Was ist der Unterschied zwischen Klage erheben und Klage einreichen?

3 Antworten

Klage einreichen / Klage erheben:

Klage einreichen meint die Zustellung einer Klageschrift an ein Gericht, um das Gesetzesrecht der Klageerhebung (§ 253 ZPO) in Anspruch zu nehmen. Mit der Zustellung bei Gericht wird der Rechtsstreit anhängig.

Mit der Zustellung der Klageschrift durch das Gericht bei Beklagten wird der Rechtsstreit rechtshängig (§ 261 (1) ZPO). Ab diesem Zeitpunkt gelten Fristen.

Im Zeitpunkt der Klageeinreichung gibt es noch keine Fristen für Beklagte.

Im Zivilprozess: Du reichst die Klage beim Gericht ein (Anhängigkeit); das Gericht bewirkt die Klageerhebung dann durch Zustellung an den Beklagten (Rechtshängigkeit).

Einreichung und Erhebung wird in der Praxis aber fast ausnahmslos synonym verwendet; wenn‘s auf die Unterschiede ankommt, dann differenziert man nach den Begriffen der Anhängigkeit und Rechtshängigkeit.

Im Verwaltungsprozess wird überhaupt nicht zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit differenziert.

Im "Juristendeutsch" heißt es Klageerhebung und nicht Klageeinreichung

Wenn Du jetzt Klage einreichst, ist das nichts anderes als wenn Du Klage erhebst, es gibt keinen Unterschied

VirageXO  10.12.2021, 13:29
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War im falschen Kommentar. My bad