Haftbar für Erbrechen in ein Fahrzeug
Hallo Experten,
wenn jemand unter Alkoholeinfluss in ein Fahrzeug einsteigt und auf dem Nachhauseweg erbricht, haftet er dafür? Wenn ja, reguliert die Haftpflichtversicherung diesen Unfall bzw. die Reinigung?
8 Antworten
Falls jemand Dir den Wagen vollgek... haben sollte, dann ist erst einmal er dafür verantwortlich, aber wenn Du ihn mitgenommen hattest, obwohl der "Alkoholeinfluss" für Dich erkennbar gewesen war, Du also mit einem solchen "Unglück" hattest rechnen müssen, dann bist Du ja auch nicht ganz schuldlos an dem Malheur.
Und ob seine Haftpflichtversicherung zu zahlen bereit ist, hängt von dem Vertrag ab, den er unterschrieben hatte.
Ein paar Jahre zu spät, aber ich kann mich einfach nicht zurückhalten. Wie viel Bullshit hier erzählt wird ist unglaublich.
Zuerst einmal ist die Frage zu klären ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Dieser besteht, wenn
- Eigentum beschädigt wurde - ja
- fahrlässig - ja, da Alkohol getrunken
Somit Schadensersatz ja.
Frage 2: Zahlt die Haftpflichtversicherung.
Ja bei Schadensersatz, Ausnahmefälle bei grober Fahrlässigkeit (selbst hier zahlen die meisten.) Grobe Fahrlässigkeit ist nicht genau definiert, allerdings würde ich sagen, diese fängt erst an, wenn die Folge klar abzusehen war und trotzdem bewusst in Kauf genommen wurde. ME nicht gegeben. (Vorsatz wäre, wenn er mit Absicht ins Auto bricht.)
Die Grenze der Schuldfähigkeit wegen zu viel Alkohols liegt meine ich bei ca 3 Promille.
Übrigens die Mitverantwortung des Fahrers ist auch quatsch. Da wird Opfer mit Täter vertauscht. Das ist wie zu sagen: Wenn man sich mit einem betrunkenen anlegt, ist man selbst schuld wenn man eine auf die 12 bekommt.
Nein er muss nicht zahlen und ist auch nicht haftbar. Da der Fahrer bewusst einen Betrunkenen Mitgenommen hat und sich somit absichtlich dieser Gefahr aussetzt. Deswegen nehmen viele Taxifahrer solche Leute auch nicht mit wenn denen das anzusehen ist das die Hakke sind. Deswegen hat der Autofahrer pech gehabt.
Das mit er muss nicht haften, halte ich für Schwachsinn. Was die Versicherung angeht, da lässt sich drüber streiten, aber warum in Gottes Namen haftet er nicht, nur weil der Fahrer bewusst einen Betrunkenen mitgenommen hat?
Der Fahrer müßte nicht wissen, wie betrunken der andere ist. Trotzdem kann er ko.tzen.
Taxifahrer nehmen Betrunkene nicht gern mit, weil viele Leute nicht versichert sind und weil das Taxi dann eine Weile ausfällt. Das muß dann erst professionell gereinigt werden. Und wenn der Verursacher nicht zahlen kann, hat der Unternehmer den Schaden.
ganz abgesehen davon, daß es für einen Fahrer unzumutbar ist, zu riskieren daß ihm ein Betrunkener in den Hemdkragen Ko.tzt, ins Steuer greift, Gegenstände aus dem Auto wirft etc.
Erst einmal zahlst du, weil du den Schaden verursacht hast.
Man ist grundsätzlich für die Schäden, die man verursacht verantwortlich. Mit einer Versicherung hat das erst einmal nichts zu tun.
Ob dann eine Haftpflichtversicherung in diesem Fall bezahlt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Ich vermute, dass die nicht bezahlen wird, da schon ein gewisser Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit erkennbar ist. Anders sieht es aus, wenn einem plötzlich aufgrund von Krankheit oder schlechtem Essen übel wird und man sich erbrechen muss. Es ist eben eine Frage, wie detailliert man den Bericht an die Versicherung schreibt...
freundliche Grüße
Martin