durchlauferhitzer fehlt. wer trägt die kosten, mieter oder vermieter?

6 Antworten

Relevant ist nur was drin ist und nicht sein müsste. Ein normales Heisswassergerät ist kein Bestandteil der Wohnung. Schreibst du aber von einem Gerät zum Waschen oder Baden im Badezimmer, so ist das ein Bestandteil der Wohnung und Sache des Vermieters. Das sollte klarer Menschenverstand sein und bedarf kein Hinweis auf einem rechtlichen Urteil. Also Durchlauferhitzer Küche du und Heisswassergerät im Bad zum Baden und Waschen der Vermieter.. 90% aller Geräte in der Küche z. B. sind Eigentum der Mieter und werden denn auch mitgenommen. Viele Vermieter stellen auch einen zur Verfügung, sind aber nicht dazu verpflichtet.

kleinundfrech73 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 16:44

lieben dank, was den klaren menschenverstand betrifft..... meiner(!!!!!) ansicht nach, sollte heutzutage fließesndes, heißes wasser in der küche genauso selbstverständlich sein wie auch im bad! dennoch vielen dank

Ich glaube nicht das es einen Rechtsanspruch auf einen Warmwasseranschluss in der Küche gibt. Es ist zwar ungewöhnlich aber in einem älteren Gebäude.....

Wie ist eure sonstige Warmwasserversorgung?

Für einen Durchlauferhitzer braucht ihr Drehstrom; wenn der nicht vorhanden ist geht es nur mit einem Untertischboiler. Hier müsst ihr aber darauf achten das ihr die richtighe Armatur verwendet!

MfG Ursusmaritimus

kleinundfrech73 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 16:48

kann nur sagen, dass in den bädern auch durchlauferhitzer sind.... danke wegen des tipps mit der armartur, da hätte ich sicher vorher nicht drauf geachtet ;o)

wenn es nur die küche betrifft, ist die bereitstellung eines warmwassergeätes eure angelegenheit. allerdings zweifele ich daran, dass dies ein duchlauferhitzer sein soll... es gibt zwar so micro durchlaufherhitzer die mit 400 volt bei 10 KW angeschlossen werden, allerdings machen die nicht gescheit warm, und du müsstst dich entscheiden, kochen oder heißes wasser. ein Untertischgrät, ein so genannter offener kleinspeicher wäre das was du brauchst. dafür benötigst du aber wiederum eine speizielle amatur mit 3 anschlüssen...

der 1 ist fürs kalte wasser, da fließt das kalte wasser direkt über den zapfbogen in die spüle, der 2. hier kommt das kalte wasser wieder nach unten raus, wenn du warm aufdrehst. der 3. anschluss ist der warmwasserabgang, der wird wie der 2. auch mit dem speicehr verbunden, und leitet das wasser duch den auslaufbogen in die spüle (das kalte wasser verdrängt das warme...

by the way: wenn der wasserhahn beim aufheizen tropft, dann ist das normal, das warme wasser im speicher dehnt sich nämlich aus...

wer trägt die kosten für einen neuen durchlauferhitzer, der vermieter oder müssen wir den bezalhen????

Wenn vertraglich ein Durchlauferhitzer oder Boiler in der Küche zugesagt wurde der Vermieter. Wenn nicht Ihr.

Also wenn ihr in einem Raum zugang zu heißem Wasser habt musst u den Durchlauferhitzer selbst zahlen. Wenn ihr hingegen nirgends warmes Wasser habt, dann muss der Vermieter zahlen und zwar schnell!

Aber ein Urteil kann ich dir nicht bieten