Ein "fremder"Hund hat mir flöhe in die wohnung geschleppt.Wer Zahlt den Kammerjäger?
Guten Tag , ich hatte bisweilen regelmäßig auf den Hund meiner EX aufgepasst. Dieser hatte sich dann Flöhe eingefangen. Leider gabe es keine aussreichende behandlung des Tieres.. Immer wieder Jucken und schließlich endeckte ich mehere Flöhe die über seienn Bauch Krabbelten. Seid etwa 4 wochen kämpfe ich jetzt gegen die flöhe an.. die Hundehalterinn besorgte auch zwei Fogger. Ich habe ebenfalls alles abgesaugt und eingetütet bei 60 Grad gewaschen und alles an Tipps die man so bekommen kann angewebdet. Es wird wohl ohne Kammerjäger nicht gehen. Ich teilte ihr bereits mit das ich der sache nicht herr werde.. und mich an einen Profi wenden müsse. Mit der aussage das ich ihr das leider in Rechnung stellen müsse.. es klam leider keine Antwort.
Meine Fragen.
Wie sieht das Rechtlich aus? kann ich mir das Geld von ihr wiederholen?
Übernimmt sowas eventuell eine Versicherung?Die des Tieres oder die der Halterinn?
Lieben Dank
4 Antworten
In meinen Augen würde hier allerhöchstens die Haftpflichtversicherung der Tierhalterin haften, da müsst ihr aber nachfragen. Es kann sein, dass aufgrund des "Gefallens" eine Haftung ausgeschlossen ist. Ich kenne das jetzt nicht von Tieren, aber wenn man zum Beispiel in Urlaub fährt und den Nachbarn bittet, die Blumen zu gießen und dieser beschädigt dann in der Wohnung etwas muss seine Haftplicht NICHT zahlen, da er einen Gefallen getan hat. Eventuell liegt hier auch ein solcher Fall vor (Du hast dem Tierhalter den Gefallen getan auf den Hund aufzupassen)
Nein, SEINE Haftpflicht würde nicht dafür aufkommen, wenn er dem Hund leicht fahrlässig einen Schaden zugefügt hätte.
Es geht aber hier um IHRE Tierhalterhaftpflicht.
Bei Tierhaltern ist es etwas anders. Da wird nicht untersucht wer Schuld ist, sondern nur ob das Tier die Ursache war (Gefährdungshaftung). Wenn das nachgewiesen werden kann, ist der Halter haftbar.
Ein Anspruch aus Tierhalterhaftpflicht gem. §833 BGB ist nicht gegeben. Das ergibt sich meines Erachtens aus § 834 BGB analog. Wenn also eine Tierhalterhaftplichtversicherung bestünde, würde sie nicht eintreten.
Es bleibt also nur der vertragliche Anspruch aus dem Hütevertrag. Wie bereits hier ausgeführt obliegt Ihnen der Beweis für die Ursächlichkeit und dass die Besitzerin schuldhaft die Hinweispflicht verletzt hat.
Wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass genau diese Flöhe von genau diesem Hund kommen, dann kannst du dir das Geld von der Besitzerin wiederholen. Aber ob dir das möglich ist...
Für deine Wohnung bist du verantwortlich, und du musst eine Haustiere anderer in deine Wohnung nicht lassen, wenn du in deinem freien Willen es doch tust dann hast du auch die Konsequenzen / Kosten zu tragen, denn wer kann schon sagen wo der Hund / Katze rumschnuppert und sich bei Gassi gehen die Flöhe / Wanzen aufschnappt, das ist ein bisschen viel verlangt.
L. G. Aral59