Arbeitsunfall mit Gabelstapler
Hallo zusammen,
ich möchte zum Anfang gleich sagen , dass nix passiert auf Arbeit.. Aber beinahe... Mich interessiert nur wie es weiter gehen würde , wenn was passiert ist.
Wer ist Schuld , wer haftet usw..
Leider finde ich nix genaues im Internet. Auf der Arbeit heißt es : Wenn ich als Fußgänger in nicht genauso achte wie der Staplerfahrer zb. und es kommt zum Unfall.
Trage ich als Fußgänger auch Mitschuld. Egal ob fahrlässig oder nicht von Staplerfahrer oder Fußgänger.
Nur ich kenne es von früher noch so : Egal ob Schuld oder nicht Schuld vom Fußgänger. Der Staplerfahrer hat volle Schuld.
Bei mir arbeitet einer , der kann eben nicht mit Stapler fahren und umgehen.
Heute war der Fall mal wieder
Ich ging auf markiertem Gehweg. Er wollt gerade was vom Regal auslagern und sah das ich auf ihn zu komme. Ernsthaft, der sah mich !
Ich ging an ihm und dem Stapler auf dem er saß hinten rum vorbei. Bzw hatte es vor .
Auf einmal sehe ich wie er Rückwärts fährt ohne zu schauen , mit gutem Gas. Ich sprang noch rechtzeitig zurück und schrie ihn an !! Er schrie zurück: Musst auch schauen und das ist deine Schuld , nicht meine...
Meine Frage ? Wie würde es weitergehen im Extremfall ? Wenn er mich verletzt hätt usw
-Meldung an Berufsgenossenschaft -Wer haftet , egal ob ich nun auf markiertem Gehweg ging oder nicht.
Bekäme wirklich nur der Staplerfahrer schuld , oder ich als Person auch Mitschuld ?
Bitte gibt mir ne Antwort , damit ich auf dem aktuellen Stand bin und endgültig bescheid weiß. Im Internet finde ich einfach nix.
Danke :)
3 Antworten
Ich fahre bereits seit über 20 Jahren (mit Unterbrechungen) in Betrieben Gabelstapler, habe den entsprechenden Schein dafür auch bereits mehrfach gemacht.
Grundsätzlich ist hier zunächst einmal der Fahrer des Gabelstaplers in der Pflicht. Was nicht bedeutet, dass auch Du als Fußgänger in der Pflicht bist. Erkennst Du zum Beispiel, dass der Fahrer möglicherweise innerhalb kürzester Zeit zurück setzen wird (aufgrund seines Arbeits-ablaufes), kannst auch Du eine Mitschuld bekommen.
Wenn es ein Arbeitsunfall ist greift die Haftungsablösung durch die Berufsgenossenschaft, d.h. der Unternehmer wird von seiner Pflicht zur Haftung abgelöst. Grundsätzlich ist ersteinmal alles versichert außer Vorsatz, selbst grobe Fahrlässigkeit. Nur kann die leistende Berufsgenossenschaft Regress nehmen, wenn durch Unternehmer (eigene oder Leiharbeitsfirmen) grob fahrlässig gehandelt wurde. Normalerweise gibt es in so einem Fall keine Schuld oder Mitschuld. Der Arbeitgeber könnte eine Haftung für Sachschäden verlangen, Schuld und Mitschuld müsste in so einem Fall zivilrechtlich geklärt werden. Das hat aber nichts mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun.
Ich geh mal davon aus, dass der Typ einen Staplerschein hat. (oder gibt es das in d nicht?) Für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zuständig und haftet auch dafür. Wende dich mal an den wenn du dich unsicher fühlst.
Das ist ein Leiharbeiter... Kein Plan ob der ein Schein hat.
Mit dem heutigen Fall . Das war nur ein Bsp.
Das ist ein Leiharbeiter... Kein Plan ob der ein Schein hat.
Mit dem heutigen Fall . Das war nur ein Bsp.