Nicht angemeldetes Motorrad mit Anhänger zum Tüv bringen und Tüv und ASU machen lassen?
Hallo zusammen, ich besitze ein Motorrad, bei dem seit ca. 3 Jahren der Tüv+ASU abgelaufen ist und das eben so lange, auch schon abgemeldet ist (altes Kennzeichen, ist noch vorhanden). Das Motorrad soll nun neu Tüv und ASU erhalten, aber NICHT wieder zugelassen werden! Ich habe die Möglichkeit das Motorrad mit einem Motorradanhänger zum Tüv zu bringen.
So nun meine Frage: Ist es möglich das Motorrad wie oben beschrieben dem Tüv vorzufahren und eine TÜV und ASU Prüfung zu bekommen? Oder gibt es hier Gesetzliche Neuerungen die nur noch Versicherte Motorräder zur Prüfung zulässt?
Ich bin wie immer für jede Hilfe dankbar.
Gruß Hemi
6 Antworten
Das Fahrzeug braucht nicht angemeldet zu sein, also ist der Hin- und Rücktransport per Anhänger zur Prüfstelle OK.
Aber was nützt Dir ein Motorrad mit gültiger HU, wenns nicht zugelassen ist? Oder willst Du es verkaufen? Dann ist natürlich eine frische HU ein hilfreiches Verkaufsargument.
Aber was nützt Dir ein Motorrad mit gültiger HU, wenns nicht zugelassen ist?
Bei deinem Kommentar zu einer der anderen Antworten bin ich ja ganz bei dir und da hast du dir auch schon selbst die Antwort auf deine Frage gegeben.
Wenn das Motorrad nicht zugelassen ist, dann ist die gültige HU die Voraussetzung dafür, dass es zugelassen werden kann.
Viele Grüße
Michael
Danke für die Antwort.
Zu deinen Fragen:
Aber was nützt Dir ein Motorrad mit gültiger HU, wenns nicht zugelassen ist?
Oder willst Du es verkaufen?
Ja, das Motorrad soll verkauft werden, da ich noch ein neueres Modell besitze. Und ja es ist eben schon ein gutes Argument, wenn ein Fahrzeug neuen Tüv hat.
Fahrzeuge ohne Zulassung können auf Hänger mit Roten Kennzeichen vorgeführt werden .
Bei überschrittenem Prüfungsintervall wurde die Festlegung für das Ende des neuen Intervalls bis 1. Juli 2012 nicht bundeseinheitlich durchgeführt.
Außer im Saarland und Hessen wurde eine sogenannte HU-Rückdatierung vorgenommen, dabei wird das Ende des neuen Intervalls nicht vom Zeitpunkt der durchgeführten Hauptuntersuchung aus berechnet, sondern von dem Termin deren Fälligkeit.
In manchen Bundesländern wurde die Rückdatierung bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes bereits nicht mehr praktiziert (z.B. Nordrhein-Westfalen ab 16. Mai 2012).
Wird die HU-Frist um mehr als zwei Monate überschritten, wird eine intensivere Prüfung durchgeführt (20 Prozent Preisaufschlag zur normalen Gebühr).
Ohne Zulassung zur HU fahren?Wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:
§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Quelle : http://www.tankstelle-brandshof.de/index.php/wie-komme-ich-ohne-zulassung-zur-hu.html
Danke an alle die sicher hier meinem Problem angenommen haben.
Kurze Frage noch:
Kreidler51 schreibt.
Der Prüfer fährt es ja Probe um die Bremsen zu prüfen dafür brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen.
Bei allen bisherigen Tüv Prüfungen, wurden meine Motorräder direkt auf dem Tüv-Gelände probe gefahren bzw. die Bremsen getestet. Keine Fahrt auf öffentlichen Straßen.
Wenn mein Motorrad vom Tüv-Prüfer hingeworfen wird, ist da nicht eh der Tüv haftbar und muss für den entstandenen Schaden aufkommen? Oder müsste das dann meine Versicherung übernehmen (und deshalb Kurzzeitkennzeichen)?
Gruß Hemi
Hallo,
da hier vieles richtig, einiges aber auch falsch oder unklar dargestellt wurde, hier kurz die Zusammenfassung:
- Wenn du das Motorrad auf dem Hänger zur Hauptuntersuchung (HU) fährst gibt es überhaupt keine Probleme.
- In deinem Fall ist die Fahrt zur HU mit dem Motorrad nicht möglich, da es nicht versichert ist.
- Wenn die Prüfung mehr als 2 Monate überfällig ist, zahlst du in der Regel eine erhöhte Prüfungsgebühr.
- Zurückdatiert wird nicht. Wie auch bei 3 Jahren ohne TÜV? Dann müsstest du ja gleich zwei Prüfungen hintereinander machen ;-)
- Eine gültige HU ist die Voraussetzung dafür, dass du oder der zukünftige Käufer das Motorrad wieder zulassen können.
- Wenn der Prüfer einen Schaden am Motorrad auf seinem Gelände verursacht zahlt seine Betriebshaftpflicht. Das hat mit der KFZ-Haftpflicht nichts zu tun. Wenn überhaupt würde das auch nur die Vollkasko übernehmen.
Viele Grüße
Michael
Solange du dich dem Motorrad nicht auf einer öffentlichen Straße bewegst, geht das.
Ohne TÜV würdest du ja gar keine Versicherung bekommen.
Der Versicherungsschutz beginnt aber nicht mit Ausgabe der EVB, sondern mit der Anmeldung.
Nein, darauf einigen wir uns nicht !!!
DrStrosmajer hat vollkommen Recht, denn der Versicherung ist es (rein für das Versichern) total egal, ob das Fahrzeug eine gültige HU hat, oder nicht.
Bei der Zulassungsstelle wiederum geht ohne gültige HU gar nichts.
Gruß Michael
Die Versicherung (EVU) kriegt man schon, aber keine Zulassung.
Einigen wir uns darauf, dass man die vorläufige Deckung bekommt.