Frontscheibe ausversehen kaputt gemacht HILFE
hallo, ich brauche sofort Hilfe! Ich habe eben ausversehen die Frontscheibe vom Dienstwagen meines Vaters kaputt gemacht, mit dem er momentan mit mir im Urlaub in Dänemark ist, ich saß im Wagen und hab meine Füße nach oben gelegt und sie gegen die Scheibe gedrückt (fragt mich nicht, ich weiß wie unglaublich dämlich das ist) dann ist die Scheibe zerbrochen und es gehen riesige Risse auf der Beifahrerseite entlang.
Reparieren kommt auf keinen Fall in Frage, die Scheibe muss ausgetauscht werden, mein Vater meinte das war eine sehr teure (800 Euro ohne Einbau) ich habe soweit ich weiß eine Haftpflichtversicherung, bezahlt die sowas? Mein Vater meinte sein Chef würde das nicht bezahlen, was heißt dass ich sie auf jeden Fall ersetzen muss.
Also meine Frage ist wie viel mich das kosten würde (ich bin 14), würde die Haftpflichtversicherung etwas dazu geben?
BITTE SOFORT HILFE, DANKE!
12 Antworten
Bezahlen würde den Schaden die Teilkaskoversicherung des Arbeitgebers abzüglich der Selbstbeteiligung.
Und dort gibt es auch keine Höherstufung.
Dein Vater sollte sich aber auf jedem Fall mit seinem Chef in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen.
m.E. war bisher noch nichts vollständig richtig. 1. die PHV ist zwar grundsätzlich zuständig, aber es handelt sich m.E. um einen Eigenschaden, wenn der Dienstwagen, den die Familie zur privaten Nutzung hatte, beschädigt wurde. Das ist ja, als wenn der eigene PKW geschädigt wurde. 2. eine Teilkasko zahlt grundsätzlich immer bei Glasbruch. Was natürlich ausgeschlossen ist, sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Da der Vers.nehmer die Firma ist, spielt Leistungsfreiheit erstmal keine Rolle. Aber der Kaskoversicherer kann natürlich den Verursacher in Regreß nehmen. 3. Der Arbeitgeber braucht seine Kaskoversicherung natürlich nicht in Anspruch nehmen, wenn er nicht möchte. Ein Argument könnte z.B. die Schadenquote sein. Fazit: m.E. läuft es darauf hinaus, dass Du selbst zahlen muß. Da Du erst bedingt deliktfähig bist, müßte man bei dem Anspruch prüfen, ob die notwendige Einsichtsfähigkeit bei Dir schon vorliegt. Da gibt es unter den Altersgenossen ja unterschiede-
Eher net...aber da muss doch schon ein riss drinne gewesen sein.Weil sonst kann die ja nicht den ganzen fahrtwind abhalten...Glück gehabt,dass die euh nciht um die ohren gelogen ist
Frontscheiben fligen einem nicht um die Ohren (Verbundglas) werden durch eine im Glas eingebettete Folie zusammen gehalten Seitenscheiben schon
Deine Haftpflichtversicherung zahlt das auf keinen Fall. Erstens hätte dein Vater als Fahrzeugführer das verhindern müssen und zweitens wäre das ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
Dass ein Firmenwagen nicht teilkaskoversichert ist, wäre äußerst ungewöhnlich.
Allerdings könnte diese Versicherung dich in Regress nehmen, weil du die Scheibe absichtlich zerstört hast. Auch wenn du das nicht wolltest, hast du es jedenfalls billigend in Kauf genommen.
Hallo liebe feuerwehrsucht,
also der Chef vom Vater wird wohl eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben! In der Teilkaskoversicherung gibt es evtl. eine Selbstbeteiligung z.B. von 150 €, welche dein Vater evtl. übernehmen müßte! Mehr bestimmt nicht - also du mit deinen 14 Jahren mußt gar nichts ersetzen!
Gruß einer Versich.maklerin