habe Küche gekauft, die neue Leitungen müssten aber eingelegt werden, muss der Vermieter oder Mieter die Kosten übernehmen?
12 Antworten
Selbstverständlich der Mieter und das auch erst nach Rücksprache mit dem Vermieter. Der Vermieter vermietet die Küche mit den vorhandenen Anschlüssen. Wenn sie zur vom Mieter gekauften Küche nicht passen, ist das nicht sein Problem. Er ist nicht verpflichtet, die Leitungen so verlegen zu lassen, dass es dem Mieter genehm ist.
Was für neue Leitungen?
Strom, Wasser/Abwasser, Gas?
Ansonsten Deine Küche - Deine Kosten.
wenn die üblichen versorgungsleitungen, also für herd /backofen und ggf. geschirrspüler bis in die küche liegen, ist es schlicht deine sache als mieter, sie dahin verlegen zu lassen, wo du sie gerne hättest.
würde der eingriff bedeuten, dass schlizue gemacht werden müssen, oder dass nach dem umbau ein rückbau in den urzustand ohne größeren aufwand nicht möglich ist, muss der vermieter unbedingt zustimmen.
anderenfalls hast du aber bei JEDER dauerhaften änderung an der elektrischen anlage die pflicht, den vermieter von der maßnahme in kenntiss zu setzen.
wenn du z.b. den herd auf die andere seite stellen willst, und ihn einfach an der vorhandenen dose mit einer entsprechend etwas längeren Anschlussleitung lose anschließen willst, dann brauchst du nicht fragen. selbst dann nicht, wenn du diese leitung mit ein paar dübeln und einem stück kabelkanal an der wand fest machen würdest.
lg, Anna
Das ist Mietersache.
Anhand der gegebene Möglichkeiten sollte man die Küche planen und kaufen.
Wenn Du jetzt Leitungen anders verlegen lassen willst, musst Du den Vermieter um Erlaubnis fragen, denn es ist eine bauliche Veränderung.
Bei einem Auszug kann er auch den Rückbau verlangen!
Der Vermieter stellt die Küche zur Verfügung. Die Anschlüsse für Wasserzu- und Ablauf liegen fest.
Die Küche wird dann entsprechend geplant.
Das ist keinesfalls Sache des Vermieters. Er müsste dann ja bei jedem neuen Mieter die Anschlüsse verlegen.
Als nächstes stören dann das Fenster und die Tür der Küche. Soll er die auch verlegen?