Habe von der Berufsgenossenschaft Einwilligung zur Datenübermittlung wegen einem arbeitsunfall bekommen muss ich dem nachkommen?

4 Antworten

Hoi.

Ja, dass ist eine Standardanfrage. 

Die BG wird nie deinen Arbeitgeber über deine Verletzungen informieren. 

Die Unfallanzeige musste dein AG zusammen mit den Betriebsrat unterschreiben. Nur wenn es Unstimmigkeiten zwischen deiner Schilderung und der deines AG gibt, fragt man nochmals nach. Mehr nicht.

Die BG hat hier die Beweislast, dass kein Arbeitsunfall vorläge - dein AG hat damit nix zu tun. 

Also, entspann und abwarten.

Ciao Loki 

Der D-Arzt, so Du auch bei einem vorstellig geworden bist, möchte oder muss Daten an die Berufsgenossenschaft leiten, da bei einem Arbeitsunfall nicht Deine Krankenkasse für die Folgekosten aufkommt sondern die BG.

Nur ein sogenannter Durchgangsarzt ist durch die jeweilig zuständige BG autorisiert eine Erstdiagnose zu stellen und dessen Ergebnis der BG mitzuteilen.

Dein Arbeitgeber muss ein Unfallprotokoll schreiben und den wahren Hergang des Unfalls beschreiben bzw. schildern.

Auf Grund dieser Daten erfolgt eine Einstufung als Arbeits- oder Freizeitunfall

Wäre evtl. ein Nachteil für dich, würdest du nicht einwilligen.

Solltest gut daran tun, das Für und Wider abzuwägen.

Ich würde dem zustimmen!

Die Berufsgenossenschaft braucht deine Schweigepflichtsentbindung, um deine Ärzte zu fragen, was du dir für einen Schaden zugezogen hast.


Fhfcf 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 13:54

Das Problem ist mein vorgesetzter hasst mich und will nachweisen das ich gelogen hatte. Hatte für den Unfall keine Zeugen. Kann ich was zu befürchten haben Befragung usw

loema  15.01.2017, 14:18
@Fhfcf

Du musst schriftlich den Hergang schildern.
Damit der Unfall als Arbeitsunfall gilt.
Also ein Protokoll verfassen.

Wenn dein Vorgsetzter dich der Lüge bezichten will, muss er das beweisen. Und dein Vorgesetzter hat sicherlich wiederum einen Cheff, der das abnicken müsste.