Polizei überholt in Kurve (im Einsatz) ist das erlaubt?
Hallo! Eben gerade fahre ich nachhause in einem sehr starken Regenschauer Auf der Landstraße mit ca. 90, ein weiterer Pkw vor mir.
Nun kommt von hinten ein Polizeifahrzeug im Einsatz und schließt schnell auf, (Blaulicht, Martinshorn) so weit so gut.
Vor uns kommt aber eine (schon stärkere) Linkskurve die man aufgrund von Bäumen am Straßenrand und Wetter NICHT einsehen kann. Die Polizei beginnt, vor der Kurve zu überholen und ist knapp vor der Kurve gleichauf mit mir, ich halte mich so weit rechts wie möglich und nehme Gas weg, da ich es schon knallen sehe.
Dann kommt natürlich plötzlich Gegenverkehr, es passt glücklicherweise alles mit 3 Autos nebeneinander, da meiner schon recht schmal ist. Mit LKW oder allem über 2 Meter Breite im Gegenverkehr wäre es aber definitiv zur Kollision gekommen.
(Danach hat die Polizei auch nicht zwischen unseren PKWs eingeschert sondern wieder riskant weiter überholt, sodass der Vordermann bremsen musste, um die Polizei vor dem Gegenverkehr einzulassen um einen Crash zu verhindern)
Nun zu meiner Frage: normalerweise vom Polizisten/ jedem in zivil ja komplett fahrlässig, wie sieht das aber mit einem Fahrzeug im Einsatz aus? Wenn es zum Knall gekommen wäre, könnte man mir Mitschuld geben? (Ich habe beim Gegenverkehr nicht gebremst, da ich damit gerechnet habe, wenn der Einsatzwagen ebenfalls bremst und/oder rüberzieht, dann knallt es richtig, desweiterem war es IN der Kurve mit starkem Platzregen nach wochenlanger Dürre, also Aquaplaning vom Feinsten wenn ich bremse.) Wie hättet ihr euch verhalten?
9 Antworten
Gefahrenlos gebremst und so weit nach rechts wie möglich gefahren. Wenn es die Geschwindigkeit zulässt, vlt auch etwas auf den Grünstreifen. Habe ich bis jetzt immer so gemacht. Und wenn es alle (Auch der Gegenverkehr) so machen würden, dann enstehen solche Gefahrensituationen auch nicht.
das heißt, du hast geschlafen....oder irgendwas hat das Polizeiauto direkt hinter dich gebeamt...😵
bei einer kurvigen Strecke und Wald sieht man nicht unbedingt, was sich hinter einem hinter der Kurve befindet, die beamtheorie könnte also theoretisch auch stimmen 🤷♀️
gefahrenlos bremsen ging halt schlecht, weil sie sehr dicht aufgefahren sind und am rüberscheren waren, plus wie gesagt der platzregen.. rechts war ein Wald, also weiter rechts auch nicht möglich. direkt danach ist die Strecke auch komplett gerade, mir ist bewusst, dass sie im Einsatz sind, aber direkt vor/in der Kurve überholen fand ich schon bedenklich unter den Konditionen
Hi,
normalerweise vom Polizisten/ jedem in zivil ja komplett fahrlässig, wie sieht das aber mit einem Fahrzeug im Einsatz aus?
Ähnlich - auch Sonder- und Wegerechte dürfen nur unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genutzt werden (siehe § 35 Abs. 8 StVO).
Das Recht, von den Vorschriften der StVO abzuweichen sowie die Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer, unverzüglich freie Bahn zu schaffen (vgl. § 38 StVO) bleiben hiervon unberührt.
Wenn es zum Knall gekommen wäre, könnte man mir Mitschuld geben?
Das käme auf die genauen Einzelumstände an - je nachdem, inwiefern dein Verhalten zu dem Umstand beigetragen hat. Denkbar wäre allerdings nach dieser Schilderung zumindest eine (recht saftige) Ordnungswidrigkeit, nämlich
"Sie haben den Weg für ein Einsatzfahrzeug nicht freigemacht, obwohl dieses mit Blaulicht und Einsatzhorn fuhr (nicht nur bezogen auf die Rettungsgasse)."
denn: Du hast das Fahrzeug wahrgenommen und nicht das risikoärmere Überholen an einer übersichtlicheren Stelle ermöglicht. Würde mindestens 240 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot bedeuten.
Bei Gefährdung steigt das Bußgeld auf 280 €, bei Sachbeschädigung (sprich Unfall) auf 320 € - zusätzlich zu einer etwaigen Teilschuld.
Wie hättet ihr euch verhalten?
Vor der Kurve - wenn möglich noch in deutlichen Abstand - Geschwindigkeit deutlich reduzieren, möglichst rechts fahren und nötigenfalls anhalten, um ein gefahrloses Überholen zu ermöglichen.
LG
rechts ist direkt ein Wald, bei der Rechtskurve hat man also keinerlei Einsicht auf die Straße dahinter, desweiteren war 90 eine ca. Angabe, ich war insgesamt nicht schneller als 90, und ja, bei den kurven bin ich durchaus langsamer gefahren, das habe ich im Text auf gut deutsch sch**sse formuliert
naja das "vor der Kurve anhalten" war nunmal, da Kurve in Kurve übergeht, nicht gegeben? ich hätte nur in/zwischen den kurven anhalten können, also hätte ich das tun sollen, anstatt, wie ich es getan habe, weit rechts und Geschwindigkeitsreduziert zu fahren?
