Paragraph 35BtmG Therapie Abbruch..?

3 Antworten

Therapie statt Knast: Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG

Unter Drogenabhängigen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, heißt es oft: „Zieh doch den 35!“ Was damit gemeint ist und was es dabei zu beachten gilt, erklärt Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel aus Cottbus in diesem Beitrag.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/therapie-statt-knast-zurueckstellung-der-strafvollstreckung-nach-35-btmg_092653.html

Du schreibst:

ich würde jetzt gerne wissen ob ich dann nur noch die restlichen 3 Monate sitzen muss

Deine Beschreibung ist leider nicht ganz nachvollziehbar.

  • Wie lange sollte die Therapie gehen?
  • Wie lange warst du bereits in Therapie, als du raus geflogen bist?
  • Warum bist du aus der Therapie geflogen?
  • Warum wurdest du nicht über die Folgen bei Abbruch der Therapie informiert?

Das wäre z.B. die Voraussetzung für einen Widerruf der Vereinbarung!

Mein Tipp:

Du solltest dich an deinen Anwalt oder die Staatsanwaltschaft wenden, bevor ein HB raus ist.

Viel Erfolg!
007332 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 08:02

Die Therapie sollte 6 Monate gehen

Ich war bereits 4 Monate in Therapie

Ich bin aus der Therapie aufgrund eines Rückfalls raus geflogen und ich habe auf dem Klinik Gelände konsumiert und die Regeln der Klinik besagen saß sobald man Drogen mit aufs Gelände bringt wird man sofort raus geschmissen

Ich wurde über die Folgen informiert aber nicht vollständig Ich weiß das ich zurück in den Knast muss wenn ich die Therapie abbreche und nicht zeitnah eine neue beginne...

heurekaforyou  27.09.2021, 22:12
@007332

Wie bereits erwähnt ist der Abbruch einer Therapie nicht zwingend die Fahrkarte in den Knast.

Die Frage ist ja auch, was du selber für dich am sinnvollsten hältst. Wenn du die Therapie eher als Mittel zum Zweck siehst, wäre es wahrscheinlich am Einfachsten, wenn du den Rest abmachst und hast deine Ruhe.

Anderenfalls solltest du langsam etwas unternehmen. Wenn du erst die Aufforderung zum Haftantritt erhalten hast, wird es wahrscheinlich schwieriger, die Zustimmung für eine weitere Therapie zu bekommen.

Warum lässt du dich nicht einfach mal von einem Anwalt beraten. Der wird dir auch sagen können, ob die 4 Monate Therapie tatsächlich überhaupt nicht angerechnet werden.

Bricht Du Therapie ab/endet sie ohne Abschluss musst Du wieder rein. Ohne wenn und aber, da spielen auch persönliche Schicksalsschläge keine Rolle. Du bist schließlich nur rausgekommen unter dieser Bedingung. Hast Du einen Anwalt?

007332 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 08:30

Nein ich hab keinen Anwalt und ich glaube ich habe die Frage nicht richtig geschrieben...

Ich WILL!! wieder rein und meine Rest Strafe absitzen ich wollte nur wissen ob ich noch irgendwie haftzeit oben drauf bekommen kann

superseegers  27.09.2021, 08:33
@007332

Ja, da habe ich Dich tatsächlich falsch verstanden.

Ich denke nein, die Haftzeit steht ja fest, eine zeitigere Entlassung und Vergünstigungen werden vermutlich ausfallen für Dich. Ich bin allerdings kein ausgesprochener Vollzugsfachmann.

007332 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 08:35
@superseegers

Okay also werde ich meine restliche Zeit sitzen ich wurde am 04.05.21 Entlassen und hätte am 27.07.21 Endstrafe gehabt das wären dann genau 2 Moante und 23 Tage diese Zeit müsste ich dann eigentlich noch sitzen nicht mehr und nicht weniger oder?

superseegers  27.09.2021, 08:45
@007332

Ich bin nicht rechtssicher, aber ich wüsste keinen "Tatbestand", der eine Verlängerung ergäbe.

Folgendes diese Therapie hättest du von anfang an selber beantragen können

mein Kumpel nannte es immer Therapie statt Strafe.

nun soweit ich weiß musst du tatsächlich den Rest noch absitzen, du solltest ja irgendwelche Kontaktdaten haben und kannst anrufen, allerdings is eine Flucht tatsächlich kein Verbrechen solange du keine weiteren illegalen Dinge tust, das wird drauf gerechnet.

007332 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 01:37

Okay vielen Dank.. Ja ich habe keine weiteren Straftaten begangen und habe einen Tag nach dem ich raus geflogen bin die zuständige Richterin, die meinen Entlassungs Beschluss erstellt hat angerufen und sie hat mir gesagt da sie an dem Tag in Urlaub gegangen ist habe ich 3 Wochen Zeit eine neue Therapie zu finden aber diese 3 Wochen sind nun um und ich möchte auch keine Neue Therapie anfangen....

Ich wurde am 04.05.21 entlassen und mein Endstrafe Zeutpunkt wäre der 27.07.21 gewesen also bedeutet das nun das ich die restlichen 2 Monate und 23 Tage absitzen muss oder?

ewigsuzu  27.09.2021, 01:38
@007332

jepps; dich würde dir auch anraten dich dort zu melden, aber therapie is doch eig viel chilliger?

007332 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 01:41
@ewigsuzu

Ja aber am Ende hätte ich dann 3 Jahre Bewährung und außerdem wäre ich dann wieder für mindestens 6 Monate auf Therapie und momentan ist alles ein wenig schwierig da meine Mutter vor kurzem Verstorben ist und ich jetzt den schnellsten Weg also die restliche Haftzeit gehen möchte um für meinen Vater da zu sein

ewigsuzu  27.09.2021, 01:42
@007332

achso kay verstehe; ja da is die haftzeit kürzer, aber naja bewährung bedeutet nur machs ned wieder sonst kriegste noch mehr.

007332 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 01:43
@ewigsuzu

Jap Vielen Dank nochmal für die Auskunft...