach einen guten Eindruck!
Muss ja nichts Schlimmes sein! Vielleicht will er nur wissen, ob Du zur Weihnachstfeier kommst oder wie es Dir im neuen Job gefältt!
Es ist noch nicht klar, ob es wirklich eine Belästigung ist/wäre!
Siehe den letzten Absatz meiner Antwort! Kann also auch nett gemeint sein!
Dafür muss man einen Arbeitnehmer nicht zuhause/in seiner Freizeit anrufen, das hat Zeit bis zum nächsten Arbeitstag.
Auch kann es (am 2. Arbeitstag beim Minijob) kaum etwas für den Betrieb so existenziell Wichtiges geben, dass ein Anruf zwingend notwendig wäre! Wenn doch, dann wäre eine Sprachnachricht (Anrufbeantworter/Mailbox) mit einer entsprechenden Information angebracht.
Es war hier gerade gestern oder vorgestern eine Frage mit einem Anruf der Chefin, ob der Mitarbeiter nach seiner Genesuung zu einer Weihnachstfeier kommt.
Je nach Charakter kann es also einfach eine Nettigkeit sein, dass man sich z. B. beim neuen Arbeitnehmer erkundigt, ob er Probleme hat bei der Arbeit oder so.
Aber: ohne dass wir wissen, was der AG eigentlich wollte/will /es gibt so viele theoretische Möglichkeiten!) , brauchen wir gar nicht weiter zu diskutieren! Ich mache das jedenfalls nicht (mehr)!
Hallo,
vermutlich geht es um fehlende Unterlagen zum Arbeitsbeginn oder wegen Arbeitszeit. Da würde ich zurück rufen. Ist ja nicht so, dass du einen superwichtigen Job hast und deine Chefs dich damit nach Feierabend nerven und du noch was tun sollst.
Solange du keine Rufbereitschaft hast, musst du nicht abheben oder zurückrufen.
"Eine Sache der Höflichkeit und des Anstands" ist es beim Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer nicht in seiner Freizeit zu belästigen!