§57 Sucht-therapie Auflage möchte therapie Abbrechen?
Hallo befinde mich momentan nach 17 monatiger Haft durch eine Gerichtliche Auflage §57 in einer Therapieeinrichtung das Problem ist mir geht es überhaupt nicht gut hier unteranderem durch Mobbing e.t.c auch gesundheitlich bin ich etwas angeschlagen. Bin seit ein paar Tagen an dem Punkt dass ich abbrechen möchte da ich den Eindruck habe es macht alles nur noch schlimmer und nicht besser. Kann mich auch kaum auf meine Therapie konzentrieren. Bin seit ca. 5 Wochen in der Einrichtung. Unteranderem bereits seit August 2018 clean
Weiß jetz nicht was ich tun soll kann ich mit dem zuständigen Gericht sprechen ob eine Ambulante Therapie auch ok ist und kann meine Bewährung widerrufen werden wenn ich abbreche?
1 Antwort
Gibt es nicht 35 er und 64 er
Bei der Justiz der meist 99 Prozent angewandt wird
Wenn Therapie abgebrochen gehst in die Kiste und fertig und kein 2/3 sondern endstrafe .
Gleiche wie Bewährungsversagen nur endstrafe da Therapie abgebrochen
Weißt schon das da mega Arbeit dran hängt das echt viel Kohle kostet
Kostenzusage usw
Ok Danke,
Habe die Therapie als bewährungsauflage b.z.w Weisung und wurde auf §57 2/3 entlassen meine restsrafe beträgt 1 jahr
Ist nicht therapie statt Strafe 35er oder ein 64er