Wie schicke ich einen Gelben Brief zurück?
Hallo,
ich habe vor zwei Tagen einen ''gelben Brief" von einen Amtsgericht in meinem Briefkasten vorgefunden. Dieser Brief ist nicht an mich gerichtet. Der Bote der es in meinen Briefkasten eingeworfen hat, hat jedoch unterschrieben und damit bestätigt dass er es persönlich abgegeben hat. Das Problem ist, die Person an dem sich dieser Brief richtet, lebt seit Jahren nicht mehr bei mir. Die Post kann den Brief nicht zurück zum Absender schicken da die laut eigener Aussage es nicht dürfen. Ich habe das Amtgericht bescheid gegeben, die jedoch sagten mir, dass ich es bei der Post abgeben soll so dass es zurück geschickt wird.
Ich würde es ja persönlich abgeben jedoch ist dieses Amtsgericht nicht in meiner nähe bzw Stadt.
Und ich will auch nicht fahrlässig handeln.. Oder so.
Die adresse, wo die Person lebt habe ich nicht und somit kann ich es auch nicht weiter leiten.
Hat jemand eine Lösung wie ich weiter verfahren soll?
11 Antworten
Streiche die Adresse durch und schreibe daneben:
Zurück an Absender, Adressat/in ist seit Jahren nicht mehr hier wohnhaft.
Dann stecke den ungeöffneten Brief in einen gelben Briefkasten.
Damit hast Du Deiner Bürgerpflicht Genüge getan - dass Du das Gericht gleich angerufen hast, war auch richtig. Mehr kann keiner von Dir erwarten.
Der Postbote, der den Brief nicht zurücknehmen wollte, war übrigens im Unrecht - denn er kann eine Sendung nicht als zugestellt melden, wenn der Adressat an der angegebenen Adresse garnicht mehr wohnt. Du solltest Dich über ihn bei der Post beschweren, damit er sowas nicht nochmal tut.
Das Unrecht des Postboten bestand nicht darin, den Brief eingeworfen zu haben, sondern ihn nicht zurückgenommen zu haben, als er erfuhr, dass der Adressat schon lange nicht mehr dort wohnt. Er hätte ihn mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" ans Gericht zurücksenden müssen.
Wenn die Zustellart lediglich ein Einwurf-Einscheiben war, hat das Post - Zustellungspersonal in dieser Hinsicht erst mal nichts verkehrt gemacht.
In dieser Zustellart ist das Zustellpersonal lediglich dazu angehalten, Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Einwurfes in den Briefkasten zu protokollieren und vermerken .
Wenn der Empfänger selbst der eigenen Meldepflichten nach Umzug nicht nachkam, ist das weder Problem des ehemaligen Mitmieters, noch des Post-Zustellpersonals im Verfahren des "Einwurf-Einschreibens".
Auf den gelben Briefumschlag steht "förmliche Zustellung" drauf. Bedeutet das, dass er es persönlich überreichen sollte?
Nein. Zustellversuch Wohnungstür, wenn dort keiner anzutreffen ist, dann Briefkasten.
Wenn also der Name am BK steht, hat der Zusteller alles richtig gemacht.
"Förmliche Zustellung" bedeutet allgemein : Entsprechend der Richtlinien des gewählten Zustellverfahrens zugestellt.
Wenn dann handschriftlich noch auf dem Kuvert vermerkt wurde, wann es eingeworfen wurde , handelt es sich "lediglich" um ein Einwurf-Einschreiben.
Sofortige Rückabsprache mit dem zustellenden Amtsgericht erleichtern aber in Dieser Frage beantwortend nicht nur Dir die Klärung dieser Frage, sondern ggf.dem zustellenden Amtsgericht auch seine Arbeit.
"Formell zugestellt" sagt dem Absender im mindesten Fall der einfachsten Verfahrensweise nur, wann das Einschreiben in den Briefkasten eingeworfen wurde. Dem rechtmässigen Empfänger sagt es regulär das selbe.
( Nachweislich per Postzutellungseintragung am xx.yy.zzzz um soundsoviel Uhr eingeworfen als Info für den Versender )
Ok Vielen Danke für diese Klipp und klare Antwort.
Naja, also ganz ehrlich würd ich den Brief einfach wegwerfen.
