Haftpflichtversicherung - Hund verletzt

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Die Antwort von JR0903 vom 19.o7.; 18:43 vernachlässigt einen Umstand, den nämlich, daß es sich bei einer Gelegenheitshilfe (gegen Geld) noch lange nicht um eine gewerbeanmeldungspflichtige Tätigkeit handelt, wenn die Ausübung der Tätigkeit selbst nicht zwingend vorschreibt, hiervor ein Gewerbe angemeldet haben zu müssen. Das sind die Rechtsbezüge und wir wollen doch nicht gleich persönlich werden mit irgendwelchen Anschuldigungen, hier fehle es an Sachverstand. Wir können gern einmal unsere Zeugnisse nebeneinanderlegen... Aber dafür ist diese Plattform nicht da. Hier geht es um praktikable Tipps für denjenigen resp. diejenige, die nict erst einen Studiengang besuchen wollen, um zu ihrem Recht zu gelangen, das hier ganz anders, als von dir leicht mißverständlich formuliert, eben darin besteht, daß die Versicherung leisten würde, so der Schaden (OP-Kosten in diesem Falle) allein dadurch entstand, daß der Versicherungsnehmer (Verursacher in Vernachlässigung der Aufsichtspflicht) hier dem Anschein nach fahrlässig handelte - das Fenster eben vorbeugend verhindernd nicht schloß, um die (von ihm nicht gleich wahrgenommene oder für möglich gehaltene) Reaktion des Hundes sicher auszuschließen. Die Fälle liegen manchmak nicht einfach - zugegeben, deshalb sind sie bei etwas konzentrierter Hinwendung aber doch lösbar... und zwar mit Schadensersatz durch die Haftpflichtversicherung des Aufsichthabenden. Soviel nur zur Klarstellung.

Die Antwort von Gianna6 ist superschlau. Wer gegen Entgeld Hunde beaufsichtigt, handelt gewerblich und benötigt natürlich dann eine Betriebshaftpflichtversicherung. Fazit mit dieser Konstruktion stellt man sicher daß die Privathaftpflicht selbst dann nicht zahlen muss wenn das Hüten fremder Hunde mitversichert gilt.Dann aber bitte hier im Forum kräftig über die Versicherungen herziehen die nicht zahlen wollen. Ich staune mal wieder über die hier anwesenden Experten.Aber ich habe Verständnis Soviel Sachverstand muss man einfach mit Anderen Unwissenden teilen.

hyfi01  21.07.2010, 08:18

Gewerblich handelt nur, wer auf Dauer und selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit betreibt. Eine einmalige Entschädigung dürfte also i.d.R. nicht als gewerblich einzustufen sein. Sonst müsste ja jeder Enkel eine Gewerbeanmeldung fürs Rasenmähen bei der Oma haben.

"Das Hüten fremder Hunde" in den Bedingungen der Haftpflichtversicherung versichert aber nicht Schäden am Hund, sondern stellt den Versicherungsnehmer für den Fall frei, dass der Hund einen Schaden verursacht, der Hundehalter keine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hat und der Geschädigte eine Aufsichtspflichtverletzung des Aufsehers geltend macht. Damit soll verhindert werden, dass jeder gleich zum Versicherungsvermittler rennen muss, nur weil er mal fünf Minuten auf einen Hund aufpasst.

Und des weiteren würde eine Betriebshaftpflichtversicherung natürlich für Erfüllungsschäden - nämlich die Schlechterfüllung des Vertragsinhalts, dass der Hund nach dem Aufenthalt im "Hundehotel" unbeschädigt wieder kommt - nicht haften. Wäre ja noch schöner, wenn wir armen Versicherungen dafür gerade stehen müssten, das z.B. ein Maler bei vereinbarter grüner Wand diesselbe gelb streicht und dann die Korrektur von der Versicherung bezahlt bekommt ...

Zusammengefasst hat JR0903 entweder einen ganz schlechten Tag erwischt oder keine Ahnung.

Beaglealarm 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 21:11

Hallo JR, ja, die Antwort von Gianna ist gut, fundiert und auf den Punkt. Deine Antwort bezieht sich auf gewerbliches Hundesitting, das von mir mit keinem Wort erwähnt und auch nicht betrieben wurde oder wird. Es gibt also keinen Grund, an anderer Leute Sachverstand zu zweifeln. Zumal sich Deine Antwort auf einen Sachverhalt bezieht, den ich nicht geschildert habe. Was mir wiederum nicht weiterhilft. In diesem Sinne, nörgeln auf so einer Plattform find ich nicht besondern nett und auch nicht hilfreich oder produktiv.

am besteb du redest mit deinem/deiner versicherungsberaterIn darüber. wenn du deine haftpflichtversicherung in die pflicht nehmen willst geht das nur wenn du schuldhaftes verhalten an den tag gelegt hast, also für das geschehen "haftbar" bist. denk das wird schierig so etwas zu konstruieren ... trotzdem alles gute, auch dem vierbeinigen patienten friendly

Beaglealarm 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 10:23

Hallo Friendly,

danke für das Feedback. Der Hund kommt heute Gott sei Dank aus der Klinik ... das ist für mich das Wichtigste. Ich werd nachher mal mit der Versicherung telefonieren .... Vielen Dank und liebe Grüße vom Beagle-Alarm ;-)

Gefälligkeiten bzw. Schäden, die hieraus bzw. in Ausübung irgendwelcher Tätigkeiten / Nutzungen entstehen, sind regelmäßig nicht versichert, sondern privatrechtlich zu regulieren. Wenn Du dir z.B. ein Fahrrad von deinem Freund leihst (ohne Zahlung einer Gebühr), so haftet er selbst für evtl. entstehende Schäden - er läßt sich sozusagen "sehenden Auges" darauf ein, hier selbst einzutreten bei irgendeinem Schaden. Das muß man erst einmal verinnerlichen. Hier gibt es oft Mißverständnisse. Hat man aber ein Entgeld für dergleichen vereinbart (und gezahlt), sieht der Fall ganz anders aus - zumindest rechtlich. Hier wird nämlich dann angenommen, daß der Auftraggeber gegen den Zahlbetrag guten Glaubens darauf vertrauen durfte, daß ihm kein Nachteil daraus entsteht. Dann hätte deine Haftpflicht wohl zu leisten, sofern dir grobe Fahrlässigkeit - wie im konkreten Fall - nicht nachweisbar ist. Ich würde mir den Vermittler (Betreuer) im Haftpflicht-Versicherungsvertrag einbestellen zur Schadensregulierung. Sein Name und Erreichbarkeit findest Du oben rechts in der jährlich dir zugehenden Rechnung, aus deren Erfüllung dieser übrigens eine sogenannte Bestandspflege-Provision immer wieder erhält. Wir wollen diesen Leuten doch nicht die Arbeit ganz wegnehmen, oder?

Beaglealarm 
Beitragsersteller
 19.07.2010, 13:49

Hui, dass nenn ich mal eine super Antwort, die mir konkret weiterhilft. Ich warte bereits auf Rückruf meines "Versicherungs-Pflegers" und denke in diesem Sinne auch, dass man Arbeit unterstützen und hegen und pflegen sollte :-) Lieben Dank für die Antwort und drückt mal die Däumchen, da ist nämlich ein ganz schönes Sümmchen zusammen gekommen. ABER, der Hund hats überstanden, was wiederum die Hauptsache ist ;-)

JR0903  19.07.2010, 18:44
@Beaglealarm

schau Dir mal meine Antwort dazu an.LOL