Ladendiebstahl Kameras

2 Antworten

Spiegel zB dienen einfach der Abschreckung. Videokameras haben oft gar nicht die "Auflösung", die sind doch so schwarz weiß und man erkennt fast nichts, das ist auch reine "Angstmache". Viele hängen auch einfach ein Schild auf, dass etwas videoüberwacht ist, obwohl es das nicht ist.

Also bei uns in der Stadt hat jeder Drogerie- und Supermarkt einen Ladendetektiv bzw einen Security. Die erwischen ständig Leute auf frischer Tat. Aber man muss halt abwarten, bis sie rausgehen. Logischerweise.

user3096  24.05.2013, 04:57
Irrtum

Man muß als Ladendetektiv nicht solange warten bis sie rausgehen.

Ein weit verbreiteter Irrtum.

Wenn der Lippenstift ausgepackt wird, er zur Verschleierung benutzt in das Schminketui gesteckt und dann in die Handtasche verstaut wird, dann kann ein solcher Dieb im Laden angehalten werden.

Eine Beteuerung man wollte die Ware noch bezahlen zieht dann nicht mehr.

Als Ladendetektiv müßte ich dumm sein solange zu warten bis ein solcher Dieb dann den Laden verläßt und dabei dann das Risiko eingehe, dass die Handtasche dann einer weiteren Person weiter gegeben wurde und ich dann ohne Beweis da stünde.

lesekira 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 14:20

Also erkennt man durch die kameras wenn man es ''gut macht'' eigentlich gar nichts und man schafft es nur durch ladendetektive leute zu überführen?!

Natürlich sollte der Ladendetektiv die Täter auch beim verlassen des Ladengeschäftes gem. § 127 Absatz 1 der Strafprozessordnung vorläufig festnehmen. Die Polizei darf dann den Täter durchsuchen und es kann ggf. das Diebesgut sichergestellt werden. Der Detektiv darf von sich aus niemanden und auch keine Taschen eines Verdächtigen durchsuchen, wenn der nicht damit einverstanden ist. Das darf nur die Polizei.

Die Kameras sind dazu da, Taten aufzudecken und beweissicher zu dokumentieren. Wie lange die Aufnahmen im Einzelfall aufbewahrt werden, weiß ich nicht, jedenfalls die Aufnahmen einer Tat so lange das Verfahren läuft und ggf. Berufungen laufen oder Verfahren wieder aufgenommen werden können. Da gibt es gesetzliche Löschfristen.

Sicherlich gibt es auch Diebstähle, deren Täter nicht gleich gefasst werden können. Die werden trotzdem angezeigt. Wenn bei der Polizei ein Täter ermittelt wird, was durchaus vorkommt weil ein Polizist den abgebildeten aus früheren Taten her kennt, sind die Aufnahmen auch gerichtlich verwertbar.

lesekira 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 14:31

Ja nur ich frage mich: gucken sich die leute alle bänder nochmal an und suchen nach dieben oder wie läuft das?!