Reha Antrag bewilligt, aber nicht sinnvolle Klinik, was tun?

5 Antworten

Antrag ist anscheinend an die Rentenversicherung ? Die Kasse zahlt Reha nur bei Arbeitslosen, familienversicherten und Rentner die Reha. Eine spezielle Wunschklinik kann man sich nur wünschen . Allerdings würden Atteste bzw notwendigkeitsbescheinigungen von behandelten Ärzten sicherlich helfen u.a. Hausarzt , Neurologe und Orthopäde beim Widerspruch , die dann eben diese spezielle Klinik befürworten.

feldengut  29.07.2015, 23:41

Ja dann probiert jetzt den Widerspruch beim laufenden Antrag mit Attesten von Fachärzten, Physiotherapeut reicht nicht. Falls erneute Ablehnung kommt dann dich evtl Antrag neu über die Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit , wenn dies möglich ist in dem Fall von deinem Partner , vielleicht erkundigt ihr euch da mal beim Arbeitsamt oder lässt euch nochmal beraten beim antragstellenden Arzt was der für sinnvoll hält

zakiya 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 23:36

ja, Antrag an die Rentenversicherung

Er ist momentan noch krankgeschrieben bis September, danach dann arbeitslos weil er seinen alten Job nicht weiter nachgehen kann

Allerdings ist der Kumpel der dort hin durfte nicht arbeitslos, geht aber über die KK?!?

Wir haben vom Physiotherapeuten und Ärzten was beigelegt mit dem Hinweis auf die Klinik

Habt ihr mit dem Widerspruch denn auch einen Antrag auf Einzelentscheidung gestellt? Wenn ja, würde ich Vorschlagen, die Versicherung zu wechseln, aber die dann sofort so einem Antrag zustimmen ist fraglich, da kenne ich mich nicht aus.

zakiya 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 23:37

Ja, Einzelfallentscheidung und Berufung auf § 9 Abs. 1 SGB IX wegen Wahlrecht der Klinik

HAllo,

deine Ausführungen sind hinsichtlich der Wahl des Leistungsträgers sehr vage, da ich den Zugang/Grund der Erkrankung nicht kenne.

Die KK hat nach SGB V Leistungen der Reha zu erbringen, wie auch die DRV, Wenn  die DRV einschätzt, das die Erwerbsfähigkeit dann erhalten oder wieder hergestellt werden kann, dann werden Angote/Bescheide erlassen. Ansonsten kann der Rententräger die Leistung auch verwehren und auf die Krankenkasse verweisen.

Wenn die regionale DRV eine solche RehaKlinik nicht vorhält, macht es Sinn, mit dem Sachbearbeiter zu sprechen und über ein kooperierendes Angebot von anderen Rentenversicherungsträger zu sprechen oder zu forschen. (gibt da Abfragemöglichkeiten, kenne ich von der DRV Nord)

Miteinander reden macht hier mehr Sinn, als langatmige Widersprüche zu schicken.

Wenn die DRV dann keine andere Möglichkiet hat, dann mit der Krankenkasse sprechen.

Beste Grüße

Dickie59

zakiya 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 21:05

Was meinst du mit kooperierendes Angebot anderer RVTräger?

Wir hatten nach der ersten Ablehnung bzw Bewilligung für eine sinnfreie Klinik dort angerufen und die Sache erklärt. Daraufhin wurde schriftlich ne Alternative bewilligt bei der behauptet wurde, das sei seine Wunschklinik laut Telefonat. Er kannte diese Klinik aber nicht und Behandlungsspektrum weit weg von seiner Problematik...

Wenn wir jetzt nen Antrag bei der KK stellen würden, sagt die dann nicht moment mal ihr habt doch von der RV ne Bewilligung und tschüs?

Dickie59  31.07.2015, 14:07
@zakiya

ja, das ist so, die Entscheidung der DRV wird abgewartet, jedoch sind die Unterlagen schon alle für die Beantragung da. Etwas Zeitgewinn gibt es schon.

Dickie59

Hallo,

ich habe vor Jahren in der BG Klinik Ludwigshafen als Monteur gearbeitet und dort ist mir aufgefallen wie intensiv mit den Patienten gearbeitet worden ist. Was mir besonders auffallen ist, war der gute phsychische Zustand der Patienten. Vieleicht besteht eine Möglichkeit, die Reha dort, über die RV durchzuführen. Eine Nachfrage bei der RV kann nicht schaden.

Alles Gute

 

zakiya 
Beitragsersteller
 30.07.2015, 21:08

BG Klinik fällt raus, er hatte einen Privatunfall, also nur normaler Kassenpatient, leider. Sonst wär er schon längst in der BG Klinik Murnau...

Aber danke :)

Ich habe auch Widerspruch  eingelegt und dann  die Wunschklinik  bekommen. Aber man muss schon die Grundfaktoren  das die RV KostenTräger ist berücksichtigen