Nach Unfall Fahrzeug verkaufen und wieder repariert ankaufen. Betrug?
Hallo, Ich habe ein Motorrad mit dem ich vor ca. 3 Wochen einen Unfall hatte. Jemand ist mir hinten drauf gefahren als ich abbiegen wollte. Das Motorrad habe ich an meinen Onkel verkauft, weil ich es ausschlachten will. Aber ich hänge zu sehr an der Maschine. Also hab ich grob den Rahmen vermessen und eine Probefahrt gemacht. Die Maschine fährt spitzenklasse wie vor dem Unfall. Demnach müsste der Rahmen gut sein. Danach habe ich mir aufgeschrieben was die Ersatzteile kosten würden. Ich kam auf einen Preis von 370€ wenn ich es selbst machen würde. Während der Gutachter auf einen Preis von 1400€ kommt mit Werkstatt. Da die Maschine nur 1000€ gekostet hat, ist es ein Totalschaden. Ist es ein Betrug wenn ich mit meinem Onkel das Motorrad repariere und es ihm dann wieder abkaufe für sagen wir mal 1000€? Würde die gegnerische Versicherung bei so etwas Stress machen?
6 Antworten
Versteh den Sinn dahinter nicht so richtig.
Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, zahlt dir die Versicehrung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (was dir jemand für das kaputte Motorrad zahlen würde). Was du dann mit dem Geld machst ist dir überlassen. Du kannst es natürlich dafür nutzen das Motorrad zu reparieren. Kein Grund es an irgendwen zu verkaufen und dann zurückzukaufen.
Ob du für das Geld die Maschine wirklich wieder 100% verkehrssicher reparieren kannst ist eine andere Frage.
Nein, das ist kein Problem, könnt ihr so machen und interessiert die Versicherung null! Wichtig ist ja nur dass der Käufer (sowohl dein Onkel als auch beim Rückkauf du) darüber informiert ist, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Das gilt natürlich auch für den Fall, dass du das Bike zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkaufen willst, dann darf es natürlich nicht als "unfallfrei" verkauft werden. Und bedenke bitte, dass die von der Versicherung bezifferte Summe von 1400 € Mehrwertsteuer beinhaltet, welche abgezogen wird, falls du dir den Schaden bezahlen lässt, und nicht die Reparatur.
Hallo,
nein warum ?
Der Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden,wird dir eh abgezogen und das Bike ist weiterhin dein frei verfügbares Eigentum.
Denn du bekommst den Widerbeschaffungswert.
Was du danach mit deinem Wrack machst, ist unerheblich.
Sollte der Gutachter bescheinigen, das sich eine Reparatur lohnt, bekommst du trotzdem dein Geld (weil man das auch selber machen könnte) . Dann wird dir aber die Mehrwertsteuer abgezogen.
LG
Das Motorrad habe ich an meinen Onkel verkauft, weil ich es ausschlachten will.
Du willst also das Motorrad auf deinen Onkel bei der Kfz-Zulassungsstelle ummelden und bist der Meinung, dass dies der Versicherer nicht erfährt ?
Wie bitte, kann man einen Rahmen "grob" vermessen?
Selbst, ohne Rahmenlehre, ohne Messwerkzeuge?
Und nein, ein Meterstab ist kein geeignetes Messwerkzeug - damit kann man einen Schrank ausmessen, aber kein Fahrzeug....