Arbeitsunfall mit Gabelstapler

3 Antworten

Ich fahre bereits seit über 20 Jahren (mit Unterbrechungen) in Betrieben Gabelstapler, habe den entsprechenden Schein dafür auch bereits mehrfach gemacht.

Grundsätzlich ist hier zunächst einmal der Fahrer des Gabelstaplers in der Pflicht. Was nicht bedeutet, dass auch Du als Fußgänger in der Pflicht bist. Erkennst Du zum Beispiel, dass der Fahrer möglicherweise innerhalb kürzester Zeit zurück setzen wird (aufgrund seines Arbeits-ablaufes), kannst auch Du eine Mitschuld bekommen.

Wenn es ein Arbeitsunfall ist greift die Haftungsablösung durch die Berufsgenossenschaft, d.h. der Unternehmer wird von seiner Pflicht zur Haftung abgelöst. Grundsätzlich ist ersteinmal alles versichert außer Vorsatz, selbst grobe Fahrlässigkeit. Nur kann die leistende Berufsgenossenschaft Regress nehmen, wenn durch Unternehmer (eigene oder Leiharbeitsfirmen) grob fahrlässig gehandelt wurde. Normalerweise gibt es in so einem Fall keine Schuld oder Mitschuld. Der Arbeitgeber könnte eine Haftung für Sachschäden verlangen, Schuld und Mitschuld müsste in so einem Fall zivilrechtlich geklärt werden. Das hat aber nichts mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun.

Ich geh mal davon aus, dass der Typ einen Staplerschein hat. (oder gibt es das in d nicht?) Für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zuständig und haftet auch dafür. Wende dich mal an den wenn du dich unsicher fühlst.

Maleco 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 20:03

Das ist ein Leiharbeiter... Kein Plan ob der ein Schein hat.

Mit dem heutigen Fall . Das war nur ein Bsp.

Maleco 
Beitragsersteller
 08.09.2014, 20:03

Das ist ein Leiharbeiter... Kein Plan ob der ein Schein hat.

Mit dem heutigen Fall . Das war nur ein Bsp.