Motorrad verkauft, aber nicht abgemeldet, ist das problematisch?
Guten Tag, ich habe die Tage mein Motorrad samt Fahrzeugbrief an jemanden verkauft, der selbst die Maschine ins Ausland verkaufen und nicht in Deutschland weiterfahren möchte. Zu dem Zeitpunkt hatte ich die Maschine aber noch nicht abgemeldet, er sagte das könnte man mit dem Fahrzeugschein allein machen, den ich auch dafür dann behalten habe. Auch das Kennzeichen besitze ich noch. Nun lese ich aber im Internet, dass man für die Abmeldung auch den Fahrzeugbrief benötigt, der Käufer wohnt aber leider weiter weg und ich erreiche ihn auch momentan nicht. Meine Fragen sind also, kann ich entweder nur mit Schein und Kennzeichen das Motorrad abmelden oder ist es nicht mal schlimm wenn es auf mich für immer weiterläuft, wenn das Motorrad eh irgendwo im Ausland ist ?
Danke schon mal für eine Antwort
Mit freundlichem Gruß
Vinc5664
8 Antworten
Schein und Kennzeichen reichen zum abmelden aus. Würde ich an Deiner Stelle jetzt auch schnellstens tun!
Zum Abmelden immer muss da sein
Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
und das Kennzeichen
Bei endgültiger Kfz-Abmeldung: Verwertungsnachweis
einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
sonst keine Abmeldung möglich die schicken alle mit fehlenden Unterlagen zurück .
Im Zweifel immer erst abmelden dann verkaufen sagt auch Polizei und Versicherung .
https://www.kroschke.de/kfz-zulassungsstelle/auto-abmelden.html
Wenn du bis an dein Lebensende weiter Kfz-Steuer dafür bezahlen willst, ist es natürlich nicht schlimm...
Stimmt, daran hab ich gar nicht gedacht, danke..
Fahrzeugschein und Kennzeichen reichen aus, um das Motorrad abzumelden.
Sofort der Versicherung mitteilen, dass das Motorrad verkauft wurde, sonst bezahlst du weiterhin Beiträge an die Versicherung.
Man verkauft kein Auto oder Motorrad welches noch zugelassen ist , an Fremde.
Bei Verkehrsverstössen die von dem neuen Besitzer gemacht werden, kommt man auf dich zu.
wenn jemand mit einem auf dich angemeldeten Fahrzeug eine Bank überfällt, rate mal wo die Polizei zuerst sucht?
Niemals angemeldete Fahrzeuge verkaufen!!!!!!!!!!
Die Versicherung läuft wohl auch weiter?
Sofort alles Kündigen und abmelden, notfalls zur Polizei wenn abmelden nicht geht!
Die Umstände des Verkaufs und die Tatsache das sich dieses Fahrzeug nicht mehr von Ihm abmelden lässt, wie aus dem Beitrag von fuji415 ersichtlich ist.
Machen werden die auch nichts können,aber so ist der Sachverhalt dokumentiert.
Und was soll er der Polizei erzählen?