Darf ich meine Praktische Prüfung mit Bargeld zahlen?
Heute in der praktischen Prüfung im Auto wurde mir vom Tüv gesagt, ich hätte die Rechnung nicht bezahlt. Diese habe ich meines Wissens nach nie bekommen, angeblich stand sie auf dem Zettel für die Theorie Prüfung, allerdings hab ich diesen nicht mehr. Ich würde diesen nochmal anfordern um mich zu vergewissern. Nun sagte ich dies ist kein Problem da ich es passend bar dabei hätte.
Da hat er mir gesagt ich kann diese Std. nicht wahrnehmen da ich es nur überweisen kann und ihm nicht persönlich bar bezahlen kann. Er hat mich zum TÜV geschickt und gesagt eventuell kann ich heute doch noch fahren. Habe dann beim TÜV die Rechnung beglichen und ruf ihn an, er sagte mir es geht wohl doch nicht mehr.
Dies hat mich leicht verwundert da nachdem ich das Auto verlassen hab direkt der nächste Prüfling ankam, der war wohl ne Std zu früh da, aber demnach hättte ja danach Zeit da sein müssen.
Nun sieht es allerdings so aus dass ich heute nur die Std. beglichen habe, in der er mich weggeschickt hat, was ich äuserst dreist finde. Denn ich zahle ja jetzt für eine Leistung die nie vollbracht wurde. Ist das überhaupt rechtens? Vorallem die Begründung Bargeld kann er nicht annehmen da er ja nicht mit so viel Geld!(90€) rumlaufen könnte.
Ich sehe das als Machtmissbrauch an und denke mir da ich das Geld dabei hatte, müsste er mich eigentlich nicht wegschicken, vorallem kann ich es nicht einsehen es jetzt nochmal zu zahlen da er ja keine Leistung erbracht hat.
Kann ich dagegen klagen? und würde mir geholfen werden bei der Klage da ich momentan arbeitslos bin?
Fühle mich leicht verarscht und weiß nicht wie ich mich gegen soetwas wehren könnte. Aber wahrscheinlich ist es als einfacher Bürger schwierig sich gegen soetwas wie den TÜV zu wehren, früher war es so erst die Ware dann das Geld.. in diesem Falle halt Dienstleistung, echt traurig dass das so nicht mehr funktioniert. Viel schlimmer noch heutzutage zahlt man anscheinend die teuren Leute ja auch noch für nichtgeleistete Leistungen. Schwierig für mich einzusehen, als erst kürzlich arbeitslos gewordener Mensch der versucht sein letztes Geld für den Führerschein auszugeben um eine eventuell weiter entfernte Arbeitsstelle demnächst wahrnehmen zu können...
Was dazu kommt dass ich die nächste Prüfung wahrscheinlich erst nächstes Jahr machen kann und die letzten 3 Tage extra noch übungsstundne gemacht habe um für heute Topfit zu sein.
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig unter die Arme greifen, ich frage mich einfach ob er das darf...
Vielen Dank
3 Antworten
Frag ihn zunächst selbst was er sich dabei denkt ?! Ich meine es muss gesetzlich immer einen Weg geben mit Bar zu zahlen.
Ich habe auch was gegen die ganzen Einzugsermächtigungen, m. E. aufgenötigt und gesetzeswidrig z.B. VHS {heißt Volkshochschule}
Ich meine es muss gesetzlich immer einen Weg geben mit Bar zu zahlen.
Nein, das muss es nicht.
Die Kraftfahrzeugsteuer z. B. kann man auch schon lange nicht mehr in bar bezahlen und nicht einmal überweisen - die wird immer eingezogen.
Gruß Michael
. . . kann gut sein: Auf dem Anmeldezettel oder dem der Theorieprüfung stand m.E. was von den Prüfungsgebühren.
Das sie im Voraus bezahlt werden müssen finde ich einsehbar, sonst haben die die Durchgefallen sind wahrscheinlich keine Lust mehr die zu begleichen.;-(
Wie hast du denn die theoretische Prüfung für den Tüv bezahlt? Direkt beim Tüv .. oder in der Fahrschule .. aber ja, der praktische Teil steht auf der Rechnung drauf!
Generell.. ein Prüfer nimmt zur praktischen Prüfung kein Geld an! Alles vollkommen korrekt .. da kannst du rein gar nichts machen.
Wenn Start an einer Tüv Station mit Kasse war, hätte du da vorher zahlen können..
Warum hast du deinen Fahrlehrer nicht gefragt?
Es ist üblich das Fahrschüler früher als der eigentliche Termin zu einer Prüfung erscheinen .. jemand kann ja nach 5 Minuten durchfallen .. dann muss es eben gleich weitergehen.
Hallo,
da hast du schlicht und ergreifend Pech gehabt.
Das ging hier schon vielen so und die sind unverrichteter Dinge wieder gegangen.
Bei fast allen Prüforganisationen bundesweit ist es mittlerweile so, dass man nicht am Tag der Prüfung vor Ort in bar bezahlen kann / darf.
Und das ist auch vollkommen rechtens, denn du wurdest ja vorher entsprechend darüber informiert.
Viele Grüße
Michael