Haftungsfrage bei Brand in der Tiefgarage?
Hi zusammen,
ich bin Miteigentümer eines 4 Parteien-Hauses. Einer der Mieter lädt ab und an seine Autobatterie über den Gemeinschaftsstrom. Wobei ich dieses Thema erstmal außen vor lassen möchte.
Mir geht es eher darum, dass sowohl die Batterie, als auch das KFZ schon sehr in die Jahre gekommen sind. Im schlimmesten Falle fängt das Auto durch XY Feuer und es kommt zum Sachschaden. Wer haftet? Wie kann ich den Mieter rechtlich davon abhalten erneut seine Batterie in der Tiefgarage zu laden?
DANKE für Eure Anregungen und Tipps
10 Antworten
Einer der Mieter lädt ab und an seine Autobatterie über den Gemeinschaftsstrom. Wobei ich dieses Thema erstmal außen vor lassen möchte.
Warum? Das ist doch ganz wesentlich.
dass sowohl die Batterie, als auch das KFZ schon sehr in die Jahre gekommen sind.
... was mit der Sache an sich nichts zu tun hat.
Wer haftet?
Am Ende die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters oder seine private Haftpflichtversicherung
Wie kann ich den Mieter rechtlich davon abhalten
Blick in die Hausordnung oder in die Hausordnung der Tiefgarage. Falls dort ein Verbot ausgesprochen ist, unter Hinweis darauf, solche Aktionen für die Zukunft verbieten.
Falls das noch nicht geregelt ist, bei der nächsten Eigentümerversammlung ein solches Verbot in die Hausordnung aufnehmen.
Steckdosen, die über Gemeinschaftsstrom angeschlossen sind, abschließen. Solche Schlösser kosten nicht viel, sind aber sehr wirksam und man kann sie sofort einsetzen. Jeder Eigentümer und die Hausverwaltung erhalten einen Schlüssel und die Sache ist geregelt. Mieter dürfen keinen Schlüssel bekommen.
Übrigens, hier aus einer Hausordnung für Tiefgaragen:
Es ist verboten...
Die Vornahme irgendwelcher Reparatur- und/oder Pflegearbeiten am Fahrzeug.
Damit wäre das Thema Batterie laden auch schon erledigt.
Am Ende die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters oder seine private Haftpflichtversicherung
Da hast Du schon recht, maxe, deshalb schrieb ich "Am Ende...". An anderer Stelle wurde schon geschrieben, dass zunächst die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn es um einen Feuerschaden geht. Diese wird aber ggf. am Ende Regress nehmen.
Wenn durch ein Feuer noch andere eingestellte Fahrzeuge verbrennen, wird aber wohl kaum die Wohngebäudeversicherung dafür aufkommen.
... wenn Fahrzeuge brennen ordnet das Problem ja auch die jeweilige Teilkasko und zwei Mal abzocken geht ja auch nicht..
Richtig. Letzlich sind mehrere Versicherungen beteiligt und die werden schon wissen, ob sie sich irgendwo wieder Geld über Regress holen.
was kann getan werden, wenn ein solches Verbot nicht eingehalten wird.
Wenn die Hebebühne immer angeschlossen sein muss, verbietet es sich schon von daher, dass jemand anders für andere Zwecke die Steckdose nutzt.
Mein Vorschlag: Elektriker soll kommen und die Hebebühne in einer Installationsdose fest anschließen. Für den Fall dass es eine Möglichkeit geben muss, diese abzuschalten, einen Notabschalter für die Stromversorgung daneben montieren und, für den Fall, dass man doch mal eine Steckdose in der TG für andere Zwecke braucht, eine weitere, aber dann abschließbare Steckdose montieren lassen. Das alles ist kein Hexenwerk und kostet nicht die Welt, sichert aber vor solchem Unfug ab.
die Steckdose abzuschließen ist nicht so einfach, da die Hebebühne daran angeschlossen ist. Jeder kann den Stecker ganz einfach ziehen.
in einer eigentümerversammlung darüber beschließen, das dort kein hausstrom benutzt werden darf und das Argument anbringen im falle eines brandes
Gemeinschaftsstrom bedeutet, dass Ihr für das Laden der Batterie zahlen müsst. Das geht natürlich nicht. Wenn Dein Nachbar seine Batterie laden will, muss er auch alleine für den Strom zahlen.
Beschließt in der Eigentümerversammlung, dass Gemeinschaftsstrom nur für Gemeinschaftszwecke genutzt werden darf (z. B. um Maschinen für das Sauberhalten der TG anzuschließen). Außerdem sollte der Nachbar eine neue Batterie kaufen. So teuer sind die nicht, und sie müssen auch nicht ständig aufgeladen werden.
Es haftet die WEG, denn denen gehört ja die Hütte.
.... und wie? Gar nicht natürlich, wie denn auch? Ein Mieter hat ja nichts mit einer WEG und eine WEG nichts mit einem Mieter am Hut.
Zudem wird der Mieter ja seinen Anteil am Strom bezahlen müssen, oder übersehe ich etwas?
Woher kommt eigentlich die Steckdose, hat die der Mieter etwa einbauen lassen? Dann wäre es ein Fall für den Staatsanwalt.
Kommt sie von der WEG, ist doch die Nutzung ausdrücklich erlaubt.
Es gibt abschließbare Steckdosen oder du schaltest die Sicherung aus an der diese Steckdose hängt.
Ansonsten musst du in der Eigentümerversammlung den Punkt ansprechen und ihn dort beschließen lassen. Nach Beschluss kann der Mietvertrag diesbezüglich geändert und dem Mieter / allen Mietern derlei untersagt werden.
Das passt gut, da wir heute die EV haben. Also ist der direkte Vermieter in der Pflicht?!
Wenn diese Steckdose als Gemeinsschaftsstrom gilt, dann macht der Mieter aktuell (rein vertraglich) nichts Falsches wenn er diesen nutzt. Es sei denn es sind Ausnahmen / Verbote im Mietvertrag definiert. Oder umgekehrt nur aufgelistet was gemacht werden darf an dieser Steckdose.
Normalerweise ist das für heute zu spät, denn Anträge müssen eigentlich mit einer gewissen Vorlaufzeit eingereicht und schon auf der Einladung muss darauf hingewiesen werden.
Dennoch: Wenn keiner der anderen Eigentümer was dagegen hat, kann man trotzdem einen solchen Beschluss heute gleich fassen.
Wenn diese Steckdose als Gemeinsschaftsstrom gilt, dann macht der Mieter aktuell (rein vertraglich) nichts Falsches wenn er diesen nutzt.
Wieso? Vielleicht fällt noch einem Mieter ein, dass er mit Gemeinschaftsstrom und einem Heizlüfter die Tiefgarage heizen könnte. Es versteht sich doch von selbst, dass Gemeinschaftsstrom nicht für einzelnen Mieterangelegenheiten genutzt werden darf. Rechtlich, vertraglich ist er ganz und gar nicht richtig. Allenfalls sagt niemand was, wenn er dennoch Strom für sich zapft.
Frage: Wozu hat die WEG denn eigentlich eine Steckdose dort einbauen lassen, zum Verstauben?
... kein ET nimmt die läppischen Zeitwert-Beträge aus ein Haftpflicht an, wenn seine VGV Wiederherstellung bezahlt.