Der Bote hat unterschrieben, er ist der Schuldige. Niemand kann dir Beweisen dass du irgendwie jemals einen Brief bekommen hast, da ja du dort wohnst und der Bote unterschrieben hat.
Wenn sich das Amtsgericht nochmal meldet tu einfach so als ob du von nichts wüsstest und sie sich an die Post wenden sollen, glaub aber kaum dass die sich um sowas kümmern.
Ich hoffe, dass es es dir so geht, dass ein an dich frankierter Brief mit Zustellungsurkunde einfach weggeschmissen wird. Im schlimmsten Fall gehst du in den Knast.
Entschuldige, aber das wäre Unterschlagung eines amtlichen Dokuments!
Wenn Du nicht weißt, wie man sich korrekt verhält, dann gib hier keine Ratschläge!
Unterschlagen hat aber der Postbote und nicht der Empfänger dem das garnicht zugestellt werden sollte!
Aber er und ich haben nur den gleichen Nachnamen und er lebt auch nicht mehr bei mir..
Ja, alles rechtlich gesehen nicht dein Problem.
Er ist dafür zuständig sich umzumelden, der Postbote darf das nicht selbst unterschreiben und in den Postkasten werfen usw.
Wenn du unbedingt die Arbeit anderer machen willst kannst du dich ja damit auseinandersetzen. Ich persönlich würd ihn wegwerfen und mir einen ablachen.
Das kam mir auch im Sinn, jedoch habe ich keine Lust auf unnötigen Stress
Wenn am Briefkasten noch der Name des Empfängers steht oder auf dem Brief ein C/o vermerkt ist, hat der Zusteller alles richtig gemacht.
Nein hat er nicht, ein gelber Brief muss der angegebenen Person persönlich ausgehändigt werden. Wenn derjenige nicht anzutreffen ist (und durch einen Ausweis überprüft werden kann) geht der Brief zum Postamt und eine Benachrichtigung in den Postkasten.
Das ist falsch! Bei einer Zustellungsurkunde ("gelber Brief") ist eine Hinterlegung im Empfaengerbriefkasten durchaus zulaessig und auch ueblich. Damit ist die Zustellung dann auch erfolgt.
Nein, muss er nicht. Die Annahme einer Postzustellumgsurkunde kann nicht verweigert werden, daher ist eine Zustellung an den Briefkasten möglich und auch rechtens
Eine Lagerung zur Abholung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Da nicht sichergestellt ist, das der Empfänger die Sendung auch wirklich abholt.
Also entweder gelben Brief wie schon von anderen geschrieben entsprechend kennzeichnen und zurück oder Du nimmst halt einfach einen neutralen Umschlag und frankierst den wobei ich dann mindestens Einschreiben/Übergabe wählen würde.
Was Du auch noch machen kannst - die werden das zu den Akten nehmen - ist einfach eine email an das Amtsgericht zu schreiben, die werden die dann ausdrucken und zu denn Akten nehmen.
Du tütest den Brief in einen Umschlag ein und schickst ihn an das AG zurück. Ich vermute, die 70 oder 85 ct wirst du tragen können. Die fälschlich bescheinigte Zustellung kann für den Adressaten sehr üble Folgen haben.
Wenn das Amtsgericht gesagt hat, Du sollst den Brief zur Post bringen, dann mach' das doch.
Adresse durchstreichen, 'Empfänger verzogen' auf den Brief schreiben und dann in einen von den gelben Briefkästen werfen. Dann geht der Brief normalerweise zurück an den Absender.
Dazu muss erst mal geklärt sein, ob der Brief überhaupt durch die Deutsche Post zugestellt wurde oder von einem anderen Unternehmen.
"Der Postbote, der den Brief nicht zurücknehmen wollte, war übrigens im Unrecht"
Falsch.
Das war eine korrekte Zustellung eines gerichtlichen Schreibens, wenn der Empfänger dort noch gemeldet ist. Falls er dort nicht gemeldet ist und dort auch keinen Empfangsbevollmächtigten angegeben hat, liegt der Fehler auf Seiten des Gerichts.
Der Postzusteller kann nichts dafür, wenn ein zutreffender Nachname am Briefkasten steht. Anschwärzen ist auch keine Lösung.