Mietwagen zum „heizen“ ausleihen?
Hallo, kann ich mir einen Mietwagen bei einer Autovermietung leihen und damit sofort knallgas geben und generell mit extremen Verschleiß fahren (z.B) driften usw. wenn ich den Wagen am Ende zurückgebe und ich keinen Unfallschaden verursacht habe?
Also kann ich den Mietwagen im Endeffekt nehmen um damit so zu fahren wie ich es meinem eigenen Auto nicht zumuten möchte (dafür würde ich den Wagen ja auch leihen), immerhin zahle ich neben dem Sprit ja auch die Gebühren für das mieten. Oder könnte man mir im Nachhinein etwas vorwerfen obwohl keine offensichtlichen Schäden, wie z.B Kratzer entstanden sind?
14 Antworten
Hallo,
Sie sollten den Mietwagen so fahren, wie es gebrauchsüblich ist.
Schauen Sie in die AGB des Mietwagenanbieters. Hier sind zum Beispiel zusätzliche Gebühren oder weitere Zahlungen bei übermäßigem Verschleiß vereinbart.
Natürlich können auch durch eine unsachgemäße Behandlung, zum Beispiel Vollgas bei Kaltstart oder ähnliches Schäden entstehen.
Diese können Ihnen dann bei entsprechend unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeugs durchaus in Rechnung gestellt werden.
Insofern rate ich Ihnen eher so zu fahren, wie mit Ihrem eigenen Fahrzeug, also wie man auch mit einem Fahrzeug ordnungsgemäß und auch schonend umgeht und von ihrer avisierten Handhabung abzusehen.
Ansonsten könne Regressansprüche des Autovermieters durchaus möglich sein.
Und wer soll mir beweisen, dass ein etwaiger Schaden genau hierdurch entstanden ist ...
Offensichtlich weisst du nicht, was so ein Autocomputer alles speichert.
Doch, das weiß ich. Wie soll aber bewiesen werden, dass hierdurch ein Schaden entstanden ist? Das einzige was sich beweisen ließe ist, dass ich das Fahrzeug unsachgemäß genutzt hätte. Eine Beschädigung könnte mir aber niemand nachweisen.
Du mietest ein technisch einwandfreies Auto, der Computer registriert deine Fahrerei und den Schaden und bringst das Fahrzeug kaputt zurück. Und du meinst, da passiert dir nix? Probiers einfach. Lege aber vorher ein paar tausend Euro zurück.
Die Beweisfrage ist natürlich immer etwas anders zu beurteilen, als die Rechtslage. Die Rechtslage kann immer nur auf einem festgestellten Sachverhalt beruhen.
Daher gebe ich Ihnen Recht, dass es möglicherweise schwierig ist, einen von Ihnen verursachten Schaden nachzuweisen.
Gelingt es der Gegenseite, gilt das von mir Genannte, dass Sie hier zum Schadenersatz verpflichtet werden können. Ob dies dann tatsächlich auch geschieht, muss dann eben eruiert werden.
Auf dem sicheren Weg, dies ist auch die Pflicht des Anwalts, Ihnen diesen zu empfehlen, bleiben Sie, wenn Sie ordnungsgemäß und sachgemäß mit dem Fahrzeug umgehen.
Alles andere birgt das von Ihnen selbst dargestellte Risiko.
Naja, dass ich das Fahrzeug nicht kaputt zurückbringen kann, das ist mir schon klar. Die meisten Schäden entstehen aber nicht von jetzt auf gleich (vermutlich entsteht auch generell kein Schaden durch meine Nutzung).
Der Verschleiß wird einfach extrem befördert und sollte das Fahrzeug öfter so behandelt werden, dann macht sich das in der Lebensdauer bemerkbar. Es ist ja nicht so, dass man ein 1a Fahrzeug übernimmt und man am Ende des Tages ein „Schrottauto“ zurückgibt.
Auf lange Sicht!! würde sich ein solcher Gebrauch wahrscheinlich bemerkbar machen, nicht aber wenn man einen Tag am heizen ist.
Ja, das kommt dann immer auf den Umgang an.
Wenn du etwas mietest, dann ist durch die Mietzahlung der bestimmungsgemäße Gebrauch abgedeckt. Das was du vorhast, ist kein bestimmungsgemäßer Gebrauch, d.h. dass du vom Vermieter zur Kasse gebeten wirst.
Und genau so Typen wie du landen dann in den Abendnachrichten mit der Schlagzeile: "Raser verursachen schweren Unfall in xy..."! Es sind nämlich meistens irgendwelche Hirnfreien, die sich kein richtiges Auto leisten können, sich dann bei einer Autovermietung welche ausleihen und damit fahren wie die letzten Henker und dann mit ihrem Verhalten die ganze Tuningszene in Verruf bringen, obwohl sie garnicht dazugehören! Die meisten Journalien unterscheiden nämlich nicht zwischen Tunern und Rasern wie dir.
Wenn du irgendwelche überschüssige Energie abbauen willst/musst, geh Paintball spielen oder ins Fitnessstudio, aber bitte nicht auf öffentliche Strassen!
