Was darf der Chef alles verlangen? (Arbeitsufgaben)

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Prinzipiell NEIN!

Im Arbeitsvertrag ist genau geregelt als was du angestellt bist. Wenn du als Bürofachkraft angestellt bist, kann er nicht verlange dass du das Klo putzt. Also würde ich mal den Arbeits Vertrag checken, wie deine Berufsbezeichnung dort lautet. Dann ist die Frage ob die Möbel direkt für deinen Arbeitsplatz bestimmt sind, und somit zu Arbeitsplatzgestaltung zählen. Das klingt nämlich wie eine klare Grauzone. Wenn im Arbeitsvertrg geregelt ist, das kleinere Transportaufgaben mit in den Aufgabenbereich gehören, kann er dies natürlich auch verlangen.

Du solltest aber immer dran denken:

Lohnt sich der Stress das durchzusetzen, der Rechtstsreit und die daraus resultierende Antipathie des Chefs gegenüber dir, und die damit verbundene Jobunsicherheit? Und das alles nur wegen ein wenig Möbeltragen? Ausser er zieht das regelmäßig ab, dann würd ich ihm die Hölle heiß machen.

Regenstrahl 
Beitragsersteller
 24.06.2010, 13:45

Danke für die gute Antwort.) Leider handelt es sich um unser Beschäftigungsende, die ganzen Büroräume werden aufgelöst. Wir sollen wirklich im großen Stil ausräumen, nicht nur eben mal zwei Stühle schieben. Berufsbezeichung ist eindeutig geregelt, und viel riskieren wir ja auch nicht die letzten Tage. Leider ist das nicht der erste Vorfall in dem Stil - die Klos sollten wir als Dozenten (vor den Augen der Kunden!) auch schon putzen... Soviel zu den vielen eherflapsigen Antworten hier.

man schaue in den arbeitsvertrag, lese die betriebsvereinbarungen und die arbeitsanweisungen und stelle sich nicht so an.

Das kommt darauf an.

Wenn Sie Ihren eigenen Umzug organisieren müssen, kann der Arbeitgeber verlangen dass Sie mit anpacken.

Ansonsten ist zu prüfen was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde bzw. für welchen Job Sie eingestellt wurde.

Wurden bestimmte Tätigkeiten fest vereinbart, so kann der Arbeitgeber Sie ausschließlich zu diesen Tätigkeiten heranziehen. Je konkreter die Regelung ist, desto eingeschränkter ist der Arbeitgeber.

Ansonsten ist zu prüfen ob Möbeltragen typischerweise zu Ihrem Berufsbild gehört, für das Sie eingestellt wurden. Gehört diese Tätigkeit nicht dazu kann der Arbeitgeber Sie so nicht beschäftigen.

Ich gehe davon aus dass Sie gemäß der Beschreibung eingestellt wurden, deshalb ist es sehr wahrscheinlich dass der Arbeitgeber Sie nicht mit Möbeltragen beschäftigen darf.

Peter Kleinsorge

Es geht ja nicht darum, dass Du zukünftig als Möbelpacker arbeiten sollst. Bei betriebsbedingten Ausnahmefällen (wie z.B. Umzug) kann der Arbeitgeber erwarten, dass die Arbeitnehmer mit anpacken. Das hat sogar den Vorteil, dass Ihr die Möbel gleich dorthin stellen könnt, wo sie für Euch sinnvoll sind. Ein Betriebsfremder weiss ja nichts über Eure Arbeistabläufe.

Etwas anderes ist es, wenn Du aufgrund von Krankheit nicht schwer tragen darfst, dann kannst Du aber immer noch Kisten ein- und auspacken.

in den meisten Arbeitsverträgen steht, dass man die Arbeit die einem übertragen wird auch übernehmen muss... und zur Büroarbeit gehört halt auch hin und wieder ein paar Möbel hin und her zu schieben...

und wo kämen wir hin, wenn man wegen jedem kleinen Extrafurz leute anheuern sollte? Wenn jemand in der Firma z.b in der Lage is ne Glühbirne auszuwechseln, dann ruft man sicher keinen Elektriker