Angabe von qm im Untermietvertrag.
Hallo zusammen,
ist es rechtlich in Ordnung wenn folgendes im Untermietvertrag steht
*Es werden in der Etage UG, EG und OG dem Untermieter folgende Räume durch den Hauptmieter zur Verfügung gestellt_
-2 Zimmer im 1 OG
-1 Küche EG gemeinsame Nutzung
-1 Bad OG gemeinsame Nutzung
-1 Keller gemeinsame Nutzung
-1 Innenhof gemeinsame Nutzung
-1 Terasse gemeinsame Nutzung* **
*Des Weiteren ist es dem Untermieter gestattet die gemeinsame Waschküche sowie den Trockenplatz für Wäsche mitzubenutzen. Die summierte Wohnfläche beträgt 40 Quadratmeter (qm). *
Oder muss jeder einzelne Raum mit der genauen Quatratmeterzahl angegeben werden?
Vielen Dank im voraus.
5 Antworten
Obwohl alle Antworten richtig sind, ist bei einem derartigen Untermietvertrag davon aus zu gehen, dass der Hauptmieter Zutritt zur Mietsache hat und in den genannten Etagen eigene Räume bewohnt/benutzt. Zumindest wird das in deiner Darstellung nicht ausgeschlossen.
Daher ist es notwendig, die untervermieteten Räume wenigstens von ihrer Lage her differenziert zu benennen ev. alle Räume auf einer Skizze zu nummerieren und Hauptmieter sowie Untermieter zuzuordnen. Wenn das 1. OG aber nur aus 2 Zimmern besteht, ist das nicht notwendig.
In der Praxis wird die Wohnfläche als Grundlage der Mietberechnung so ermittelt, dass die 2 Zimmer des 1. OG voll angerechnet werden, gemeinschaftlich zu nutzenden Flächen wie Küche, Bad, Flur, Waschhaus, Terrasse anteilig, Hof, Keller und Trockenplatz werden nicht in die Rechnung einbezogen. Interessant wäre es zu wissen, wie die Nebenkosten hier in die Mietpreisfindung eingehen.
Der Vermieter muss weder die m²-Zahl der einzelnen Zimmer sowohl auch nicht die Gesamt m² im Mietvertrag nennen. Tut der Vermieter(in) das ist es eine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung.
Grundsätzlich kann die Wohnfläche in m² bis zu 10 % von dem im Mietvertrag angegebene m² abweichen!!! Bei einer Abweichung von mehr als 10% kann der Mieter auch ohne Verschulden des Vermieters verlangen, das der Mietzins nach der tatsächlichen Wohnfläche ermittelt wird. Wurde in der Vergangenheit zu viel Miete gezahlt, steht ihm ein Anspruch auf Mietrückzahlung zu.
Das ist mitunter ein Grund des Vermieters die tatsächlichen m² nicht im Mietvertrag zu nennen.
Danke an ALLE! Eure Antworten haben mir sehr geholfen!
Ein Mietvertrag muss genau folgende Angaben enthalten: Mieter, Vermieter, Bezeichnung des Mietgegenstands und Preis, keine einzige mehr, und das nichtmal schriftlich. Alle anderen Angaben und Vereinbarungen sind absolut freiwillig und Verhandlungssache...
du brauchst nicht die Fläche der Einzelräume angeben
Es muß überhaupt keine Quadratmeterzahl angegeben werden.