habn brief vom Amtsgericht bekommen
ich habe einen Brief vom Amtsgericht bekommen und ich verstehe ihn nicht von einer Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen die außeregerichtlichen Kosten des Verfahrens werden nicht erstattet der Verfahrenswert wird auf 1.000,00€ festgelegt
GRÜNDE:nachdem sich das Verfahren durch Eintritt der Volljährigkeit der Antragstellerin auf sonstige Weise erledigt ha…. Etc
Was bedeutet das……
6 Antworten
Wenn Du es nicht verstehst, dann ruf beim Amtsgericht an. Die dortigen Rechtspfleger helfen da gerne weiter. IdR. war es auch ein Rechtspfleger, der das Schreiben verfasst hat. Seine Name steht auf dem Brief. Ruf ihn an!
Wir wissen zu wenig darüber, worum es geht. Und niemand kann Dir da besser helfen, als der Rechtspfleger.
Klingt für mich erstmal so, als wäre ein gerichtliches Verfahren beantragt worden, dessen Kosten/Ausgang du nun zahlen sollst. Wenn du dich an nichts in der Form erinnern kannst, Widerspruch einlegen. Wer bei Eingang eines Mahnbescheids nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, muss mit einem Besuch des Vollzugsbeamten rechnen.
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Ist das kein Mahnbescheid
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Steht hier nichts von einer Zahlungspflicht, sondern gerade das Gegenteil.
stehen da keine näheren Erläuterungen worum es geht? Die können doch nicht einfach Geld verlangen, ohne das Du weißt was los ist. Also immer erst mal Widerspruch einlegen - sofort und mit Einschreiben abschicken. Versuch dann herauszubekommen, wessen man dich beschuldigt. Hast Du etwas gemacht, wo du weißt das es geschehen ist, heißt das noch nicht, dass Du zahlen musst.
Es gibt viele Betrüger, die nur dein Geld wollen. Die nutzen jede Chance, die sich ihnen bietet.
Wer verlangt hier denn Geld?
Das bedeutet, dass für das Verfahren, worum auch immer es sich handelt (vermutlich um eine Familiensache), keine Gerichtskosten angesetzt werden. Solltest du außergerichtliche Kosten gehabt haben (z.B. Rechtsanwaltskosten) werden diese von der Staatskasse nicht erstattet.
Das Gericht selbst erhebt keine Kosten, aber für alle anderen Kosten (Rechtsanwalt, etc.) gilt das nicht, deren Kosten sind vom Verfahrenswert abhängig, und der wird auf 1000€ gesetzt.