Ich weiß nicht, was die ganze Diskussion soll - der Sachverhalt ist nicht dermaßen kompliziert...
Was willst Du hören? Es war scheinbar möglich, problemlos mit 90 im Platzregen diese Kurven zu fahren - dermaßen eng/übersichtlich können diese dann kaum sein....
das wäre in Kurven jedoch eigen- und fremdgefährdung oder sehe ich da was falsch? gerade bei versperrter Sicht und platzregen? wie gesagt wäre die Strecke 200 Meter weiter kilometerlang gerade, dort hätte ich ggf. auch angehalten
Nochmals - vor der Kurve anhalten, nicht mittendrin...
natürlich bleibe ich, wenn es gegeben ist, rechts stehen, und in der Kurve stehen bleiben steht wohl eh garnicht zur Debatte...das ist klar. Das war mein Grund, nicht anzuhalten, da Kurven . so weit es für uns einsichtlich war, war die Straße jedoch frei, in dem Falle sollte man sich rechts halten und die Geschwindigkeit verlangsamen, zumindest sagt das meine Fahrschule. Und dass man anhalten MUSS war meines Wissens nach zu DDR Zeiten so, heute jedoch keinesfalls mehr, da es eben gerade auf Landstraßen dann leicht zu Unfällen kommt.
Und dass man anhalten MUSS war meines Wissens nach zu DDR Zeiten so, heute jedoch keinesfalls mehr, da es eben gerade auf Landstraßen dann leicht zu Unfällen kommt.
Man muss gegebenenfalls anhalten, wenn es erforderlich ist, um dem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen - das wäre in dieser Situation goldrichtig gewesen...
Hallo! auch vorher war die Strecke kurvig und die Geschwindigkeit habe ich reduziert, sowie mich so weit wie möglich rechts gehalten (wie dem Text zu entnehmen) bei glatter und uneinsichtiger Fahrbahn und keiner Möglichkeit, diese zu verlassen, hielt ich es für zu riskant, stehen zu bleiben. direkt nach der Kurve ist die Strecke jedoch komplett gerade für mehrere Kilometer.
Im Zweifelsfall ist stehen bleiben jedoch genau das Mittel der Wahl - da weitaus ungefährlicher, als mitten in der Kurve stehen zu bleiben.
Auch wenn die Strecke allgemein kurvig ist, war es für dich ja möglich, dass Fahrzeug rechtzeitig(?) zu erkennen.
So oder so: es ist nichts passiert und sehr wahrscheinlich kommt auch nichts mehr nach - in Zukunft: im Zweifelsfall bitte anhalten!
Hätte hätte Fahrradkette..... wenn meine Tante ein Schwänzchen hätte, wärs mein Onkel.
Es ist nichts passiert, oder? Du lebst auch noch soweit......
Also ist nichts passiert.
So einfach ist das letztlich.
Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes sind von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung ihrer spezifischen hoheitlichen Aufgaben dringend erforderlich ist; sie nehmen insoweit Sonderrechte wahr.
Du MUSST sie vorbei lassen und rechts ran fahren. Lernt man eigentlich in der Fahrschule!
ich habe jetzt 2 mal geschrieben, das ich die Geschwindigkeit reduziert habe/ Gas weggenommen habe, laut meiner Definition gehört das durchaus zu "langsamer fahren"
ist mir schon klar dass ich sie vorbeilassen muss, meine Güte, deshalb fahre ich ja auch möglichst rechts und reduziere die Geschwindigkeit. auf der (kurvigen) Strecke konnte man in der kurzen Zeit wo sie aufgeschlossen sind, NICHT gefahrlos "rechts ran fahren"
Aber langsamer fahren ist auch immer eine gute Idee.
sie müssen sich zwar nicht an diese Regeln halten, aber dürfen trotzdem nicht andere Menschen gefährden
Polizei überholt in Kurve (im Einsatz) ist das erlaubt?
Grundsätzlich: Ja!
Im Einsatz ist die Polizei von allen Regeln der StVO "befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist" (StVO §35(1)), darf also auch überholen, wann und wo sie will.
Aber:
"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." (StVO §35(8))
Wenn es zum Unfall gekommen wäre, müsste im jeweiligen Einzelfall sehr genau gerichtlich geprüft werden, ob hier seitens der Polizei "Sicherheit und Ordnung" nicht "gebührend berücksichtigt" wurden, oder ob seitens der anderen Unfallbeteiligten evtl. ein Verstoß gegen §38(1) "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn [....] ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“." vorlag, oder auch beides ...
nochmals, die Strecke bestand bis zu besagter Linkskurve konstant aus rechts und Linkskurven, unterschiedlich scharf. ich bemerkte den polizeiwagen vor einer Rechtskurve, nahm diese und ziemlich direkt darauf nimmt die Straße die besagte Linkskurve. ich hätte nur nach der Rechtskurve halten können, wobei mich der Hintermann NICHT sehen könnte, oder komplett ungünstig in der Linkskurve.