Habe ich eine russische Staatsangehörigkeit?
Liebe Community, meine Frage habe ich schon in der Überschrift gestellt und möchte erklären, wie ich darauf komme:
Ich bin in der Sowjetunion geboren, auf heute russischem Gebiet. 1994 bin ich mit 5 Jahren mit meiner Familie als Spätaussiedlerin nach Deutschland ausgesiedelt. Ich gelte als "Angehörige eines Spätaussiedlers". Da ich mit 5 Jahren noch keinen eigenen Pass hatte war ich im Reisepass meiner Mutter eingetragen, bei der "Russin" als Staatsangehörigkeit steht. Sowohl in der Sowjetunion als auch im jetzigen Russland werden Ausweise und die Bekenntnis zur Staatsangehörigkeit erst mit 14 Jahren ausgestellt bzw. verlangt. Ich habe einen solchen Pass nie beantragt oder mich zur russischen Staatsangehörigkeit bekannt. Als wir ausgesiedelt sind, haben wir als Volksdeutsche automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Jedoch hat meine Mutter ihre russische nicht aufgegeben, was damals auch nicht ausdrücklich verlangt wurde.
Nun also erneut meine Ausgangsfrage: Habe ich, die ich weder einen sowjetischen noch russischen Pass hatte und mich nie zu einer russischen Staatsangehörigkeit bekannt habe, diese trotzdem? Laut russischem Gesetz muss man diese im Alter zwischen 14-18 Jahren entweder annehmen oder verweigern, sofern man andere Möglichkeiten einer Staatsangehörigkeit hat. Ich habe weder das eine noch das andere getan.
Hat vielleicht jemand einen ähnlichen Fall gehabt oder kann mir einen Rat geben, an wen ich mich wenden kann? Ich möchte die russische Staatsangehörigkeit NICHT haben. Und auf der Homepage der russischen Botschaft gibt es dazu auch keine Auskünfte.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.
9 Antworten
Es könnte durchaus sein, dass du eine russische Staatsbürgerschaft hast. Falls es aber nicht der Fall ist, musst du wahrscheinlich die Deutsche aufgeben, um die Russische zu bekommen.
Sofern bei der Aufnahme der deutschen Staatsbürgerschaft die sowj./russ. Staatsbürgerschaft nicht abgelegt wurde, hast du beide Staatsbürgerschaften. Staatsbürgerschaften bestehen auch bei nicht vorhandenem Pass/Ausweispapieren.
Du kannst die russische Staatsbürgerschaft jedoch ablegen!
Frag beim Einwohnermeldeamt in deiner Gemeinde und beim russ. Konsulat nach, was gemacht werden muss. Vllt kannst die russ. Staatsbürgerschaft auch beim Einwohnermeldeamt ablegen.
Sofern bei der Aufnahme der deutschen Staatsbürgerschaft die sowj./russ. Staatsbürgerschaft nicht abgelegt wurde, hast du beide Staatsbürgerschaften.
Bei sowjetischen sicherlich nicht. Den Staat gibt es seit über 26 Jahren nicht mehr. Es gab ihn auch 1994 nicht, als die FS nach Deutschland kam.
Vllt kannst die russ. Staatsbürgerschaft auch beim Einwohnermeldeamt ablegen.
Das ist ausgeschlossen. Für konsularische Angelegenheiten des russischen Staates sind alleine konsularische Auslandsvertretungen Russlands zuständig. Sonst niemand.
Du musst zu dem russischen Botschaft gehen, und wird geprüft, ob de die Staatsangehörigkeit hast (vorerst einiges ausfüllen und nötige Unterlagen mitbringen , alles steht auf der Seite der Botschaft http://www.generalkonsulat-rus-hamburg.de/statecheck/index.html)
Ich bin mir aber sicher, das du die russ. Staatsangehörigkeit hast. Dann musst du hier weiter nachlesen http://www.generalkonsulat-rus-hamburg.de/stateexit/index.html
Oder Du gehst zum Ausländerbüro in deiner Stadt und schilderst deine Sorge/Problem. Die kennen sich aus & sind genau dafür da. Viel Erfolg! LG.