Haftanttritt oder Vermögensauskunft, trotz Insolvenzverfahrens?

5 Antworten

Deine Bekannte unterliegt dem sogenannten Schuldnerschutz innerhalb der Insolvenz. D. h. alle Schulden vor beginn der Insolvenz unterliegen einem bestimmten Pfändungsschutz und sind nicht mehr eintreibbar. 

Der Gerichtsvollzieher hat anscheinend den Auftrag eines Gläubigers bekommen und soll nun die Einholung eine Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse deiner Verwandten kümmern. 

Der Gerichtsvollzieher ist nicht der Gläubiger an sich. Die Vermögensauskunft kann alle zwei Jahre neu angefordert werden. 

Um dieser Sache zu entgehen reicht es eigentlich aus, wenn deine Bekannte den Eröffnungsbeschluss der Insolvenz vom Amtsgericht zu dem Gerichtsvollzieher schickt. Daraus kann er entnehmen, dass die Insolvenz über ihr Vermögen eröffnet wurde und die einzutreibenden Schulden nicht mehr eintreibbar sind. Ein ordentlich bestellter Gerichtsvollzieher wird sich diesem Beschluss fügen (achtung: Gerichtsvollzieher und Inkasso-unternehmen sind zwei paar Schuhe) Inkasso-unternehmen versuchen trotz Insolvenz gerne mal die Schulden einzutreiben. 

Sollte die Schuld nach der Eröffnung der Insolvenz entstanden sein, sollte sie schnellstmöglich mit ihrem Insolvenzverwalter darüber sprechen, da dies zu einem Abbruch der Insolvenz führen kann. 

Weiterhin solltet ihr dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass ihr von dem Gerichtsvollzieher angeschrieben worden seit, wenn dieser keine Ruhe gibt. Dieser wird sich mit diesem dann auseinandersetzten und ihm erklären, was für Rechte und Pflichten deine Bekannte hat. 

Hoffe das hilft euch weiter. 

Artus01  05.12.2016, 14:23

Eine gute Antwort, bis auf das hier:

Sollte die Schuld nach der Eröffnung der Insolvenz entstanden sein,
sollte sie schnellstmöglich mit ihrem Insolvenzverwalter darüber
sprechen, da dies zu einem Abbruch der Insolvenz führen kann. 

Wie kommst Du darauf?

Willothewisp  05.12.2016, 16:50
@Artus01

Soweit ich weiß dürfen während einer Privatinsolvenz keine neuen Schulden aufgebaut werden, die eine Eintragung in das gerichtliche Schuldenverzeichnis zur Folge haben. Dies würde die Restschuldbefreiung verhindern und dazuführen, das die Privateinsolvenz hinfällig wäre außerdem hätte dann der Schuldner gegen seine Pflichten in der Insolvenz verstoßen. 

Willothewisp  08.12.2016, 07:18
@Artus01

Die Restschuldbefreiung kann nur ausgesprochen werden, wenn der Gläubiger sich bewährt. Sollte er aber in der Zeit der Insolvenz weiterhin Schulden anhäufen, dann kann das Gericht die Restschuldbefreiung verweigern. Somit wäre die Insolvenz gescheitert. 

misterx25 
Beitragsersteller
 05.12.2016, 12:32

Vielen Dank, wir werden dass mal so machen. Wo ich mir nur sorgen machte, die Gerichtsvollzieherin weiß dass meine Bekannte im Insolvenzverfahren ist. Daher verstehe ich nicht warum da wieder versucht wird einzutreiben?

Hoffe da passiert nichts weiter als ein freundliches "kann passieren" mit der Abgabe an die Insolvenzverwaltung.

Vielen Dank

Willothewisp  05.12.2016, 12:40
@misterx25

Gerichtsvollzieher sind bei bestimmten Anliegen angehalten diesem nach zu gehen. Ich denke mal, dass dies einfach und schnell geklärt werden kann. 

Worum deine Bekannte sich definitiv kümmer muss ist der evtl. Haftbefehl. Wenn dieser nicht gerechtfertigt ist, dann sollte sie wirklich mit Hilfe des Insolvenzverwalters dagegen an gehen. 

Ansonsten sollte Sie der Gerichtsvollzieher eine Email oder einen Brief zu kommen lassen, in dem Sie auf Ihre Pflicht bzgl. der Info an den Insolvenzverwalter verweisst. Weiterhin kann Sie dann darum bitte, dass der Termin nur in Beisein dessen stattfindet und dieser um ein paar Tage verschoben werden soll. 