Natürlich nicht. Mit dem Vertrag verpflichtest du dich zum sachgemäßen Gebrauch des Mietobjekts.
Und Fragen wie diese sind der Grund, warum die meisten Autoverleiher nicht an unter 25-jährige vermieten... 😏
Und wo ist der sachgemäße Gebrauch definiert? Weiterhin wäre es mir egal, 25 bin ich immerhin.
lg
Sachgemäßer Gebrauch ist so in etwa unter Einhaltung der allgemein üblichen Verkehrsregeln und ohne sinnfreie Aktionen wie Driften den Wagen zu fahren.
Mit 25 wirst du im Sommer deine Ausbildung abschließen? Spätentwickler.....
ja, was damit gemeint ist kann ich mir schon vorstellen aber wo ist es definiert/ wo steht es geschrieben? Ansonsten könnte ich ja auch sagen dass mich niemand darauf hingewiesen hat, dass ich den kalten Motor nicht sofort durchtreten darf. Sorry und ist jetzt auch nicht böse gemeint aber ohne konkrete Grundlage liest sich das so wie Hauptsache mal etwas „kluges“ gesagt“ und am Ende kannst du den „sachgemäßen Gebrauch“ selbst nur mit Eckdaten beschreiben.
meine Ausbildung habe ich übericens bereits abgeschlossen, wie kommst du dazu dass es nicht so sei?
lg
Du redest ganz schönen Quark, Amigo! Probier es halt aus. Hinterher kannst du denen ja erklären, dass nirgendwo geschrieben steht, dass fahren wie eine besengte Sau nirgendwo erklärtermaßen als unsachgemäßer Gebrauch definiert ist.
Viel Spaß!
Also hast du tatsächlich einfach mal etwas vermeintlich schlaues geschrieben? Die Grundlage hast du ja immernoch nicht benannt. Wenn ich es ausprobiere, dann müsste man mir im Nachhinein auch beweisen können dass ich das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß genutzt habe. Wie soll das funktionieren, vor allem ohne äußerliche Schäden?
Aber danke, den Spaß werde ich mit Sicherheit haben
Sorry, aber wenn du es auf Paragraphen anlegt, holst du dir vielleicht doch besser eine kostenpflichtige Rechtsberatung beim Anwalt.
Der sagt dir zwar das Selbe wie ich, aber dafür kriegst du dann auch die "Grundlage".
Schönen Abend!
Wie man mit einem Kraftfahrzeug ordentlich umgeht, lernt man normalerweise in der Fahrschule, z.b. auch dass mit dem nicht treten nach dem Kaltstart. Und das man mit fremdem Eigentum noch behutsamer umgeht, als mit dem eigenen, gebietet normalerweise der gesunde Verstand.
Die Gebühren, die du für das Ausleihen bezahlst, berechtigen dich noch lange nicht dazu, diesen in Grund und Boden zu heizen!
Du hast eine sehr merkwürdige Einstellung zum Eigentum anderer!
Es geht ja auch nicht darum um anderes Eigentum extra zu verschleißen. Es geht ja eigentlich nur darum mit maximalem Spaßfaktor zu fahren und dann denke ich mir halt, dass ich lieber einen Leihwagen für vielleicht 80- 120 Euro miete, als dass ich z.B bei mir etwas kaputt mache was mich dann hunderte oder tausende Euro kosten würde. Andererseits müsste der Vermieter ja auch damit rechnen, wenn er am Ende keinen Gewinn machen würde dann würde sich die ganze Vermietung ja garnicht lohnen. Deshalb kann es ja nicht so schlimm sein
sehr seltsame Logik: der von dir angerichtete Schaden könnt sich im Extremfall auf mehrere Tausend Euro belaufen (bei deinem eigenen Wagen), also ist die Miete von 80-120 Euro für den Leihwagen ein angemessener Ersatz dafür, damit du den maximalen Spaßfaktor ausleben kannst! Ein Autovermieter muss nicht mit Rabauken deines Kalibers rechnen ......Du bist "angeblich" über 25 und benimmst dich wie ein pubertierender Halbstarker: megapeinlich! ...... "driften lassen" kann man meistens sehr gut an den Reifen erkennen: es würde mich freuen, wenn du dafür blechen musst, bis der Arzt kommt!
Das mag ja in der Theorie alles korrekt sein. Recht haben und Recht bekommen sind aber nochmal zwei unterschiedliche Aspekte. Wer sollte mir denn im Extremfall beweisen, dass ich den Motor „kalt getreten“ hätte? Und wer soll mir beweisen, dass ein etwaiger Schaden genau hierdurch entstanden ist und dass daran nicht schon die unzähligen Vormieter eine (Teil)Schuld haben, die den Wagen ja genauso getreten haben (könnten).
Im Zweifel bescheinigt jeder Gutachter, dass ein Motorschaden (beispielsweise) nicht bei einmaligem, unsachgemäßen Gebrauch entstehen kann.
Wenn ich jetzt sehr, wie viel mich ein Mietwagen kosten würde und welche Kosten dahingegen beim eigenen Fahrzeug entstehen könnten, dann frage ich Sie, was kann ich falsch machen wenn ich mit einem Mietwagen wie oben beschrieben umgehe?