Haftaufschub Therapie?

4 Antworten

Tatsächlich sind die Gemeinden verpflichtet sich zu kümmern wenn Obdachlosigkeit droht. 

Tatsächlich steht dabei natürlich auch die Frage im Raum warum gekündigt wurde. - Geht uns hier Nichts an, wird aber sicherlich gefragt werden. 

Online sind dazu reichlich Informationen zu finden. Einfach mal nach 

abwendung von obdachlosigkeit

sozialrecht abwendung von obdachlosigkeit bei wohnungskündigung

und so fort schauen und dann kann eh nur Deine Verlobte alleine handeln. 

                           ------------------------------

Was Dich anbelangt: 

Ich habe den Eindruck Du bist noch jung. Ich bin tatsächlich weiblich. In meiner Pubertät habe ich mich sogar unter Lehreraufsicht geprügelt. Danach wurden wir Freundinnen. Eine Prügelei alleine ist also kein besonders Ding. Deshalb hast Du eben auch eine Bewährungsstrafe bekommen. Und, damit Dir auch bewusst wird wo es im Leben lang geht, Sozialstunden. 

Nun bist Du also nicht bereit gewesen Dich um Sozialstunden zu kümmern bzw. damit alleine gelassen worden. Keine Ahnung und geht mich hier auch ebenfalls kein Staubkorn an. Auf jeden Fall hat die Gesellschaft kein Interesse daran dass Du in Zukunft in weitere solche Vorfälle verwickelt wirst. Sinnvoller wäre sicherlich manche andere Maßnahme aber die Gerichte ziehen nun mal den Knast vor. 

Im Knast, dazu gibt es manche Nachweise, werden die Menschen dann erst recht kriminalisiert. Ob Du darauf Wert legst? Muss ich nicht wissen aber Du darfst da ruhig mal länger drüber nachdenken. 

Also kümmere Dich um Sozialstunden. Du wirst Dir dabei kein Bein abbrechen. Zumal sie vorbei gehen. 

Und persönlich: Ich habe auch keine Verwandtschaft. Zumindest keine die den Namen verdient. Deswegen habe ich mich aber noch lange nicht kriminalisieren lassen. Trotz wirklich zahlreicher Versuche in diese Richtung. Denn wenn ich Eines begriffen habe dann ist es dass das Leben keine Einbahnstraße ist. All die Subjekte welche versucht haben mich zu provozieren, mich verprügelt haben....

All denen habe ich vorgeführt dass wahre Stärke darin liegt sie auflaufen zu lassen. Also habe ich immer nur dann zurück geschlagen wenn ich bereits verletzt war. Und war deshalb immer das Opfer. Auch wenn die Täter länger als ich im Krankenhaus lagen. 

Denke mal ernsthaft drüber nach. 

Nein, da gibt es keine Möglichkeit. Deine Verlobte ist ja eine eigenständige Person und mit dir nicht verheiratet. Auch gibt es keine Kinder, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Deine Verlobte soll zum Sozialamt gehen und dort um Hilfe bitten. Du gehst in Haft.

Bonez1988 
Beitragsersteller
 10.01.2016, 22:24

Trotzdem danke

Nimm doch Kontakt mit deinem Rechtsanwalt auf.

Bonez1988 
Beitragsersteller
 10.01.2016, 22:22

Hey hab ich zur Zeit aus finanziellen gründen keinen aber ist in Arbeit hab schon Kontakt aufgenommen Morgen bekomme ich hoffentlich bescheid ob sie mich vertrit!

Deine Freundin "Bzw verlobte" hat mit der Wahl ihres "Verlobten" ganz schön ins Klo gegriffen. Und dass du das arme Mädchen hier noch versuchst zu instrumentalisieren, damit du deinen eigen Kopf aus der Schlinge ziehen kannst ist ja dermaßen schäbig . . .