Habe vor mein Motorrad zu Verkaufen , wenn ich das Kennzeichen dran lasse aber Vertraglich festhalte das er für alles Haftet geht das in Ordnung?
Hallo , Frage steht oben , will halt fragen ob ich im Falle eines Unfalls/Blitzerfoto Ihn dafür Haftbar machen kann ?
8 Antworten
Ich habe schon mehrere Autos und Motorräder so gekauft und auch verkauft. Wenn man das im Kaufvertrag festhält, dass das Fahrzeug mitsamt Kennzeichen an dem und dem Tag zu der und der Uhrzeit übergeben wurde, dann geht das schon klar. Außerdem sollte man festhalten, dass das Auto schnellstmöglich umzumelden ist und ich habs immer so gemacht, dass ich in den Vetrag mit aufgenommen habe, dass man mir auch meine Kennzeichen per Post zurück schicken soll. Hat immer super funktioniert.
Zum Thema "Wenn was passiert", ja, dann haftet deine Versicherung und deine Prozente steigen. Ich bin allerdings der Meinung, dass jemand der sich ein neues Fahrzeug kauft, auf der Überführungsfahrt auch auf sein neues Gefährt aufpasst.
nein das geht nicht! Das Fahrzeug ist auf deinen Namen registriert und da steht die Polizei im Falle eines Falles vor deiner Türe, da hilft dir so ein Zettel nicht! Der Verkäufer ist für die Ummeldung zuständig!
funktioniert schon, der Käufer muss sich nur daran halten - bis Dato bei min. 3 Fahrzeugen keine Probleme gehabt
Ja, natürlich geht das risikofrei.
Die anderen, anderslautenden Aussagen sind leider falsch.
Verwende den Kaufvertrag-Vordruck des ADAC. Fülle ihn vollständig aus und Du wirst sehen, dass man auch die Uhrzeit der Übergabe eintragen muss. Die Kopie des Kaufvertrages lässt Du unmittelbar nach der Übergabe der Zulassungsstelle und der Versicherung zukommen (Fax / Mail) - dann bist Du aus dem Wesentlichen raus.
Achte darauf, dass alle vorgesehenen Unterschriften geleistet werden.
Nur, weil einige Leute diesen Weg nicht kennen oder nicht beschreiten, heisst das ja nich lange nicht, dass er falsch oder illegal ist.
Aber das sind bestimmt auch die Leute, die ihr Kennzeichen abdecken, wenn sie die Verkaufsfotos eines Kfz hochladen. Ich bin da nämlich auch voll der Punker: ich habe nämlich 2 Stück davon am Auto und fahre damit jeden Tag für jedermann sichtbar spazieren! Die Fahrgestellnummer dazu steht in der Frontscheibe.
Die anderen, anderslautenden Aussagen sind leider falsch.
Welche anderslautenden Antworten meinst du? Es gab bisher nur eine falsche in der steht, dass das nicht geht.
Alle anderen raten lediglich davon ab - und das ist vollkommen richtig.
"Risikofrei" will ich jetzt gar nicht diskutieren. Wenn man aber unnötigen Ärger und vor allem Aufwand auf jeden Fall von vorn herein ausschließen will, dann empfiehlt es sich, das Fahrzeug abgemeldet zu verkaufen.
Das mit den abdeckten Kennzeichen ist übrigens ein zweischneidiges Schwert.
In Videos oder ähnlichem bin ich aus deinen genannten Gründen voll und ganz bei dir und halte das auch für absolut unsinnig.
Bei einem zum Verkauf stehenden Fahrzeug ist es allerdings gar nicht so falsch. Das gute Stück steht oftmals durch den geplanten Verkauf immer an der gleichen Stelle.
Es gibt genug böse Buben, die die (illegale) Möglichkeit haben, über das Kennzeichen an die genaue Adresse zu kommen.
Veröffentlicht man aber in einem Inserat seine Adresse, dann kann man auch das Kennzeichen offen lassen ;-)
Gruß Michael
Ja, aber zuerst haftest Du mit Deinem Geld.
Verkaufe das Motorrad und gib die Kennzeichen auf keinen Fall mit.
Ich habe lange Zeit immer Versicherungsbereich gearbeitet und hatte immer wieder mit Versicherungsnehmern zu tun, die das KFZ oder KRAD mit Kennzeichen abgegeben haben.
Die hatten immer Riesenprobleme, die können das Fahrzeug nämlich nicht mehr abmelden und Versicherung kündigen geht dann auch nicht mehr.
abgemeldet können die Kennzeichen mitgegeben werden.
Das ist eine Frage des Vertrauens.
Es gibt gute Kaufvertragsmuster, in denen der Haftungsübergang prima geregelt ist. Nur wenn in der kurzen Zeitspanne zwischen Verkauf und Ummelden was passiert, haftet deine Versicherung und deine Schadensfreiheitsklasse wird kassiert. Diesen Schaden versuche mal einzuklagen!
Strafrechtlich bist du allerdings aus dem Schneider, wenn du beweisen kannst, wann und wo das Fahrzeug übergeben worden ist.