Wie lange hat man Garantie auf eine Renovierung im Bad?
Wir haben letztes Jahr das Dachgeschoss ausgebaut und im Zuge dessen wurde ein neues Bad installiert. Nun tropft es aus der Dusche in das Bad in der Wohnung darunter. Der Notdienst kümmert sich darum. Meine Frage ist nun ob das ein Garantieschaden ist? Ein neues Bad, in dem die Rohre/Anschlüsse undicht sind nach nicht mal einem Jahr, das dürfte nicht passieren.
4 Antworten
hat das eine offizielle Installationsfirma ausgeführt? Dann hat diese natürlich auch einen Gewährleistungspflicht.
Bei handwerklichen Fehlleistungen ist das ein Gewährleistungsfall. Folgeschäden sind erst einmal über deine eigene Gebäudeversicherung und Hausratversicherung gedeckt. Diese wird den Handwerksmeister dann in Regress nehmen.
Dann sollte diese auch eine Betriebshaftpflichtversicherung haben.
Aber trotzdem gilt "Eigenversicherung vor Fremdversicherung".
Das ist auch besser für dich, weil die Haftpflichtversicherung immer nur "Zeitwert" abdeckt.
Das ist eigentlich keine Sache für eine (freiwillige) Garantie-,sondern für eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt meines Wissens mindestens 2 Jahre (bezüglich der Frist bin ich mir allerdings nicht ganz sicher).
Wenn du es selbst gemacht hast, ist das ziemlich schwierig zu beantworten. Eine Firma allerdings muss auf jeden Fall Garantie leisten.
Muss im Vertrag, ... Stehen.
Das war eine offizielle Installationsfirma. Aus der Innung.