Starkstromanschluss doch nicht da - muss der Vermieter jetzt einen legen?
Hallo, ich bin jetzt zum Anfang des Monats in eine neue Wohnung gezogen. Während der Besichtigung und bei Vetragsunterzeichnung habe ich mehrmals nachgefragt, ob denn ein Starkstromanschluss vorhanden sei. Der Vermieter hat dies immer bejaht... Nun habe ich mir eine teure Bauknecht Küche gekauft und beim Aufbau stellen wir fest, es ist ein ganz gewöhnlicher Stromanschluss mit 1,5 Kabel aber 25 A Sicherung. Um Drehstrom zu bekommen müsste ein neues Kabel aus dem Keller hochgelegt werden (4 Etage). Jetzt die Frage, muss der Vermieter die Kosten übernehmen? Er hat mir ja zugesagt, dass ein Anschluss vorhanden sei...
Danke schon einmal in voraus...
9 Antworten
25A ist Starkstrom und genau danach wurde gefragt und nicht nach Drehstrom.
Ein E-Herd braucht übrigens keinen Drehstrom. Wozu auch - damit sich die Platten drehen?
Starkstrom ist kein technischer Fachbegriff, damit meint, wie man sieht, ja jeder etwas anderes.
Da hat doch vorher auch eine Küche gestanden oder? Wie kann denn da kein Strakstromanschluss sein? Wenn keins liegt, sollte der Vermieter eins legen lassen.
herde brauchen bei weitem nicht mehr zwingend starkstrom
Nö, die neueren nicht aber die älteren...
aber ein 11kW Herd dann eine mit 50A abgesicherte 10mm² Leitung!
Mit 25A abgesichert ? Ok, aber wieviele "Adern" Drähte liegen denn an. Sollten es 4 sein ist Starkstrom gegeben.
5 müssen's sein, 3 Phasen, Minus und Erde...
Es müssen 5 sein.
boar...
Das Kabel ist doch nur bis 16 Ampere zugelassen oder täusche ich mich da... Von daher fällt es auch aus den Herd an eine Phase anzuschliessen. Würde ja theoretisch ebenso funktionieren.
Die 25A (5,5 kW) sollten zwar für den Herd ausreichen aber das kabel ist dafür nicht ausgelegt. (meines wissens nach)
Normal wird jede Phase ja auch einzeln mit 16 Ampere abgesichert
ist ja richtig... von daher finde ich es grenzwertig dort einfach ne 25A Sicherung zu stecken... das sind rund 2Kw zuviel...
letzendlich führt es dazu, das wenn er den herd an eine phase anschließt, was ja ansich kein problem darstellt, bei nutzung zuvieler platten / backofen die sicherung nicht rausfliegt und die leitung einfach überlastet wird....
1,5mm² mit 16A abzusichern ist nicht grenzwertig sondern gemäß VDE absolut unzulässig. Ich geh davon aus, da ist ein 2,5mm² eingezogen (der sich für einen Laien nicht wesentlich vom 1,5mm² unterscheidet) und der darf nach DIN VDE 0298-4; 2003-08 Tabelle 11, Spalte 5 mit maximal 35A abgesichert werden.
"Ich geh davon aus, da ist ein 2,5mm² eingezogen....."
es ist vollkommen irrelevant wovon du ausgehst... das was er geschrieben hat ist was anderes und davon muss ausgegangen werden; irgendwelche vermutungen und ratereien in blaue sind sinnlos und ggf. gefährlich...
wenn jemand schreibt, dass da ein KABEL eingezogen ist, kann ich auch davon ausgehen, dass er den Querschnitt nicht beurteilen kann
oh verdammt, da ist mir in meiner ursprünglichen antwort doch tatsächlich ein fehler unterlaufen...
aber der einwand ist gut ;-)
nein, zwingen, dir die leitung zu legen, kannst du ihn nicht...
aber du hast schadensersatzansprüche, die mehr als gleichwertig wären
ist die frage wie alles zu beweisen ist und ob man stress macht
er kann dir das legen der leitung auch ganz untersagen, ist bauliche änderung und sein eigentum
also er zahlt dir schadensersatz und verbietet die leitung, darauf würds wohl rauslaufen, wenn du es bewiesen bekommst
Die beweispflicht liegt beim Mieter, wenn er alleine war kann er viel behaupten. Wenn es auch nicht im Mietvertrag steht bekommt er gar nichts.
ja ich sag nix anderes
auch 6A ist Starkstrom (nur alles aus Kleinspannung zählt nicht zum umgangssprachlichen Starkstrom)