Solltet ihr das Gefühl haben, dass sich da etwas nicht mit rechten Dingen abspielt, dann hilft die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieher beim zuständigen Amtsgericht weiter oder aber das Insolvenzgericht. 

Hat deine Bekannte einen rechtlichen Beistand?

Wurde Sie vorher schon aufgefordert die Vermögensauskunft abzugeben und ist dieser nicht nach gekommen?

Hallo,

der Treuhänder hilft in diesem Fall nicht weiter, weil er nur der vom Gericht eingesetzte Vermögensverwalter ist und eigentlich nur die Gläubiger vertritt.

Deine Bekannte muss sich schnellstmöglich direkt mit dem Insolvenzgericht in Verbindung setzen. Telefonnummer steht auf dem Eröffnungsbescheid und für den Anruf braucht sie noch das Aktenzeichen. Sie wird dann mit dem zuständigen Rechtspfleger verbunden. Dem den Fall kurz schildern. Der Rechtspfleger wird dann die notwendigen Schritte einleiten.

Viel Glück

"Gerichtsvollzieherin will Mittwoch Vormittag einen Termin haben und erst
Mittwoch Nachmittag ist die Insolvenzverwaltung wieder zu erreichen."

der gerichtsvollziehrin dann höflich mitteilen das man erst ab donnerstag zu erreichen ist und mittwoch alles mit dem zuständigen insolvenzverwalter besprechen werde


"es liegt bereits ein gültiger Haftbefehl vor (mit Aktenzeichen). "

da sollte deine bekannte doch einfach mal zum Amtsgericht und sich nach einem haftbefehl erkundigen. wenn es den denn gibt

misterx25 
Beitragsersteller
 05.12.2016, 11:45

Hi, danke für die Antwort. 

Wir können den Termin nicht verschieben, da die Dame (GV) nur Mittwochs und Freitags telefonisch zu erreichen ist.

In dem Haftbefehl geht es darum dass dieser zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gilt, sprich, wenn Sie nicht zahlt, kann Sie somit gezwungen werden (durch Haft).

Ich hab gerade mit dem zuständigen Amtsgericht gesprochen, die können nicht weiterhelfen, ich solle mal mit dem Insolvenzgericht sprechen. Dass werde ich jetzt mal machen und fragen wie wir uns da verhalten sollen.

Vielen Dank

also 1. ein gerichtvollzieher spricht keine drohungen aus, er/sie ist im auftrag des gerichts unterwegs

2. wenn ein gültiger haftbefehl vorliegt , muß er/sie kommen.

irgendetwas hast du dir zu schulden kommen lassen, oder  nicht eingehalten in der privatinsolvenz

misterx25 
Beitragsersteller
 05.12.2016, 11:48

Nein, alles gut. 

Der Haftbefehl ist nur gestellt worden um eine Versicherung an Eidestatt zu Erzwingen (bzw. die Summe zu zahlen). Er dient als letzte Macht etwas zu Erzwingen.

Da die Insolvenz seit mehr als 3 Jahren läuft, darf die Gerichtsvollzieherin sich nur an die Insolvenzverwaltung wenden, nicht mehr an den Schuldner, sonst würde "Gläubiger Bevorteilung" stattfinden, welche die Insolvenz gefährden würde.

Dass weiß die Gerichtsvollzieherin, warum und weshalb Sie dass nun umgehen will, ist mir Schleierhaft.

Der Gerichtsvollzieher ist kein Gläubiger und eine erneute Vermögensauskunft sollte wohl kein Problem darstellen, da der Schuldner eine Mitwirkungspflicht hat. Am Ende geht es doch "nur" darum, festzustellen das nichts pfändbar ist.

misterx25 
Beitragsersteller
 05.12.2016, 11:50

Dass ist korrekt, Unterschreiben ist auch kein Problem, dass darf aber nur im Auftrag oder Wissens der Insolvenzverwaltung stattfinden.

Die Angst die man nun hat, ohne Wissen der Insolvenzverwaltung etwas Unterschreiben und die Insolvenz gefährden.

MAB82  05.12.2016, 11:58
@misterx25

Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen und i.d.R. durchaus flexibel, wenn sie nicht respektlos behandelt werden. Ich würde soweit kooperieren und erstmal darstellen das Nichts zu holen ist und dann die Bedenken bezüglich der Insolvenzverwaltung ins Gespräch bringen. Entweder der Gerichtsvollzieher kann diese Bedenken gleich vor Ort entkräften oder man bittet dann um einen kurzen Aufschub. Der GV hat kein persönliches Interesse daran jemandem Schwierigkeiten zu bereiten.