Darf man zur Anfahrt zum Feuerwehrhaus sich durch drängeln?
Ich bin bei der Feuerwehr, man darf ja beim Einsatz zur Wache (im privat Fahrzeug) schneller fahren, da wir Sonderrechte haben.
Jetzt will ich wissen, ob man sich durch den Verkehr durch drängeln darf (natürlich unter der Bedingung den Verkehr nicht zu gefährden) bzw. Hupen oder Lichthupe geben darf, damit man schneller durch kommt, weil man hat ja ein Schild: Feuerwehr im Einsatz, dawegen wissen die ja, warum man so dringend durch will Da man keine Sonderrechte hat, wollte ich wissen ob das gesetzlich erlaubt ist
Danke im Voraus
11 Antworten
Du schreibst einerseits "da wir Sonderrechte haben." und andererseits "Da man keine Sonderrechte hat"
Ich empfehle dir dringend dich mit der StVO inbesondere den § 35 "Sonderrechte" https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html und dem § 38 "Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht" auseinander zu setzten.
Im § 35 steht im letzten Satz "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Darunter ist unter anderem zu verstehen das man nicht drängeln darf und schon gar keine Hupe oder Lichthupe einsetzen darf. Die anderen Verkehrsteilnehmer wissen eben nicht das du gerade Sonderrechte in Anspruch nimmst.
Die komischen Schildchen bewirken überhauptnichts, sie kommen in der StVO nicht vor, genauso gut kannst du auch die Werbung vor einen Pizza-Laden aufs Dach pappen. Daher halte ich die Teile für maximal überflüssig. Wenn es die Verkehrssituattion nicht zu lässt das du schneller voran kommst dann ist das halt so. Wenn das in eurer Feuerwehr ein Problem ist dann muss der Träger entsprechende Maßnahmen ergreifen um die Eintreffzeiten einzuhalten. Dazu gibt es aber eine Gefahrenabwehrplan der Kommune.
Ansonsten empfehle ich die Ausführungen von Prof. Dr. Dieter Müller, einem ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet. http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_11_09.pdf
Mehr noch: im Falle eines Unfalls kann durch solche Schilder schnell unterstellt werden man hätte vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstoßen.
Wer sich auf der Einsatzfahrt befindet hat laut Gesetz eingeschränkte Sonder- und Wegerechte. Ich hab oben auf einem Dach dann das Schild Feuerwehr im einsatz damit man es versteht. Lichthupe würde ich nicht nehmen.
In welchem Gesetz steht das genau?
Bei uns dürfen wir das
Nochmal zum klarstellen: das besagte Schild hat keinerlei, absolut keine Auswirkungen auf die Rechte die du hast oder auch nicht.
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass man dadurch auch nicht den geringsten Vorteil hat. Im Gegenteil: Wenn du schneller fährst, was in einem bestimmten Rahmen sicherlich auch ok und nachvollziehbar ist, fällst du auf. Andere Verkehrsteilnehmer nehmen dich als feuerwehrmitglied wahr, da kommt gerne mal der Gedanke des ,,rücksichtslosen, rasenden Rettungsrambow" auf. Das fällt dann auf die gesamte Feuerwehr zurück. Es ist schade dass viele Leute diese Denkweise haben, aber dieses gesellschaftliche Problem, die Arbeit herabzuwürdigen und geringzuschätzen ist ja bedauerlicherweise überall zu sehen.
Also: halte dich an die StVO, nötige und gefährde niemanden, wäge ab wann du die Geschwindigkeit überschreitest und denk dran: wenn es knallt, bist du dran!
Du hast keine Sonderrechte und musst die an die StVO halten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch.
Wie kommst du auf deine unsinne Ansicht?
Schon mal den § 35 StVO gelesen wer da alles Sonderrechte hat? Und ja der gilt auch für den Feuerwehrangehörigen im Privatwagen auf dem Weg zum Gerätehaus.
dann überfahre mal eine rote Ampel und es kommt zu einem Unfall... man hat auf der privaten Einsatzfahrt KEINE Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
WO bitte steht hier was von Privatfahrzeugen du Schlaumeier ????
@Nomex64: Einen Parapraphen zu lesen und zu verstehen sind anscheinend verschiedene Dinge.
Sonderrecht nur zur Erfüllung „hoheitlicher Aufgaben“
Sonderrechte dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein konkreter Einsatzbefehl vorliegt. Bei einer Fahrt zur Feuerwehrstation, um sich auf einen zu erwartenden Einsatz lediglich vorzubereiten, bestehen derartige Sonderrecht nicht.
Da steht "die Feuerwehr" und die Feuerwehr ist der Kamerad ab Einsatzbefehl. Und Einsatzbefehl ist die Alarmierung. Das hat das OLG Stuttgart auch so bestätigt. siehe http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_11_09.pdf
Der "Schlaumeier" bin nicht ich sondern das OLG Stuttgart, kannst du denen ja mal erklären.
Ich bin in 36 Jahren erst einmal vorbereitend alarmiert worden. Wenn es keine Eile hat nehme ich natürlich keine Sonderrecht in Anspruch. Bei allen anderen Einsätzen schon, weil ich ein Zeichen 209 missachte um nicht eine elende Schleife um die Feuerwehr fahren zu müssen.
Ich habe gelesen und verstanden unter anderem das: http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_11_09.pdf
Ich war jahrelang aktiver DRK'ler und kenne die Problematik. Sonderrechte hat nur, wer ein BLAUES Licht auf dem Dach und das Martinshorn eingeschaltet hat.
Wir haben sogar einen Bussgeldbescheid erhalten als wir mit Martinshorn und Signal mit dem Krankenwagen eine Rote Ampel überfahren haben ;) Natürlich reichte ein Anruf und das Thema war erledigt. Aber du als Privatmann hast in deinem privaten Auto KEINERLEI Sonderrechte auf der Strasse - auch nicht auf dem Weg zum Einsatz. Natürlich fährt man (mit Warnblinker) mit 80 oder 100 zur Wache und das wird "geduldet". Früher war es kein Problem da im ganzen Ort der Alarm ging. Heute bekommt es dank der Melder keiner mehr mit.
Fakt ist: Alles was du machst (trotz Schild und Warnblinker) machst du erstmal auf eigene Kappe. Wirst du geblitzt oder angezeigt kommt es auf die Anhörung an. Baust du einen Unfall hast du ein Problem. Daher würde ich mit "durchschlängeln" vorsichtig sein. Es muss nur ein Bekloppter am Steuer sitzen der eine Lücke zu macht dich schneidet oder was auch immer...
Falsch... Sonderrechte haben auch z.B. Taxen (fahren in der Innenstadt, parken,...), Müllabfuhr, Stadtverwaltung, ... Du meinst Wegerecht. ;-) Ansonsten darf der Fragensteller natürlich gar nichts...
Falsch die Feuerwehr hat Sonderrechte nach § 35 StVO ab der Alarmierung. Also auch auf dem Weg zum Gerätehaus mit dem Privatfahrzeug. Das hat gar nichts mit dem § 38 StVO zu tun.
http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_11_09.pdf
Was sind eingeschränkte Sonderrechte? Wo steht dazu was in welchem Gesetz. Den Begriff Wegerechte kennt das Gesetz eben sowenig, zumindest in dem Zusammenhang. Bei dem Schild kann ich nur hoffen das jeder, auch fremdsprachige Verkehrsteilnehmer das lesen kann.