doppelte staatsbürgerschaft - vietnamesisch, deutsch?

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Das deutsche Recht lässt mit ganz wenigen Ausnahmen (die hier garantiert nicht zutreffen) keine doppelte Staatsbürgerschaft zu. Die kürzlich in Vietnam geänderten Gesetze mit der Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft sind somit für Deutschland nicht relevant.

Fazit: Vietnamesische Staatsbürgerschaft behalten, oder Einbürgerung.

miatrang 
Beitragsersteller
 09.05.2010, 14:02

danke! jetzt weiß ich bescheid ;)

Am besten, sie klärt das mit dem Ausländeramt direkt ab. Das ist im Amt für öffentliche Ordnung Eurer Stadt eingegliedert und die wissen dort wirklich gut Bescheid, welche Möglichkeiten sie hat.

Es fehlen ein paar Angaben:

Wann wurde Deine Bekannte geboren?

Wie kam es, dass sie die deutsche und die vietnamesische Staatsangehörigkeit hatte? Das Optionsmodell gibt es ja erst für Kinder, die ab dem 01.01.2000 geboren wurden.

Wie auch immer ... Wenn sie für die vietnamesische Staatsangehörigkeit optiert hat, kann sie sich mit Glück in Deutschland einbürgern lassen, aber nur dann, wenn sie die vietnamesische Staatsangehörigkeit aufgibt. Ausnahmen sind nach § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgesehen oder möglich, insbes. nach Nr. 5 (wenn dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen).

Der Weg ist also:

  • Einbürgerungsantrag stellen
  • Im Anschreiben um die Erlaubnis die vietnamesische Staatsangehörigkeit beizubehalten bitten und dabei alle möglichen Gründe nennen. Dazu würde ich immer einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, und natürlich vorher mit der Einbürgerungsbehörde sprechen. Vielleicht sagen die ja, dass das kein Problem ist.

Musst Dich schon bei Einwohnermeldeamt oder einer zuständigen Behörde dafür erkundigen

Mit der Volljährigkeit musste sie sich entscheiden und sie hat sich entschieden.
Damit ist die Sache geregelt.